Meine Empfehlung ist die Beauftragung eines nicht im Verkehrsrecht, sondern im Kaufrecht versierten Kollegen. Es gibt hier so viele Fragen zu klären, an die als Nicht-Jurist noch gar nicht gedacht hat. Andererseits möchten sich Rechtsanwälte, die ihr Handwerk so etwa 8 Jahre lang gelernt haben, ihre Arbeit natürlich gut bezahlen lassen.
Wenn ich deine früheren Posts lese, wo du jede Selbstverständlichkeit wie eine konstruktiv nicht mehr vorgesehene Schraube am Kofferhalter als Mangel schlechtredest und sogar die Konstrukteure in München beschimpfst, frage ich mich, wozu du dir überhaupt so ein technisches Gerät wie ein Motorrad gekauft hast. Auf der anderen Seite, wenn du etwas verkaufst, redest du es über den grünen Klee schön, so wie deine alte Rukka-Kombi, die du noch lobhudeliger anpreist als der Hersteller oder der Verkäufer.
Mit dieser obergenauen, besserwisserischen Art in bester schwäbischer Karikatur ist für mich völlig klar, dass hier weniger ein technisches als ein zwischenmenschliches Problem vorliegt. So einen wie dich würde ich weder als Motorradhändler noch als Rechtsanwalt als Geschäftspartner haben wollen.