Moppet geklaut

Diskutiere Moppet geklaut im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Ich gehe übrigens nicht davon aus, dass Versicherungen das wirklich unterschiedlich handhaben. Es wird vermutlich auch diesbezüglich keine...
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fluchtmoped

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Ich gehe übrigens nicht davon aus, dass Versicherungen das wirklich unterschiedlich handhaben. Es wird vermutlich auch diesbezüglich keine unterschiedlichen Versicherungsvertäge (Klauseln) geben. Die Versicherungen werden alle nur den Nettobetrag erstatten und wenn die Rechnung mit ausgewiesener MwSt. eingereicht wird, auch noch die MwSt. erstatten.
 
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GS-Man

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Ich hatte einen Kaskoschaden. Vollkasko. Totalschaden.

HUK sagte bei Neukauf oder gebraucht dann gibt es die MwSt.

Hab ich Veto eingelegt, Fahrzeug war 15 Jahre alt. Wenn ich Privat kaufe oder beim Händler zahle ich den Wiederbeschaffungspreis und das Geld, was mein Fahrzeug zu dem Zeitpunkt auf dem Markt gehandelt wird.

Ging dann schnell und es gab die 19 Prozent. Ich habe fiktiv abgerechnet und nichts neues gekauft.
 
SLK

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'n Abend,

nachdem hier soviel Falsches geschrieben wurde, fasse ich mal etwas zusammen.

Seit dem 01.08.2000 gilt im $ 249 BGB diese Ergänzung: Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Damit soll die fiktive Abrechnung verhindert oder zumindest eingedämmt werden, der Staat braucht das Geld. :D

Diese Regelung gilt logischerweise immer, es ist eben BGB-Recht. Also zum Beispiel auch beim Sturmschaden am eigenen Haus, wenn nach Kostenvoranschlag abgerechnet werden soll. DAs hat grundsätzlich nichts mit dem Versicherer oder Versicherungsbedingungen zu tun.

Bei älteren Fahrzeugen, hier wurde in #363 ein 15 Jahre altes genannt, werden garantiert keine 19 % MwSt. berücksichtigt, sondern es wird von der sogenannten Differenzbesteuerung ausgegangen, das sind meist zwischen zwei und vier Prozent. Zur Erklärung: Der Händler nimmt von privat ein KFZ für 10.000,-- € in Zahlung und verkauft es für 12.380,-- €, das heißt, er schlägt netto 2.000,-- € rauf, hierauf muss er die MwSt. (380,-- €) ans FA abführen. Auf die Gesamtsumme wären das also 3,07 %. Da keiner weiß, wer wieviel aufschlägt und wie die KFZ ein- und verkauft werden, gibt's eben einen fiktiven MwSt-Satz (meist zwischen 2 und 4 %) auf die Gesamtsumme. Die wird im Schadenfall erstmal einbehalten und bei Wiederanschaffung eines gleichwertigen oder teureren KFZ nachreguliert. Also Aufregung um nichts.

Und an den TE. Die Bedingungen "Deines" Versicherers sind nicht kundenfreundlich. Die üblichen Klauseln bei den mir bekannten Versicherern beinhalten die Wiederbeschaffungsfrist von einem Monat nach der Schadenmeldung, das kann auch beim Vertreter des Versicherers gemacht werden, denn der ist rechtlich gesehen das "Auge und Ohr" des Versicherers. Allerdings bedeutet diese Frist auch nur, dass das KFZ vom VN wieder zurückgenommen werden muss, wenn es innerhalb dieser Frist aufgefunden wird. Damit ist noch nicht geregelt, wann die Zahlung zu erfolgen hat.
 
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KJB

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Ich hatte einen Kaskoschaden. Vollkasko. Totalschaden.

HUK sagte bei Neukauf oder gebraucht dann gibt es die MwSt.

Hab ich Veto eingelegt, Fahrzeug war 15 Jahre alt. Wenn ich Privat kaufe oder beim Händler zahle ich den Wiederbeschaffungspreis und das Geld, was mein Fahrzeug zu dem Zeitpunkt auf dem Markt gehandelt wird.

Ging dann schnell und es gab die 19 Prozent. Ich habe fiktiv abgerechnet und nichts neues gekauft.
Ja, das ist so ein Sonderfall. Begründet sich damit, daß ältere Fahrzeuge in der Regel überwiegend auf dem Privatmarkt zu finden sind und dort keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden kann.
 
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KJB

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...

