Moppet geklaut

Diskutiere Moppet geklaut im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Ist irgendwie auch logisch. Es geht ja um den Ersatz der beschädigten Sache. Wenn Ersatz GS gekauft, werden die Kosten übernommen, egal ob mit...
TTTom

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Ist irgendwie auch logisch. Es geht ja um den Ersatz der beschädigten Sache.
Wenn Ersatz GS gekauft, werden die Kosten übernommen, egal ob mit oder ohne MWSt.
 
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UU80

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R 1250 RT, vorher 1250 GS Rallye
Das hatte ich auch gehofft/gedacht und das würde mir auch viel besser gefallen. Aber: Wo genau nimmst du das her? Gibt es da gesetzliche Regelungen, Urteile oder sonst irgendwas rechtlich bindendes?

Ich hab in meine Versicherungspolice geschaut. Da steht unter A.2.7 Fälligkeit unserer Zahlung folgendes:
Genau das habe ich ganz zu Anfang (#18) so geschrieben, weil ich es auch so erlebt habe. Möglicherweise gibt es da verschiedene Abläufe je nach Versicherung.
 
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KJB

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Genau das habe ich ganz zu Anfang (#18) so geschrieben, weil ich es auch so erlebt habe. Möglicherweise gibt es da verschiedene Abläufe je nach Versicherung.
Gut möglich, jeder Versicherer kann seine Vertragsbedingungen individuell gestalten.
 
Patient71

Patient71

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Wenn ich also nach einem erlebte Vollverlust mir überlege kein neues Mopped zu kaufen, bekomme ich die MWst. nicht zurück ? Oder gibt es noch andere Wege um an den Betrag zu kommen ? Über die Steuererklärung ?
 
Maroon

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Es geht um Schadenersatz, in diesem Fall um eine Ermittlung der Kosten für die Ersatzbeschaffung eines KFZ.

Die Wertermittlung ergibt sich aus den Beschaffungskosten = Händlerpreis eines gleichwertigen Fahrzeuges.
Im Händlerpreis ist die Mehrwertsteuer enthalten. Diese gehört aber nicht zum Fahrzeugwert und wird deshalb erst einmal abgezogen.
Wenn dann ein Fahrzeug gekauft wird und die Mehrwertsteuer anfällt, wird diese dann bis zum Mehrwertsteueranteil der Beschaffungskosten erstattet.

Hat nix mit Bananen zu tun, sondern damit, dass nur der entstanden Schaden ersetzt wird.

Beispiel:

Kauf beim Händler
Wert des Motorrades 10.000€
MWSt 1.900€
Wiederbeschaffungswert = 11.900€

Kauf von Privat
Wert des Motorrades 10.000€
Wiederbeschaffungswert = 10.000€

Wenn dem nicht so wäre, würde das dazu führen, dass der Geschädigte einen unberechtigten Gewinn machen würde.
 
Andi#87

Andi#87

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Im Händlerpreis ist die Mehrwertsteuer enthalten. Diese gehört aber nicht zum Fahrzeugwert und wird deshalb erst einmal abgezogen.
Also wenn ich als Privatmann ein neues Motorrad kaufe, muss ich die MwSt voll mitbezahlen. Dann gehört sie, ausgewiesen oder nicht, für mich zum Fahrzeugwert dazu. Alles das Du kaufst, ist Steuer belastet und Du musst diese Steuern zahlen, ob Du willst oder nicht.

Also ist diese Herangehensweise extrem ungerecht und spielt den Versicherungsgesellschaften in die Karten (Super Lobbyarbeit)
 
Maroon

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Also wenn ich als Privatmann ein neues Motorrad kaufe, muss ich die MwSt voll mitbezahlen. Dann gehört sie, ausgewiesen oder nicht, für mich zum Fahrzeugwert dazu. Alles das Du kaufst, ist Steuer belastet und Du musst diese Steuern zahlen, ob Du willst oder nicht.
Das ist so, wenn du etwas vom Händler kaufst ist immer die MWSt fällig.

Die Versicherung kann ja nicht etwas erstatten was nicht anfällt.

Beispiel:

Der Wert des Motorrades ist 10.000 €

Es wird nicht gestohlen und du verkaufst es.
Dann bekommst du 10.000€

Wenn du also im Fall des Diebstahls 10.000 € bekommst bist du gerecht entschädigt.
 
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KJB

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Wenn ich also nach einem erlebte Vollverlust mir überlege kein neues Mopped zu kaufen, bekomme ich die MWst. nicht zurück ? Oder gibt es noch andere Wege um an den Betrag zu kommen ? Über die Steuererklärung ?
Korrekt, die wird nur erstattet wenn sie tatsächlich angefallen ist. Da diese dem Staat gehört dürfte das mit der Steuererklärung m.E. auch nichts werden.
 
