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fluchtmoped
Ich verstehe das so:
Die Versicherung ist verpflichtet den entstandenen Schaden zu erstatten. Das ist bei einem geklauten Fahrzeug der Fahrzeugwert. Der Fahrzeugwert ist der Nettobetrag (der Kaufpreis den der Händler bekommt), denn bei der MwSt. handelt es sich um eine Abgabe an den Staat.
Wenn nun der Geschädigte ein neues Fahrzeug kauft und darauf auch wieder MwSt. zahlen muss, dann muss die MwSt. von der Versicherung übernommen werden, weil sie dann zum entstandenen Schaden(wert) gehört. Die MwSt. gehört aber erst zum Schaden, wenn sie anfällt. Kann daher auch erst erstattet werden, wenn sie gezahlt wurde.
Die Versicherung ist verpflichtet den entstandenen Schaden zu erstatten. Das ist bei einem geklauten Fahrzeug der Fahrzeugwert. Der Fahrzeugwert ist der Nettobetrag (der Kaufpreis den der Händler bekommt), denn bei der MwSt. handelt es sich um eine Abgabe an den Staat.
Wenn nun der Geschädigte ein neues Fahrzeug kauft und darauf auch wieder MwSt. zahlen muss, dann muss die MwSt. von der Versicherung übernommen werden, weil sie dann zum entstandenen Schaden(wert) gehört. Die MwSt. gehört aber erst zum Schaden, wenn sie anfällt. Kann daher auch erst erstattet werden, wenn sie gezahlt wurde.