Diese Regelung gilt logischerweise immer, es ist eben BGB-Recht. Also zum Beispiel auch beim Sturmschaden am eigenen Haus, wenn nach Kostenvoranschlag abgerechnet werden soll. DAs hat grundsätzlich nichts mit dem Versicherer oder Versicherungsbedingungen zu tun.
...
Sicher? §249 BGB gilt für den Schadenersatz. Grundlage für den Schadensersatzanspruch ist in der Regel eine unerlaubte Handlung oder eine vertragliche Pflichtverletzung.

Ansprüche aus einer Sachversicherung (Kasko, Hausrat usw.) sind m.E. aber kein Schadenersatz sondern vertragsbedingte Leistungen.
 
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Sicher? §249 BGB gilt für den Schadenersatz. Grundlage für den Schadensersatzanspruch ist in der Regel eine unerlaubte Handlung oder eine vertragliche Pflichtverletzung.

Ansprüche aus einer Sachversicherung (Kasko, Hausrat usw.) sind m.E. aber kein Schadenersatz sondern vertragsbedingte Leistungen.
Ich bin nicht sicher, dass die Regelung mit der Umsatzsteuererstattung generell gilt. Es kann natürlich auch sein, dass es über die AGBs der Versicherer geregelt ist.

Der Staat hat natürlich ein Interesse, dass die Mehrwertsteuer gezahlt wird.
 
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FroeMa

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Wusste ich jetzt auch nicht, dass Gesetze inzwischen mehrheitlich von Kaufleuten gemacht werden,
Hier wird über die Versicherungsbedingungen und Leistungen im Zusammenhang mit der MWSt. diskutiert. Die meisten Versicherungsgesellschaften sind im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), wo sie u.a. Verträge als allgemeine Musterbedingung festgelegen. Daran orientieren sich die meisten Verträge dann auch.
Die machen da keine Gesetze, deshalb verstehe ich deinen Einwand nicht. Und es wird auch nicht richtiger, wenn du es ständig, völlig aus dem Kontext, wiederholst.
 
Odenwälder

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Nochmal eine Zusammenfassung der aktuellen Gesetzeslage:

Ich kaufe mir ein Motorrad für 20.000 EUR.
Am nächsten Tag wird es gestohlen und ich bekomme nach einem Monat 16.806,72 EUR von der Versicherung.
Mit dem Diebstahl ist mir die Lust am Motorrad fahren vergangen. Weil ich kein neues Motorrad kaufe, bekomme ich die Mehrwertsteuer, die ich beim Kauf des Motorrads bezahlt habe, nicht erstattet.

Wer von euch meint, dass solche Gesetze gerecht sind?

Gruß vom Odenwälder
 
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Hier wird über die Versicherungsbedingungen und Leistungen im Zusammenhang mit der MWSt. diskutiert. Die meisten Versicherungsgesellschaften sind im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), wo sie u.a. Verträge als allgemeine Musterbedingung festgelegen. Daran orientieren sich die meisten Verträge dann auch.
Die machen da keine Gesetze, deshalb verstehe ich deinen Einwand nicht. Und es wird auch nicht richtiger, wenn du es ständig, völlig aus dem Kontext, wiederholst.
Das Problem sind nicht die Versicherungen, sondern es ist der Gesetzgeber!
Gruß vom Odenwälder
 
Coray

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Ganz ehrlich und ausdrücklich mit der Bitte, dies nicht nachzumachen: Ich hätte meine Kiste schon längst selbst geholt 😆
 
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Von welchen Gesetzen redest du da die ganze Zeit. Bitte erhelle mich und die anderen.
Z. B. hiervon:
"Wie entscheiden die Gerichte zur Mehrwertsteuerpraxis der Versicherungen?
Mehrere Gerichtsurteile haben bestätigt, dass die Kaskoversicherung nur die bei der Schadensbeseitigung angefallene Mehrwertsteuer erstatten muss. Dementsprechend entschied zum Beispiel das Oberlandesgericht Saarbrücken hinsichtlich einer Beschädigung (Urteil vom 28.1.2009, Az. 5 U 278/08) und das Oberlandesgericht Celle bezüglich eines Autodiebstahls (Beschluss vom 28.3.2008, Az. 8 W 19/08). Die Gerichte sahen in den verwendeten Klauseln der Allgemeinen Versicherungsbedingungen keine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Obendrein ergebe sich auch aus der Schadensersatzvorschrift des § 249 Absatz 2 BGB, dass der zu zahlende Schadensersatz bei Beschädigung einer Sache nur den tatsächlich angefallenen Mehrwertsteuerbetrag einschließe.
gung der Kunden."