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KJB

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Also wenn ich als Privatmann ein neues Motorrad kaufe, muss ich die MwSt voll mitbezahlen. Dann gehört sie, ausgewiesen oder nicht, für mich zum Fahrzeugwert dazu. Alles das Du kaufst, ist Steuer belastet und Du musst diese Steuern zahlen, ob Du willst oder nicht....
Soweit richtig, der Verkäufer darf die Mehrwersteuer aber auch nicht behalten sondern muß sie an das FA abführen.
 
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Oder doch Bananenrepublik?
Sagte er doch bereits: Bananenrepublik!!!
Das muss man mir mal näher erläutern. Jeder hat doch die Möglichkeit sich seine Versicherung im Vorfeld auszusuchen. In deren AGB's und Policen steht seitenlang genau im Detail, was man versichert und was nicht. Wenn man das nicht lesen kann (oder will), der geht halt zu einem Makler. Das sind doch "Privatversicherungen", wo jeder (gegen entsprechendem finanziellem Aufwand) alles mögliche und unmögliche versichern kann.
Oder soll der Staat das jetzt auch noch regulieren, damit die "Bananrepublik-Schreier" sich dann wegen der vielen Regulierungen erneut echauffieren?

Schön, dass es immerhin einige hier gibt, die mit fundiertem Hintergrundwissen recherchieren, argumentieren und aufklären.
 
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FroeMa

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Also ist diese Herangehensweise extrem ungerecht und spielt den Versicherungsgesellschaften in die Karten (Super Lobbyarbeit)
Das ist schlichtweg falsch. Die MWSt. zahlst du und den Wert des Motorrades zahlst du auch. Kommt das Motorrad weg, ist (wenn auch fiktiv) die MWSt. ebenfalls weg. Hast du nur das Motorrad versichert, bekommst du auch nur den Wert des Motorrades erstattet. Hast du in deiner Versicherung die MWSt. mit versichert, dann bekommst du auch diese. Das ist nichts anderes, als ob die Versicherung Zubehör mitversichert, welches später oder beim schon beim Kauf angeschafft wurde.
Willst du dir nach einem Verlust ein neues Motorrad kaufen, fällt wieder die MWSt. an.
Du bist nunmal selber für dein Eigentum verantwortlich. Da man aber nicht immer auf seine Sachen so gut aufpassen kann, nimmt man sich eine Versicherung, ganz maßgeschneidert nach seinen Ansprüchen und Bedürfnissen, damit man entsprechend entschädigt werden kann.

Es liegt also ganz allein in deiner Hand, wieviel Mühe du dir bei der Auswahl deiner Versicherung gibst und wofür du dich letztendendes entscheidest - somit also nicht die Herangehensweise und Lobbyarbeit der Versicherungen, sondern dein ganz eigenes Ding.
 
Andi#87

Andi#87

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Das ist schlichtweg falsch.
Tut mir leid, ich sehe das anders. Das Zahlen jedweder Steuern ist für den Privatmann alternativlos. Es zählt am Ende der Bruttopreis. Als Vorsteuerabzugsberechtigte Firma, wäre ich 100% bei Dir.

Wie auch immer, ich kann es eh nicht ändern und nur hoffen, dass der alte Hobel nicht geklaut wird.
 
Odenwälder

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Und für alle, die meinen, dass Gesetze gerecht sind:
Meistens sind sie von Juristen gemacht!

Mich hat übrigens noch nie eine Versicherung gefragt, ob ich auch die Mehrwertsteuer mitversichern will.
Ich musste aber immer den Wert des versicherten Gegenstandes angeben. Ich habe da als Nichtjurist halt immer den Kaufpreis angegeben und der beinhaltet die Mehrwertsteuer.

Man sagt ja auch nicht umsonst manchmal zu Juristen "Rechstverdreher"!
Es ist nämlich immer etwas Wahrheit dabei!

Gruß vom Odenwälder
 
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Tut mir leid, ich sehe das anders.
Was hat das denn mit der Versicherung zu tun? Du selbst hast doch die Möglichkeit deine Versicherung zu wählen. Du schreibst aber was von "ungerecht" und "Lobbyarbeit" auf Seiten der Versicherungen und zudem noch was von "Bananenrepublik", obwohl du komplette Entscheidungsfreiheit hast und dir alle Optionen offen stehen. Die kannst du nutzen oder eben auch nicht.
 
