Legalität bei "Anpassungsmaßnahmen" am Windschild - oder wie weit kann man gehen?

Diskutiere Legalität bei "Anpassungsmaßnahmen" am Windschild - oder wie weit kann man gehen? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; AW: Legalität bei "Anpassungsmaßnahmen" am Windschild - oder wie weit kann man gehen? Achso, noch eine Nachfrage: Womit hast du geschnitten?
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LieberOnkel

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AW: Legalität bei "Anpassungsmaßnahmen" am Windschild - oder wie weit kann man gehen?

Achso, noch eine Nachfrage: Womit hast du geschnitten?
 
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vierventilboxer

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Kein Polizist oder TÜV-Prüfer kennt alle Windschilder der unterschiedlichen Hersteller und Anbieter, schon gar nicht die Abmaße davon!
Wenn du das Teil korrekt bearbeitet hast (Kanten sauber abgerundet und geschliffen, am besten noch beipoliert), was soll dann sein?
Selbst wenn die Kontrolleure es bemerken, die Arbeit aber sauber ausgeführt ist, dann gibt es eher ein Lob denn Schimpfe!
Ruhe bewahren und Sicherheit ausstrahlen! Solltest du (gesetzt dem unwahrscheinlichen Fall) die Hosen runter lassen müssen dann geht davon die Welt noch lange nicht unter. Im Regelfall genügt eine Erklärung warum du es gemacht hast. Ist sie schlüssig (so scheint MIR das) ist für dich der Drops gelutscht und du kannst deine Fahrt unbeirrt fortsetzen. Mach dich nicht selbst irre!

Mit was ich schon weiterfahren durfte breite ich an dieser Stelle nicht aus, ich hätte aber gute Pampers gebraucht wenn ich mich wegen einem schnöden, abgesägten Windschild bereits eingepisst hätte.....
 
gerd_

gerd_

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Hi
Wasty hat das Alles schön zusammengefasst und im Grunde genommen wiederholt was ich sagte:

1 Hundert Leute werden kommen und erzählen, dass es weder TÜV noch Cops bemerkt haben.
2 Jegliche Änderung an einem mit Gutachten/ABE versehenen Teil lässt eben diese erlöschen.
3 Durch ein "falsches" Anbauteil erlischt nicht die ABE des Moppeds wohl aber dessen BE. Das heisst nicht gleich, dass man nicht mehr fahren darf aber man hat eben den Zustand der ABE herzustellen.
4 Belässt man aufgegossene/eingravierte Kennzeichnungen und ändert das Teil so ist das Betrug weil das geänderte Teil nicht mehr in allen Details dem zur Prüfung Vorgestellten entspricht. In Härtefällen könnte der TÜV anhand der Zulassungszeichnung vergleichen.
5 Bringt man eigene Kennzeichnungen an, so ist das "Schmuck". Interessiert aber ohnehin erst wenn einer eine Abfrage nach der Zulassungsnummer startet
6 Bastelt man "noch etwas"§ in den Papieren (Photoshop), dann ist es ein gefälschtes Dokument (ziemlich teuer).

Noch mal: Es ging nicht darum ob es jemand merkt sondern wie die juristische Situation ist.
gerd
 
Wasty

Wasty

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Achso, noch eine Nachfrage: Womit hast du geschnitten?
Moin,

folgende Vorgehensweise:

Anzeichnen - mit der Laubsäge absägen - mit der kleinen Bandschleifmaschine vom OBI abschleifen - die Scheibe unter der Kante abkleben und dann mit Schmirgelpapier (erst gröber dann feiner (180er bis zu 600er)) vollends sauber und rundschleifen - sauber und staubfrei machen - mit einem Kantenschutztülle von einer alten MRA Scheibe versehen.

Augewendete Zeit: 25 Minuten

Meine Maße: 1,68m mit Hosenlänge 30 (Kurze Beine)

Effekt: Das Donnern der TT Scheibe, welches in der Originalhöhe ein tieffrequentes sehr stressiges Wummern am Helm war ist nun völlig verschwunden, ebenso wie fast jeder Winddruck - Ich höre meinen Motor bei 100km/h ohne Probleme, was vorher nicht möglich war.

----

@gerd

Die juristische Situation ist mir jetzt dank der guten Infos hier im Thread klar. :)

- Wenn es hart auf hart kommt kann es schief gehen und teuer werden.

Ansonsten genieße ich die neugewonnene Ruhe unterm Helm und fahre einfach entspannt durch die Gegend :)

In diesem Sinne: :bier:

Dankeschön an alle, die diesen Thread zu einer lesenwerten Diskussion gemacht haben!

