Nebelscheinwerfer

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R1200GSRider

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Also darf ein Auto bei Nebel mit Standlicht und Nebels fahren.
Sorry, etwas weltfremd aber gesetzlich vielleicht ok.
Sieht VW in meinem Fall anders. Aber das ist OT...
das Problem bei Nebel ist doch die Eigenblendung durch das Abblend-Licht, deshalb die Option Nebelscheinwerfer nur mit Standlicht in Kombination.
So weltfremd ist das nicht...
 
Peti

Peti

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Theoretisch magst Du Recht haben.
Wenn man aber bedenkt, das Nebels wirklich nur in die Breite strahlen aber dafür eben wirklich sehr kurz, ist das doch in der Realität echt Quatsch.
Nebel ändert sich alle 50 Meter, und plötzlich sieht man kaum noch was?
Da ist man ja nur noch am Hin- und Herschalten.
Aber ok, hast wohl wirklich Recht.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Also darf ein Auto bei Nebel mit Standlicht und Nebels fahren.
Sorry, etwas weltfremd aber gesetzlich vielleicht ok.
Sieht VW in meinem Fall anders. Aber das ist OT...
Zwar weiss ich nicht welchen VW Du hast, aber bei allen die ich bisher besass, funktionierten die Nebel mit dem Standlicht.

Es geht auch nicht darum wie die Dinger geschaltet sind, sondern ob/wann man sie benutzen darf.
Wenn man damit besser gesehen werden möchte wird man kaum umherkommen sie widerrechtlich einzuschalten.
Tip: Auch mit Dauerfernlicht wird man besser gesehen.

Früher machte der TÜV den Larry wenn die Nebler nicht automatisch verlöschten so man das Fernlicht einschaltete. Obwohl die Schaltung (ausser bei Benz) meist dazu passend ausgeführt war: DAS war schon immer falsch weil es heisst "Fern- und Nebel- dürfen nicht gemeinsam leuchten" und nicht "....nicht gemeinsam leuchten können". Doch wer traute sich mit dem TÜVie zu diskutieren?

Wenn man aber bedenkt, das Nebels wirklich nur in die Breite strahlen aber dafür eben wirklich sehr kurz, ist das doch in der Realität echt Quatsch.
Stimmt, deshalb ist die Benutung eben bei "Nichtnebel" untersagt weil da das breitgesteute Licht den Gegenverkehr blendet. Auch wenn viele Anwender meinen "meine Nebler sind korrekt eingestellt, die blenden nicht" ist dasKäse weil die -bauartbedingt- blenden "müssen".
Der eigentliche Gag ist ohnehin, dass Nebler so tief wie möglich angebracht werden sollte und nicht wie bei den meisten Motorrädern, in "cooler" Höhe.
Sind sie tief montiert, wird der Nebel oft unterstrahlt weil er selten direkt auf der Strasse aufliegt. Somit fällt die Eigenblendung geringer aus und auch den Gegenverkehr stört's nicht weil der Nebel "drüber" liegt.

Stylische Designer bauen die irgendwo am Auto an wenn es dort gut aussieht (Benz, früher immer nutzlos neben den Hauptscheinwerfern).
gerd
 
Zuletzt bearbeitet:
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greyman

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BMW hat mit der 2017er LC die Ansteuerung der Nebelscheinwerfer geändert:
bis dahinschalteten sich die NSW nur zusammen mit dem Abblendlicht ein
seit dem lassen sie sich schon einschalten, sobald TFL an ist.

Ich habe leider noch keinen gefunden, der das "neue" Verhalten in die "alte" LC programmieren konnte.
 
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teenoo

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BMW hat mit der 2017er LC die Ansteuerung der Nebelscheinwerfer geändert:
bis dahinschalteten sich die NSW nur zusammen mit dem Abblendlicht ein
seit dem lassen sie sich schon einschalten, sobald TFL an ist.
Zumindest in .ch funktionieren sie nicht mit TFL


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Larsi

Larsi

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Hallo Peti,

um Nebelscheinwerfer nur mit dem Standlicht betreiben zu dürfen müssen bestimmte Maße eingehalten werden. ...
Richtig
Nebelscheinwerfer dürfen nur dann mit dem Standlicht eingeschaltet werden, wenn ihre Lichtaustrittsfläche weniger als 400mm vom äußersten Punkt der Silhouette entfernt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Werner-R80

