FrankS
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von Trump als verrückt abgestempelt zu werden ist eigentlich ein Kompliment. Merkel macht also alles richtig.
Donald Trump ist mit Sicherheit verrückt - aber in diesem Fall.von Trump als verrückt abgestempelt zu werden ist eigentlich ein Kompliment. Merkel macht also alles richtig.
Wie sich die Lage in den kommenden Wochen, Monaten und Jahren entwickeln[...]Leider lässt sich Geschehenes nicht umdrehen [...]
Da irrst du dich. Sofern weiterhin CDU/CSU regiert oder auch SPD, Grüne, etc. riskiert man höchstens einen Bürgerkrieg.Wenn so eine extreme Partei die Oberhand gewinnt, dann hätte ich diesen "schlimmsten Albtraum" gerne!
Das ist nichts wirklich neues, das gab's bereits vor ca. 40 Jahren in H, woselbst sich die in einem Flüchtlingsheim" (Herrenhäuser/Haltenhoffstraße) untergebrachten Herrschaften zu fein waren, ihre eigene Scheixxe wegzumachen, Treppenhäuser u. Flure zu fegen u. zu wischen etc. Das erledigten städtische Putzfrauen, die uns in der Grundschule fehlten. Da sollten dann die Eltern ab u. an die Fenster putzen und die Kinder die Klassenräume selber fegen (was letzteres sicher nicht geschadet hätte, im Sinne von Erziehung, allerdings stand's nicht im Lehrplan, und war schon gar nicht vor dem Hintergrund akzeptabel!).Nö, es gab schon massiv Beschwerden von Flüchtlingsseite über den Reinigungszustand einiger Unterkünfte.
Woher ich das weiss?
Ich habe engen Kontakt zum Leiter eines Sozialamtes und ein paar "Dezernten" aus Kommunalverwaltungen.
Mit anderen Worten, freie Wahlen sind im besten Fall ein notwendiges Übel, das Wahlergebnis ist vorgegeben. Warum kommt mir das alles so bekannt vor?Da irrst du dich. Sofern weiterhin CDU/CSU regiert oder auch SPD, Grüne, etc. riskiert man höchstens einen Bürgerkrieg.
Kämen dagegen die Linken oder gar die Rechten an die Macht, so hast du auf einen Schlag wieder die halbe Welt gegen dich. OMG!
Ihr habt ja eine ganz grosse ungenutzte:Villen, wir brauchen Villen!
ist für mich leider nix (wählbares) dabeiFaktisch haben wir momentan die Wahl zwischen drei ostdeutschen Frauen mit evangelischem Hintergrund. Angela Merkel, Katrin G.öring-Eckardt und Frauke Petry. Ich wüsste, für welche ich mich entscheiden würde .... jetzt nicht nicht nur wegen der Optik.
Maßgeblich ist Art 7 II Nr. 3 bayLStVG. Erlaubt ist hier fast alles mit Ausnahme einer Einweisung in die eigene Wohnung.Art. 7
Befugnisse der Sicherheitsbehörden
(1) Anordnungen und sonstige Maßnahmen, die in Rechte anderer eingreifen, dürfen nur getroffen werden, wenn die Sicherheitsbehörden durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes dazu besonders ermächtigt sind.
(2) Soweit eine solche gesetzliche Ermächtigung nicht in Vorschriften dieses Gesetzes oder in anderen Rechtsvorschriften enthalten ist, können die Sicherheitsbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Einzelfall Anordnungen nur treffen, um
1.rechtswidrige Taten, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder einer Ordnungswidrigkeit verwirklichen, oder verfassungsfeindliche Handlungen zu verhüten oder zu unterbinden,
2.durch solche Handlungen verursachte Zustände zu beseitigen,
3.Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen, die Leben, Gesundheit oder die Freiheit von Menschen oder Sachwerte, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten erscheint, bedrohen oder verletzen.
(3) Sind Anordnungen nach Absatz 2 nicht möglich, nicht zulässig oder versprechen sie keinen Erfolg, so können die Sicherheitsbehörden die Gefahr oder Störung selbst, durch die Polizei oder durch vertraglich Beauftragte abwehren oder beseitigen.
(4) Die Freiheit der Person und die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 13 des Grundgesetzes[SUP]7)[/SUP], Art. 102 Abs. 1 und Art. 106 Abs. 3 der Verfassung[SUP]8)[/SUP]) dürfen durch Maßnahmen auf Grund der Absätze 2 und 3 nicht eingeschränkt werden.
(5) Verfassungsfeindlich im Sinn dieses Gesetzes ist eine Handlung, die darauf gerichtet ist, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder auf verfassungswidrige Weise zu stören oder zu ändern, ohne den Tatbestand eines Strafgesetzes oder einer Ordnungswidrigkeit zu verwirklichen.
Was sieht so aus? Und wofür soll das ein Beleg sein?so siehts aus
Da habe ich zu wenig, um darin den Beweis für prügelnde Flüchtlinge zu sehen.Zörnie, das überlasse ich deiner Fantasie
Ganz so einfach ist es glaube ich nicht, denn es heißt ja:(...)
Maßgeblich ist Art 7 II Nr. 3 bayLStVG. Erlaubt ist hier fast alles mit Ausnahme einer Einweisung in die eigene Wohnung.
(2) Soweit eine solche gesetzliche Ermächtigung nicht in Vorschriften dieses Gesetzes oder in anderen Rechtsvorschriften enthalten ist, können die Sicherheitsbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Einzelfall Anordnungen nur treffen, um ...
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