Peti
Na na!
das Problem bei Nebel ist doch die Eigenblendung durch das Abblend-Licht, deshalb die Option Nebelscheinwerfer nur mit Standlicht in Kombination.Also darf ein Auto bei Nebel mit Standlicht und Nebels fahren.
Sorry, etwas weltfremd aber gesetzlich vielleicht ok.
Sieht VW in meinem Fall anders. Aber das ist OT...
Zwar weiss ich nicht welchen VW Du hast, aber bei allen die ich bisher besass, funktionierten die Nebel mit dem Standlicht.Also darf ein Auto bei Nebel mit Standlicht und Nebels fahren.
Sorry, etwas weltfremd aber gesetzlich vielleicht ok.
Sieht VW in meinem Fall anders. Aber das ist OT...
Stimmt, deshalb ist die Benutung eben bei "Nichtnebel" untersagt weil da das breitgesteute Licht den Gegenverkehr blendet. Auch wenn viele Anwender meinen "meine Nebler sind korrekt eingestellt, die blenden nicht" ist dasKäse weil die -bauartbedingt- blenden "müssen".Wenn man aber bedenkt, das Nebels wirklich nur in die Breite strahlen aber dafür eben wirklich sehr kurz, ist das doch in der Realität echt Quatsch.
Zumindest in .ch funktionieren sie nicht mit TFLBMW hat mit der 2017er LC die Ansteuerung der Nebelscheinwerfer geändert:
bis dahinschalteten sich die NSW nur zusammen mit dem Abblendlicht ein
seit dem lassen sie sich schon einschalten, sobald TFL an ist.
RichtigHallo Peti,
um Nebelscheinwerfer nur mit dem Standlicht betreiben zu dürfen müssen bestimmte Maße eingehalten werden. ...
Nur mal 'n kurzer Einwurf. Bei meinem 1'er BMW leuchten die serienmäßigen Nebler mit Stand-, Abblend- und Fernlicht.Hi
Zwar weiss ich nicht welchen VW Du hast, aber bei allen die ich bisher besass, funktionierten die Nebel mit dem Standlicht.............
gerd
EU Norm. Auch bei Benz war das schon immer so wenngleich der TÜV bei Anderen (fälschlich) rebellierte.Nur mal 'n kurzer Einwurf. Bei meinem 1'er BMW leuchten die serienmäßigen Nebler mit Stand-, Abblend- und Fernlicht.
Solche "tollen" Erfahrungen habe ich beim TÜV auch gemacht. Hier im Ruhrgebiet wurde ich immer als Bittsteller behandelt, obwohl ich den Mann für seine Arbeit bezahlt habe. Seitdem fahre ich immer zur GTÜ. Dort werde ich gut beraten. Natürlich machen die auch nichts Illigales, aber sie versuchen Lösungen zu finden. Einigen TÜV-Prüfern scheint die Information zu fehlen, dass sie nicht Vertreter einer Behörde sondern Dienstleister sind....Irgendwelche Erfahrungen aus der TÜV - Praxis?...
Gerd . Tagfahrlicht darf nur alleine leuchten . Wenn das Abblendlicht dazu kommt müsen die Tagfahrlampen aus oder gediemmt sein .Hi
Für besseres Gesehenwerden würde ich Tagfahrlichter (mit E-Nr) anbauen.
Zum Einen wird man damit besser gesehen, zum Anderen sind sie legal.
Nur müssen sie verlöschen wenn man andere Scheinwerfer ausser dem Abblendlicht einschaltet während "Nebel" ohne Nebel gar nicht dürfen (§17 StVO).
gerd
Ist mir bekanntGerd . Tagfahrlicht darf nur alleine leuchten . Wenn das Abblendlicht dazu kommt müsen die Tagfahrlampen aus oder gediemmt sein .
Nö, ganz bestimmt nicht. Sie KÖNNEN mit dem Fernlicht brennen aber zu wirst das ja nicht widerrechtlich tun :-)Und bei meiner 4-Rad Alternative brennen übrigens auch die Nebler auch mit Fernlicht ...