Grüßle,

der Wasty
 
L

LieberOnkel

Gast
AW: Legalität bei "Anpassungsmaßnahmen" am Windschild - oder wie weit kann man gehen?

(...)
4 Belässt man aufgegossene/eingravierte Kennzeichnungen und ändert das Teil so ist das Betrug weil das geänderte Teil nicht mehr in allen Details dem zur Prüfung Vorgestellten entspricht. In Härtefällen könnte der TÜV anhand der Zulassungszeichnung vergleichen.
(...)
Das ist Unsinn, den Rest kann man so stehen lassen.


Moin,

folgende Vorgehensweise:

Anzeichnen - mit der Laubsäge absägen - mit der kleinen Bandschleifmaschine vom OBI abschleifen - die Scheibe unter der Kante abkleben und dann mit Schmirgelpapier (erst gröber dann feiner (180er bis zu 600er)) vollends sauber und rundschleifen - sauber und staubfrei machen - mit einem Kantenschutztülle von einer alten MRA Scheibe versehen.

Augewendete Zeit: 25 Minuten

Meine Maße: 1,68m mit Hosenlänge 30 (Kurze Beine)

Effekt: Das Donnern der TT Scheibe, welches in der Originalhöhe ein tieffrequentes sehr stressiges Wummern am Helm war ist nun völlig verschwunden, ebenso wie fast jeder Winddruck - Ich höre meinen Motor bei 100km/h ohne Probleme, was vorher nicht möglich war.

(...)
Hhm, nach genau so einer Lösung suche ich, relative Ruhe am Helm bei einigermaßen brauchbarem Windschutz, bislang erfolglos.
Du his allerdings ein ganzes Stück kleiner als ich, so daß Deine Lösung für mich 1:1 nicht passen wird.

Trotzdem Danke für die Erklärung. Wie hast Du ermittelt, wieviel Du abschneiden mußtest? Oder einfach Stück für Stück entfernt, bis es irgendwann passte?
 
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Gast 7673

Gast
Das

Abtrennen habe ich an der Original GS 1200 Scheibe lieber mit ner Kunststofftrennscheibe und Dremel gemacht.
Sägeblätter verkleben gern wenn sie heiß/warm werden.
Die original Scheibe habe ich asymetrisch um 8 bzw 9 cm gekürzt und gleichzeitig auch die Seitenteile ein wenig reduziert, damit das ganze noch nett aussieht.
Nur mal so als Tip...

Sieht ein wenig aus wie das Windflow Schild nun. Ich bin 185cm lang und nun ist der Helm schön ruhig im Wind und nix turbulenzt mehr
 
Wasty

Wasty

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Während meiner kleinen Schwarzwald Tour mit der BMW 800er Scheibe habe ich festgestellt, das mir die Höhe dieser Scheibe an den nach oben stehen Zacken wahrscheinlich ausreichend ist, und bin mit 3cm über dieser Höhe gestartet, habe eine Testfahrt gemacht und mich dann "runtergearbeitet" bis es gepasst hat. Jetzt liegt die Mitte in der Höhe der angepassten TT Scheibe ca 1,5cm über der Höhe der Zacken der BMW Scheibe.

War das verständlich?
 
G

Gast11040

Gast
Ich habe auf meiner GS1200 schon seit Jahren den Flowjet von Wunderlich drauf. Wurde sowohl beim TÜV, als auch bei
diversen Polizeikontrollen nicht bemängelt (obwohl nicht eingetragen, bzw keine Papiere dafür).
Ich würde mir wegen der Scheibe (auch abgesägt oder sonstwie bearbeitet keine Sorgen machen - gibt schließlich Wichtigeres.
Und unfallkritisch dürfte so ein Teil auch nicht sein.
Wenn das Visier meines Helms bei einem Unfall daran splittern sollte, habe ich eh' größere Probleme.

Gruß
Martin
 
orca

orca

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R1200GS adv.
Ich habe das mal mit dem Dekra-Prüfer bei der Vorführung meines Autos besprochen
weil ich auch dieses Wunderlich/wasAuchImmer-Problem hatte.

Es sagte, das wäre ihm herzlich egal und er würde das auch unterschreiben, solange
- man durchsehen kann
- die Scheibe keine Risse hat
- keine scharfen Kanten oder gar Spitzen vorhanden sind.

Es wäre auch egal, wenn ich gar keine Scheibe am Mopped hätte, das gäbe es oft genug.
Nirgendwo würde stehen, dass ich eine haben muss. Aber wenn eine dran ist, muss sie sicher sein.