Werner-R80

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Hi

Zwar weiss ich nicht welchen VW Du hast, aber bei allen die ich bisher besass, funktionierten die Nebel mit dem Standlicht.............
gerd
Nur mal 'n kurzer Einwurf. Bei meinem 1'er BMW leuchten die serienmäßigen Nebler mit Stand-, Abblend- und Fernlicht.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Nur mal 'n kurzer Einwurf. Bei meinem 1'er BMW leuchten die serienmäßigen Nebler mit Stand-, Abblend- und Fernlicht.
EU Norm. Auch bei Benz war das schon immer so wenngleich der TÜV bei Anderen (fälschlich) rebellierte.
Doch wie immer gilt: Nicht alles was geht/funktioniert ist erlaubt. Die Mehrheit hat kapiert, dass es zwar geht verkehrt herum auf die BAB einzubiegen (nein, ich meine nicht dass man dabei auf dem Dach liegt), macht es aber nicht.
Technisch muss man das Fernlicht nicht abblenden wenn einer entgegenkommt, macht es aber doch meistens. Deshalb gibt's für Dussel das selbstabblendende Fernlicht und den Spruch "kann doch ich nichts dafür wenn die Automatik nicht funktioniert" (aus der Gruppe "aber mein Navi hat gesagt . . ." wenn er im Wannsee steht; obwohl witzig, leider kein Witz).
gerd
 
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gs.rider

gs.rider

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Hallo zusammen,
ich steh grad kurz vor dem TÜV und hab die Motobozz Nebler dran, geschaltet mit dem Switch, und die brennen mit Abblend- und Fernlicht. Was ist denn jetzt TÜV konform? Nebler nur mit Abblend erlaubt?
Muss ich mir da was einfallen lassen, oder geht das durch? (beim letzten TÜV waren die noch nicht dran, dafür wollten die plötzlich die ABE für die Stahlflex sehen, die schon seit 15 Jahren dran war ...)
Irgendwelche Erfahrungen aus der TÜV - Praxis?
Danke und gutes Angasen!
Martin
 
gerd_

gerd_

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Hi
Das Leuchten der Nebler beim Fahren ist nur mit Stand- oder Abblend- erlaubt. Das generell leuchten können ist OK.
Das heisst es darf immer brennen KÖNNEN, doch Du darfst sie nicht mit Fern- betreiben.
gerd
 
billy

billy

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ab 2024 R1250GS Adventure Triple Black, 2014 - 2024 R1200GS Triple Black (K25), 2005 - 2014 R1100GS
...Irgendwelche Erfahrungen aus der TÜV - Praxis?...
Solche "tollen" Erfahrungen habe ich beim TÜV auch gemacht. Hier im Ruhrgebiet wurde ich immer als Bittsteller behandelt, obwohl ich den Mann für seine Arbeit bezahlt habe. Seitdem fahre ich immer zur GTÜ. Dort werde ich gut beraten. Natürlich machen die auch nichts Illigales, aber sie versuchen Lösungen zu finden. Einigen TÜV-Prüfern scheint die Information zu fehlen, dass sie nicht Vertreter einer Behörde sondern Dienstleister sind.
 
1

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r 1100 gs
Hi
Für besseres Gesehenwerden würde ich Tagfahrlichter (mit E-Nr) anbauen.
Zum Einen wird man damit besser gesehen, zum Anderen sind sie legal.
Nur müssen sie verlöschen wenn man andere Scheinwerfer ausser dem Abblendlicht einschaltet während "Nebel" ohne Nebel gar nicht dürfen (§17 StVO).
gerd
Gerd . Tagfahrlicht darf nur alleine leuchten . Wenn das Abblendlicht dazu kommt müsen die Tagfahrlampen aus oder gediemmt sein .
 
gs.rider

gs.rider

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an der Alb, der Schwäbischen ...
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1200GS Rallye Lufti - K25 DOHC, EZ 2013
Hallo,
Update in Sachen Nebler: war heute beim TÜV, ohne Beanstandungen!
Einziger Kommentar des Prüfers beim Prüfen der Scheinwerfereinstellungen der Nebler: "... merkwürdige Lichtverteilung ..." (oder so ähnlich). Also meinen Dank an den Prüfer. Und bei meiner 4-Rad Alternative brennen übrigens auch die Nebler auch mit Fernlicht ...
lg
Martin
 
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