Motor Totalschaden nach 12.000 km

Diskutiere Motor Totalschaden nach 12.000 km im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Nichts genaues weiss man nicht, was einige Vorschreiber betrifft. Allgemein. Einen Anspruch auf einen Leihfahrzeugn hat in der Regel nur der...
fralind

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Nichts genaues weiss man nicht, was einige Vorschreiber betrifft.






Allgemein.
Einen Anspruch auf einen Leihfahrzeugn hat in der Regel nur der Besitzer eines Kraftfahrzeugs mit Neuwagengarantie, wenn dies in den Garantiebedingungen des Herstellers steht.
Er hat keinen Anspruch auf ein gleichwertiges KFZ, sondern nur darauf, mobil zu bleiben.

Bei Ersatzteilproblemen im Garantiefall gibt's ein kostenloses Kraftfahrzeug nur, wenn ein fest zugesagter Liefertermin um 24 Stunden überschritten wurde.

Problem ist aber, ein Motorrad wird (in der Rechtsprechungspraxis) als Freizeitobjekt angesehen, hat der Eigner noch ein Auto das er benutzen kann, wird die Durchsetzung schwer werden, unbedingt ein Ersatzmotorrad nutzen zu müssen.




Theorie.
Die herrschende Meinung in der juristischen Literatur und auch der Bundesgerichtshof gehen davon aus, dass der Käufer einer mangelhaften Sache den Ersatz des mangelbedingten Nutzungsausfalls (nach §§ 437 Nr. 3, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">280 Absatz 1 BGB) verlangen kann, ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder nicht [vgl. BGH, Urteil vom 19.06.2009 - V ZR 93/08, NJW 2009, 2674. Bei diesem Urteil geht es zwar nicht um einen Kraftfahrzeugkauf, die dort vom BGH vorgenommene rechtliche Wertung gilt jedoch auch für diesen. Weitere Urteile aus dem Kfz-Bereich sind z.B. OLG Celle, Urteil vom 16.04.2008, NJW-RR 2008, 1635; LG Krefeld, Urteil vom 24.09.2007, DAR 2008, 90].

Aber, und jetzt kämen wir zu Praxis, der Verkäufer muss die Pflichtverletzung nämlich gem. § 280 I auch zu vertreten haben und das ist i.d.R., und im besonderen hierbei wohl nicht der Fall, so dass dieser die gesetzliche Vermutung widerlegen könnte.

Hat der Verkäufer die mangelhafte Leistung auch zu vertreten (z.B. eine Rep innerhalb der Gewährleistung die nicht Sach und Fachgerecht ausgeführt wurde), wäre es wohl auch gerechtfertigt, dass der Käufer für den Nutzungsausfall (also im Sommer auch die Nutzung eines Ersatzmotorrades) Schadensersatz verlangen kann.

Also auch von mir, nichts genaus weiss mann nicht.

Klarheit schafft ein offenes und ehrliches Gespräch mit der Firma in der die Maschine zur Rep. steht. Dort wird sich eine Lösung finden lassen.
 
Noti

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FRANK my pers. Hero - fast gleiches ergab Telefonat mit RA vor 15 Minuten :-) DANKE
 
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um dergleichen aus dem Weg zu gehen, vereinbare ich bei jedem Kauf eines Neufahrzeuges und das schon immer, dass ich bei jedwedem Werkstattaufenthalt ein Ersatzfahrzeug erhalte, auch wenn die Garantiezeit vorbei ist. Hat sich gut bewährt, beim 2. 5er BMW 1997 - 2000 ca. 40 - 50 Mal nötig gewesen
 
moldo29

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Durchaus ein paar zweirädrige Spielzeuge.....
...wenn du das immer schriftlich vereinbart bekommst hast nen guten händler. gerade nach der garantiezeit würde ich das als händler nicht zusagen.....
 
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moppede

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Ich hab beim kauf der LC einen packen Gutscheine für ein Werkstattmotorrad dazubekommen:think:
Ob die sich gedacht haben das ich die bräuchte (wegen neuem Modell und so...)?

mfg.
 