Eventuell sind es gar nicht die Gesetze sondern nur die Juristen. Da bin ich mir jetzt tatsächlich nicht mehr sicher.
Aber der Gesetzgeber, der sowas in Unklarheit zulässt, ist aus meiner Sicht schon das Problem!

Gruß vom Odenwälder
 
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FroeMa

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@Odenwälder
Da merkst du doch nun selber, dass Versicherungsnehmer die Versicherungen verklagt haben, obwohl es in den Vetragsklauseln und im BGB klar geregelt ist. Entsprechend gibt es auch dutzende gleich lautende Urteile.
Ich habe mich z.B. für eine Versicherung entschieden, da wird die MWSt. erstattet. Natürlich nur, wenn und soweit diese bei der gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist.
D.h. ich bekomme die nur, wenn für die Wiederbeschaffung auch MWSt. anfällt, was bei einem Gebrauchtkauf nicht der Fall wäre. Und das ist ja auch völlig logisch und nachvollziehbar.

Aber der Gesetzgeber, der sowas in Unklarheit zulässt, ist aus meiner Sicht schon das Problem!
Vielleicht liegt es mehr daran, dass du die Gesetze nicht verstehst oder eigenwillig interpretierst.
 
Maroon

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Ich kaufe mir ein Motorrad für 20.000 EUR.
Am nächsten Tag wird es gestohlen und ich bekomme nach einem Monat 16.806,72 EUR von der Versicherung.
Mit dem Diebstahl ist mir die Lust am Motorrad fahren vergangen. Weil ich kein neues Motorrad kaufe, bekomme ich die Mehrwertsteuer, die ich beim Kauf des Motorrads bezahlt habe, nicht erstattet.
Du kaufst dir das o.a. Motorrad und stellst fest, dass es dir doch nicht gefällt. Dann verkaufst du es und bekommst dafür 16.800 €. Was ist dann mit der Mehrwertsteuer? Nix, shit happens!

Wenn der Händler es zurückkauft wird er dir noch weniger geben, da er ja nur 16.806,72€ erhalten hat.

Ist auch keine neue Erkenntnis, wenn du ein Neufahrzeug vom Hof des Händlers fährst, hat es einen Wertverlust von 20%.

Wenn du bei deinem Diebstahl-Beispiel glaubst mehr als 16.806,72 € für das Motorrad zu bekommen, dann kaufst du ein neues welches mit MWSt von der Versicherung bezahlt wird und verkaufst es für zum Beispiel 19.000€, dann hast du deinen MWSt-Verlust etwas ausgeglichen. Muss halt klappen. :wink:
 
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tevivo

tevivo

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Du kaufst dir das o.a. Motorrad und stellst fest, dass es dir doch nicht gefällt. Dann verkaufst du es und bekommst dafür 16.800 €. Was ist dann mit der Mehrwertsteuer? Nix, shit happens!

Wenn der Händler es zurückkauft wird er dir noch weniger geben, da er ja nur 16.806,72€ erhalten hat.

Ist auch keine neue Erkenntnis, wenn du ein Neufahrzeug vom Hof des Händlers fährst, hat es einen Wertverlust von 20%.

Wenn du bei deinem Diebstahl-Beispiel glaubst mehr als 16.806,72 € für das Motorrad zu bekommen, dann kaufst du ein neues welches mit MWSt von der Versicherung bezahlt wird und verkaufst es für zum Beispiel 19.000€, dann hast du deinen MWSt-Verlust etwas ausgeglichen. Muss halt klappen. :wink:
...dann hast du aber immer noch (wieder ) kein Mopped zum Fahren :spin:
Tom
 
derMartin

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Wenn ich hier so mitlese kommen mir doch Zweifel.
Ich kaufe ein Motorrad neu und muss natürlich auch die MWSt bezahlen die der Händler dann an den Staat weitergibt was mir letztlich egal ist. Mein Geld ist weg. Dann kommt einer und klaut die Kiste und die Versicherung will mir nur den Nettowert ohne MWSt als Entschädigung auszahlen wenn ich kein neues Motorrad kaufe. Was ist das denn für eine Logik. Kaufe ich dann wieder eins, dann bezahle ich die Steuer nochmal und kriege sie wieder fürs geklaute Mopped. Da soll einer schlau draus werden
 
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Moppet geklaut

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