Gruß, Gerhard
 
Landbüttel

Landbüttel

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R 1200 GSA (K25) und andere
Was ist in den letzten 4½ Jahren, seit Beitrag #39 passiert?

Muss man sich ernsthaft Sorgen machen? :confused:
 
Ralsch

Ralsch

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Moin,
wenn der Thread schon mal reanimiert ist....
Ich habe mir um das Thema ebenfalls Gedanken gemacht, man sieht ja tw. wüste Konstrukte, ob runtergeschnibbelt, doppelt und dreifach vergrößert, voll lackiert, beklebt und letzterdings sogar mit einem Teddybären dahinter.
TüV, Pozilei und Schwiegermutter sind ja in diesen Fällen nicht relevant, im allerschlimmsten Fall erwartet man den EInwurf kleiner Münzen in überschaubahrer Höhe und ggf. die Wiederherstellung des Originalzustandes.
Ganz anders sieht's aber aus wenn es um einen Unfall und Gutachter der Versicherung(en) geht.
Es gibt dazu sicherlich mittlerweile hunderte Präzendenzfälle, aber das Wesentliche (das mit Auslöser für die verschärften Produkthaftungsgesetze war) ist das sog. Honda-Urteil.
Hier kam es zu Unfällen weil eine Lenkerverkleidung von Honda an anderen Motorrädern verbaut wurde und dadurch die Maschine instabil wurde und von der Straße flog.
Honda ist damals als Hersteller verknackt worden weil ihnen vorgeworfen wurde nicht erkannt zu haben dass sie viel mehr Verkleidungen verkauft haben als Motorräder. Sie haben niemals gesagt "passt schon" oder "allgemein verwendbar" oder Ähnliches.
Und ja, der Vergleich passt, jeder der ein nicht explizit zugelassenes/abgenommenes Bauteil anbringt und damit im Bereich der StVO fährt ist der "Hersteller" bzw. "Inverkehrbringer".
Ob man sich jetzt davon abhalten lässt ein passendes Windschild anzufertigen muss jeder selbst wissen, die Gefahr in einen so gravierenden Unfall verwickelt zu sein - aus dem man selbst lebend raus kommt so dass es einen noch interressiert - dass die Versicherungen so einen Aufwand treiben ist wohl eher verschwindend gering.
Ich persönlich bleibe bei so Sachen lieber auf der legalen Seite seitdem ich anno dunnemal mit einem frisierten Mofa fast eine Frau übern Haufen gefahren hätte die mir direkt an einer für sie roten Fussgängerampel vor die Nase gesprungen ist. Ich war an der Stelle nicht schneller als 25km/h und hätte nichts anderes tun können, egal mit welcher Maschine oder Originalteilen. Ich hatte auch 20 Zeugen (die sich der Dame gegenüber verbal sehr eindeutig ausgedrückt haben). Trotzdem wäre ich vermutlich im A... gewesen bei einer möglichen Verhandlung. Ich bin dannn auf ein Mokick umgestiegen und seitdem "Original" unterwegs.

Bis dann,

Ralf
 
Henryt

Henryt

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Das Hondaurteil ist aus der Steinzeit des Motorradfahrens (1986) über einen Unfall mit tödlichem Ausgang und die Eltern haben geklagt. Damals hat man bedenkenlos alles an seine Kiste geschraubt, von dem man der Meinung war es bringt einen Vorteil und sei es nur optisch. Gut 30 Jahre später hat die Technik und Rechtsprechung sich entwickelt und es wird differenzierter beurteilt ob die Veränderung am Fahrzeug ursächlich am Unfall beteiligt ist.
 
teileklaus

teileklaus

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Ich verstehe da ganze nur im Konsens einer ABE/ Teilegutachten:
Um zu verhindern, dass sich Leute Dinge an ein FZ schrauben die die 3 Kriterien , die Gerd zitierte, erfüllen und wie im Hondaurteil ursächliche Gefahren davon ausgehen, braucht man ein Bauartgeprüftes Teil, ABE oder Teilegutachten.
Um das zu bekommen, muss der Hersteller und der Prüfer damit fahren oder/ und ggf. Prüfstandsprotokolle und Bauteilbeschreibungen und Zeichnungen erstellen. Auch eine Teilenummer einprägen..
Das Ziel ist für mich 3 fach:
Erstens muss das Ding haltbar angebracht sein (bis zur Höchstgeschwindigkeit).
2. darf es nie nicht scharfkantig brechen,
3. darf es die Fahreigenschaften nicht negativ verändern.

alle 3 Bereiche sind auch nach der Kürzung gegeben.
Die Fahreigenschaften wurden vom Fahrer als besser beurteilt, drum macht er das ja und kürzt.
Würde das FZ pendeln, baut er es ja ab und verwirft die Sache.