QVIENNA

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ich verstehe die "Mobilitätsgarantie" so, dass ich ein Leihfahrzeug kostenlos zur Verfügung gestellt bekomme, wenn so
ein "Hoppala" wie das angesprochene (Motorschaden bei einem Fahrzeug innerhalb der GWL-Frist) passiert. Oder seht
ihr das anders? bzw. was genau sagen die Bedingungen ?

p.s. Steuerkette kann reißen, kann immer passieren, bei jedem Motorrad, hat für mich jetzt nicht unbedingt etwas
mit einem "neuen" Motorrad zu tun (dass sie nicht reißen SOLL, ist wieder was anderes...)
 
Huck

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um dergleichen aus dem Weg zu gehen, vereinbare ich bei jedem Kauf eines Neufahrzeuges und das schon immer, dass ich bei jedwedem Werkstattaufenthalt ein Ersatzfahrzeug erhalte, auch wenn die Garantiezeit vorbei ist. Hat sich gut bewährt, beim 2. 5er BMW 1997 - 2000 ca. 40 - 50 Mal nötig gewesen
Bei unseren BMW PKWs habe ich das mit meinem Händler auch so vereinbart. Steht in meiner Kundenakte und funktioniert seit vielen Jahren problemlos.

Bei meinem BMW-Motorradhändler bekomme ich seit 16 Jahren IMMER ein kostenloses Ersatzmotorrad. Auch Modellwünsche werden - wenn möglich - gerne berücksichtigt. Das haben wir beim ersten Neukauf so mündlich vereinbart und das wird auch so gelebt. Gutscheine braucht's da keine :)
 
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Durchaus ein paar zweirädrige Spielzeuge.....
...das man in den meisten Fällen ein Ersatz-Bike bekommt mag ja dar Fall sein. Ist auch eigentlich normal. Aber das es vertraglich geregelt ist, und das über die Garantie hinaus kann ich kaum glauben.
 
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Gast20919

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bei mir war nix geregelt , bei der HAG Rep an meiner damaligen K 1200 R Ersatzmoped war Kostenlos ...

Eine F 800 R weil sie grade da war..!
 
Noti

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Motor wurde geliefert und sofort verbaut - kann Sie wieder einsammeln - wenn jemand ernsthaftes Interesse hat diese zu erwerben - bitte PN. (Ausstattungsmonster - nur Speichenräder und Warnanlage fehlt)

Schauen wir mal wie hoch der Aufpreis auf die Neue sein wird.... werde berichten.
 
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stephanw

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War das Deine GS die heute Morgen in der Werkstatt des BMW Motorrad Zentrum München demontiert wurde? Ich habe dort aus der Cafeteria zugeschaut, als ich auf den Serviceberater gewartet habe. Der Serviceberater meinte dort wird gerade bei einer neuen GS der Motor ausgetauscht. BMW würde das häufig bei Fehlern machen, um im Werk die Ursache analysieren zu können, auch wenn man den Schaden reparieren könnte.

Ich glaube, Du brauchst keine Sorge zu haben, dass da irgendetwas nicht richtig montiert wurde. Die Monteure und die Werkstatt machten auf mich einen sehr professionellen Eindruck. Die Änderungen an dem neuen 2014 Modell beschränken sich laut Serviceberater praktisch nur auf den Lenkungsdämpfer. Die Kinderkrankheiten mit der hakeligen laut arbeitenden Schaltung und der Geräusche des Ventiltriebs, die von dem Dekompressor kommen sollen, sind auch beim 2014er Modell noch nicht behoben.

Wegen dieser zwei Sachen beschweren sich wohl sehr viele Kunden, aber nach heutiger Aussage des Werkstattmeistern gibt es nach wie vor keine Lösung seitens BMW. Auch der Austausch des Druckstiftes der Kupplung würde nicht mehr durchgeführt, weil in den meisten Fällen keine Besserung des Schaltverhalten erzielt worden wäre.

Daher würde ich auf einen Tausch auf ein 2014er Modell verzichten und die 2013er weiterfahren. Meines Erachtens ist alles andere Geldvernichtung.

Gruß

Stephan
 
Huck

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Oh je, jetzt müssen die ganzen Bedenkenträger ihre Hoffnung auf das 2015er Modell setzen und noch länger zuschauen, wie die große Mehrheit der LC-Eigner derweil SPAß HAT. :):):)
 
Larsi

Larsi

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die MÜ kommt doch erst mit MJ2016 ... ;)
 
Q-Tip

Q-Tip

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...die von dem Dekompressor kommen sollen, sind auch beim 2014er Modell noch nicht behoben....

Ich krieg demnächst neue, meine alten Regler klickern (BMW-ler: "..ist ein Geräusch, das da nicht hingehört.")

