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generalgarden
er meinte vermutlich die Möglichkeit, gegen eine Ablehnung vorzugehen. Zitat:@GSMän
Wenn schon verlinken, dann auch den Inhalt durchlesen....
Zitat aus dem Link:
Der Anwalt kann sich nur dann an höhere Gerichte wenden, wenn es um ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung geht oder um Fragen, die von den Gerichten unterschiedlich entschieden wurden.
Gegebenenfalls kann ein Flüchtling nach der Ablehnung einen neuen Antrag stellen. Ein solcher Asylfolgeantrag wird aber nur bearbeitet, wenn sich die Rechtslage geändert hat (zum Beispiel die Situation im Herkunftsland inzwischen anders beurteilt wird) oder Beweise für die Verfolgung eines Flüchtlings auftauchen, die im ersten Verfahren noch nicht vorlagen
Wenn ein Serbe hier Asyl beantragt und dort nicht plötzlich ein Krieg ausgebrochen ist, dann ist er auf dem Rückweg.
Ohne wenn und aber !
inwieweit das tatsächlich häufiger passiert, kann ich nicht sagen. Zahlen habe ich dazu nicht gefunden. Die wären aufgrund der sich aktuell ziemlich schnell ändernden Lage aber vermutlich auch veraltet und nicht mehr aussagekräftig.Lehnt das BAMF einen Asylantrag ab, kann der Flüchtling dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagen. Meist ist er dabei auf die Hilfe eines Rechtsanwaltes angewiesen, der sich im Asylrecht gut auskennt