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fluchtmoped
Ich gehe übrigens nicht davon aus, dass Versicherungen das wirklich unterschiedlich handhaben. Es wird vermutlich auch diesbezüglich keine unterschiedlichen Versicherungsvertäge (Klauseln) geben. Die Versicherungen werden alle nur den Nettobetrag erstatten und wenn die Rechnung mit ausgewiesener MwSt. eingereicht wird, auch noch die MwSt. erstatten.