so, gerade mal geschaut, seit 19.01.2013 gibt es neue Bestimmungen:
ich muss meine alten Ausführungen korrigieren:
es heißt nicht zulässiges Gesamtgewicht, sondern zulässige Gesamtmasse.
Zitate TüV-Nord:
"Klasse B:
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE)."
"Klasse B mit Schlüsselzahl 96:
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg"
"Klasse BE:
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit
einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg"
bezüglich der 100 Km/h-Zulassung von Anhängern und entsprechenden Gespannen zitiere ich nochmal den TüV-Nord:
"Grundsätzlich gilt für Gespanne Tempo 80. Wer mit Anhänger schneller fahren möchte, kann dieses an jeder unserer TÜV-STATIONEN begutachten lassen. Mit dieser Bestätigung erhalten Sie die erforderliche Tempo 100-Plakette bei Ihrer Zulassungsbehörde. Die technischen Voraussetzungen sind:
Ihr Auto ist mit ABS ausgestattet Die zulässige Gesamtmasse Ihres Autos beträgt maximal 3500 kg Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und
haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L Die Reifen sind jünger als sechs Jahre
Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die gesetzlich zulässige Gesamtmasse des Anhängers zu berechnen, ist ein wenig kompliziert. Sprechen Sie uns einfach an Ihrer nächsten TÜV-STATION darauf an. Wir beraten Sie gerne.
Achten Sie auf Ihr Gewicht
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab ( x mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.
Technische Ausrüstung des Anhängers:
ohne hydraulische Stoßdämpfer:
0,3
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern:
Wohnwagen:
0,8 bzw. 1,0*
andere Anhänger:
1,1 bzw. 1,2*
Alle gebremsten Anhänger, die nicht Wohnwagen sind, müssen darüber hinaus noch weitere Bedingungen erfüllen:
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
Die mit „*“ versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden, wenn:
der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (Bestätigt in der Zulassungsbescheinigung)ausgerüstet ist."
Noch Fragen?
Gruß, Gunter