... Auch der Austausch des Druckstiftes der Kupplung würde nicht mehr durchgeführt, ...
Doch. Auch den krieg ich neu. Der neue Druckstift reduziert die Ölmenge in der Kupplung und hat sehr viel kleinere Toleranzen (30+/-10ml/min anstatt 30-90ml/min).
Aber: (BMW-Außendienstler): "Sie müssen aber mindestens 200km damit fahren, bis sich die neue Ölmenge einstellt"
Mal sehen, wie das wird.

An meiner MT begann letzes Jahr die Kupplung durchzurutschen (10.000km) und der Händler schickte mir schon E-Teile auf Gebraucht-Garantie. Nach Absenken des Ölniveaus, welches bei dem Trockensumpfmotor schwierig einzustellen ist und deshalb versehentlich überfüllt war, geht die alte Kupplung wieder. Offenbar war auch hier zuviel Öl in den Lamellen.
BMW senkt genau deshalb auch das Öl-Niveau im Motor etwas ab. (Hier schon diskutiert)

.. Daher würde ich auf einen Tausch auf ein 2014er Modell verzichten und die 2013er weiterfahren. ...
Seh ich auch so. Meine persönliche Meinung.

Gruß

Michael.
 
Gebedena

Gebedena

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Hallo Michael.

na wie war es in Schottland, alles gut gegangen und wieder gut zu Hause angekommen?

Wenn ich das so lese, was bei Dir alles gemacht wird, dann muss ich wohl mal auch bei unserem :) vorbeischauen. Ich war bei 4.500 km dort und habe die gleichen Geräusche, Vibrationen und Schaltschläge moniert. Auch mit der Ölmenge und dem Druckstift habe ich mit ihm und seinem Werkstattmitarbeiter diskutiert. Die meinten aber, das bringe alles nichts. Evtl. bei der 10.000-er Inspektion. Habe aber erst 7.500 auf dem Tacho. Wann wird bei dir das alles gemacht? Kannst ja dann berichten, bzw. drehen wir ne Runde.

VG
Gerd
 
Rallye

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Ist schon ärgerlich wenn am neuen Moped was kaputt geht. Muss man nicht wirklich haben.

Ich kann aber nicht nachvollziehen warum man immer direkt einen Anwalt einschalten muss. Für den Motorschaden kann doch keiner was, passiert halt. Ob die Karre 1000 Euro kostet oder 20.000 Euro. Der Händler baut doch einen neuen Motor ein und gut is. Ein Leihmoped fordert man nicht, man spricht einfach ganz normal mit dem Händler.Und ob es das gleiche ist oder was anderes, Hauptsache ist doch das man was zu rollen hat. Denke so kommt man am ehesten ans Ziel.
Ist meine Meinung und Ansicht.
 
C

cbiker

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Ist schon ärgerlich wenn am neuen Moped was kaputt geht. Muss man nicht wirklich haben.

Ich kann aber nicht nachvollziehen warum man immer direkt einen Anwalt einschalten muss. Für den Motorschaden kann doch keiner was, passiert halt. Ob die Karre 1000 Euro kostet oder 20.000 Euro. Der Händler baut doch einen neuen Motor ein und gut is. Ein Leihmoped fordert man nicht, man spricht einfach ganz normal mit dem Händler.Und ob es das gleiche ist oder was anderes, Hauptsache ist doch das man was zu rollen hat. Denke so kommt man am ehesten ans Ziel.
Ist meine Meinung und Ansicht.
Wo wurde denn hier ein Anwalt eingeschaltet? habe ich was überlesen? Noti hat doch lediglich geschrieben das er mit ihm telefoniert hat, oder? Ich habe leider mittlerweile auch schon Erfahrungen gemacht, wo ich im nachhinein lieber vorher einen Anwalt gefragt hätte. Es ist bestimmt nie verkehrt sich in bestimmten Situationen zu erkundigen und damit abzusichern, einschalten kann man dann ggfs. immer noch.
Ist meine Meinung und Ansicht:)
 
oerst

oerst

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...das man in den meisten Fällen ein Ersatz-Bike bekommt mag ja dar Fall sein. Ist auch eigentlich normal. Aber das es vertraglich geregelt ist, und das über die Garantie hinaus kann ich kaum glauben.
So sehe ich es auch. Das ist Service, keine Pflicht.
 
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