gerd_
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Hi
Da kann man doch sicher das Fahrzeug des in DE lebenden Schwagers geliehen bekommen, sprich 6 Monate mit deutscher Zulassung fahren? Früher war das mal ein Steuervergehen, heute mit der EU, ist das entfallen. Länger als 6 Monate darf man nicht (Ummeldepflicht).
gerd
???? Was nun? Ich denke 6 Monate und 6000km?Zu beachten ist auch, dass als Gebrauchtfahrzeug ein Fahrzeug gilt, dass mindestens 6 Monate angemeldet war und mit 6.000km gefahren wurde.
Praktisch bedeutet das bei einer GS, dass sie durchschnittlich erst nach 3 Jahren als Gebrauchtfahrzeug eingeführt werden kann.
Da kann man doch sicher das Fahrzeug des in DE lebenden Schwagers geliehen bekommen, sprich 6 Monate mit deutscher Zulassung fahren? Früher war das mal ein Steuervergehen, heute mit der EU, ist das entfallen. Länger als 6 Monate darf man nicht (Ummeldepflicht).
gerd