Andi#87

Andi#87

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Was hat das denn mit der Versicherung zu tun? Du selbst hast doch die Möglichkeit deine Versicherung zu wählen. Du schreibst aber was von "ungerecht" und "Lobbyarbeit" auf Seiten der Versicherungen und zudem noch was von "Bananenrepublik", obwohl du komplette Entscheidungsfreiheit hast und dir alle Optionen offen stehen. Die kannst du nutzen oder eben auch nicht.
Du willst mir jetzt allen erstes erzählen, dass es Versicherungen gibt, die das anders Handhaben und 19% MwSt einfach so an den Kunden auszahlen, obwohl sie per Gesetz nicht dazu gezwungen sind? :lachen:
 
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Und für alle, die meinen, dass Gesetze gerecht sind:
Meistens sind sie von Juristen gemacht!

Mich hat übrigens noch nie eine Versicherung gefragt, ob ich auch die Mehrwertsteuer mitversichern will.
Ich musste aber immer den Wert des Versicherten Gegenstandes angeben. Ich habe da als Nichtjurist halt immer den Kaufpreis angegeben und der beinhaltet die Mehrwertsteuer.

Man sagt ja auch nicht umsonst manchmal zu Juristen "Rechstverdreher"!
Es ist nämlich immer etwas Wahrheit dabei!

Gruß vom Odenwälder
Oh Mann. Jetzt wird auch noch Jura mit BWL in einen Topf geworfen. Es mag sicher Berührungspunkte geben. Versicherungen sollten schon dem Gesetz (meist BGB) entsprechen. Aber die Verträge werden von Kaufleuten entwickelt, damit eine Versicherung in einem gewünschtem Kosten- Nutzenverhältnis mit entsprechender Risikoabwägung ihre Verträge gestaltet.
 
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FroeMa

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Du willst mir jetzt allen erstes erzählen, dass es Versicherungen gibt, die das anders Handhaben und 19% MwSt einfach so an den Kunden auszahlen, obwohl sie per Gesetz nicht dazu gezwungen sind?
Ich habe nirgendwo erzählt, dass Versicherungen in Zusammenhang mit Gesetzen etwas zahlen. Da ist schon der Fehler, weil (wie oben schon erwähnt) Versicherungen genau das versichern, was Versicherungsnehmer und Versicherung vertraglich vereinbart haben.
Alles weitere hat doch @KJB in #340 sehr gut erklärt.
 
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Hier ein Zitat aus dem Link aus Posting #342:

"Mehrere Gerichtsurteile haben bestätigt, dass die Kaskoversicherung nur die bei der Schadensbeseitigung angefallene Mehrwertsteuer erstatten muss."

Bei einer Erstattung ohne Neuanschaffung (das Geld wird behalten und kein anderes Fahrzeug gekauft) oder einem Fahrzeugkauf von einer Privatperson fällt nun mal keine MwSt. an, daher auch keine Erstattung.
 
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BMWMichel

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Beispiel:

Kauf beim Händler
Wert des Motorrades 10.000€
MWSt 1.900€
Wiederbeschaffungswert = 11.900€

Kauf von Privat
Wert des Motorrades 10.000€
Wiederbeschaffungswert = 10.000€

Wenn dem nicht so wäre, würde das dazu führen, dass der Geschädigte einen unberechtigten Gewinn machen würde.
Das kommt vielleicht hin, wenn es ne ältere Kiste ist, dann sind die beim Händler natürlich teurer, da bei
diesen auch eine Garantie gegeben werden muss..

Wenn die Kiste allerdings so gut wie neu ist, sieht das etwas anders aus.
Da ist dann kaum ein Unterschied, ob von privat oder gewerblich.

Fakt ist da, nur wenn man eine kauft, bei der die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden kann, gibts die
komplette Kohle.
Also ja nicht eine von privat kaufen, denn das kann sich nicht rechnen.
Hatten den Fall dieses Jahr bei der VK wegen Unfall.
Ende vom Lied, haben eine neue bestellt, da alle die vom Restwert her passten, nur von privat verkauft wurden.
Das hätte dann ca 4000 Verlust bedeutet.

Und ja, das ist schlicht eine Frechheit und wer sich diese Art der Regulierung ausgedacht hat, hatte
garantiert nur das Wohl der Versicherungen im Kopf.
Denn wenn das korrekt laufen würde, dürfte der jeweilige Gutachter, zur Restwertbestimmung, auch nur
Händlerangebote einbeziehen, was er aber nicht macht.
Ich konnte mit unserem Gutachter zum Glück etwas handeln und er hat dann den Restwert am Ende
noch um 1000.- angehoben.
 
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Moppet geklaut

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