Beispiel:
Kauf beim Händler
Wert des Motorrades 10.000€
MWSt 1.900€
Wiederbeschaffungswert = 11.900€
Kauf von Privat
Wert des Motorrades 10.000€
Wiederbeschaffungswert = 10.000€
Wenn dem nicht so wäre, würde das dazu führen, dass der Geschädigte einen unberechtigten Gewinn machen würde.
Das kommt vielleicht hin, wenn es ne ältere Kiste ist, dann sind die beim Händler natürlich teurer, da bei
diesen auch eine Garantie gegeben werden muss..
Wenn die Kiste allerdings so gut wie neu ist, sieht das etwas anders aus.
Da ist dann kaum ein Unterschied, ob von privat oder gewerblich.
Fakt ist da, nur wenn man eine kauft, bei der die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden kann, gibts die
komplette Kohle.
Also ja nicht eine von privat kaufen, denn das kann sich nicht rechnen.
Hatten den Fall dieses Jahr bei der VK wegen Unfall.
Ende vom Lied, haben eine neue bestellt, da alle die vom Restwert her passten, nur von privat verkauft wurden.
Das hätte dann ca 4000 Verlust bedeutet.
Und ja, das ist schlicht eine Frechheit und wer sich diese Art der Regulierung ausgedacht hat, hatte
garantiert nur das Wohl der Versicherungen im Kopf.
Denn wenn das korrekt laufen würde, dürfte der jeweilige Gutachter, zur Restwertbestimmung, auch nur
Händlerangebote einbeziehen, was er aber nicht macht.
Ich konnte mit unserem Gutachter zum Glück etwas handeln und er hat dann den Restwert am Ende
noch um 1000.- angehoben.