Also sehe ich bei Vorliegen einer ABE kein Problem, das bei einem Unfall negativ greifen kann.
Auch einer Fahrprüfung wird das standhalten, die anderen beiden Punkte sind durch ausgewähltes Materieal und Anbausatz wasserdicht. Hier wurde sogar der Kantenschutz wieder schön angebracht.
Also was soll der Quatsch das eintragen lassen zu wollen, wenn schon der Prüfer lächelt..
 
gerd_

gerd_

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Hi
Das Honda-Urteil muss man nicht unbedingt verstehen. Zuerst dachte ich es sei in den USA gefallen.
Wenn ich irgendwas an mein Mopped schraube, oder eines kaufe an dem etwas geändert wurde (ich weiss ja hoffentlich wie mein Mopped ab Werk aussieht) dann fahre ich und merke dass da was pendelt (1986 pendelte alles!). Dann nehme (zumindest ich) das Gas weg und denke "Sch..., was ist das?". Menschen mit lediglich einem Draht zwischen den Ohren (damit sie nicht abfallen) geben vielleicht weiter Gas, legen sich hin und haben das Pech, dass ein Brückenpfeiler im Weg ist.
Ich behaupte nicht nur sondern ich habe es selbst "erfahren": Die ersten Goldwing waren deutlich schneller als es ihr Fahrwerk vertrug. Man eierte dahin und durfte bei höherer Geschwindigkeit kaum atmen um das Ding nicht zu verreissen. Gut, ein falsches Windschild mag das ohnehin schlechte Fahrverhalten noch weiter verschlechtert haben aber man merkte es sehr deutlich, sehr früh und es war nicht "vollkommen überraschend".
Aber zurück.
Angenommen ich wäre ein Hersteller eines Windschildes, hätte mir die Mühe gemacht für das Ding eine ABE zu bekommen und dann auch die entsprechenden Kennzeichnungen "unveränderlich" angebracht (eingegossen).
Jetzt schnitzt irgendwer "mein" Schild zurecht. DAS ist mir vollkommen egal. Nur wenn dann einer (Versicherung, Poli, TÜV) kommt und mir erzählt mein Schild wäre irgendwie unzulässig weil es eine scharfe Kante hat, die Gestaltung so ist, dass das ein zu schlanker Teil durch eine (Norm-) Helmöffnung passt, oder . . . , dann frage ich ob er die Zeichnung der Zulassung angesehen hat weil diese ganz anders aussieht!
Auch wenn das Ur-Teil von mir ist entspricht das vorliegende, zurechtgesägte Teil nicht den eingegossenen Kennzeichnungen (die nicht ganz billig waren)! Das lieber Herr "Sachverständiger" hätten Sie selber feststellen können und somit belaabern Sie den Falschen! Praktisch kommt er nicht sondern prüft vorab.
Ob da mal irgendein TÜVie "passt schon" gesagt hat oder die Änderung einfach nicht wahrnahm ist mir egal.
Vielleicht könnte man eine (sinnlose) Anzeige wegen Betruges (Änderung mit Beibehalt der Kennzeichnung) oder gegen die Sorgfaltspflicht des letzten TÜVies ("bei der durch mich durchgeführten HU war das noch nicht so") stellen. . .
Fakt ist jedenfalls: Die eingegossene Nummer versichert, dass das Teil allen beim KBA hinterlegten Unterlagen (Gestalt, Fertigungsverfahren, etc.) entspricht. Tut es das nicht mehr ist die Zulassung erloschen.

Das muss nicht bedeuten dass das geänderte Teil nicht zulassungsfähig wäre. Ohne Prüfung ist es das aber nicht.
Sein Zustand entspricht dem wenn ich mir ein Stück Makrolon kaufe, es selbst (zulassungsfähig?) gestalte und an mein Moped tackere!
gerd
 
sampleman

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Ich habe auf meiner Kiste eine relativ verwegene Konstruktion drauf, ein gekürztes Original-Windschild, auf dem eine MRA X-Screen. Die X-Screen liegt fast waagerecht und lenkt so den Luftstrom um, dass er nicht auf meinen Helm, sondern auf meine Brust trifft. Die Original-Scheibe ist Bestandteil der Motorrad-BE, ohne die dürfte ich eigentlich gar nicht fahren (ist meines Wissens nur bei der 1100 so). Die X-Screen hat eine ABE für die 1100. Zuvor war das Mopped schon mehrfach mit der gekürzten Scheibe beim TÜV, ohne Probleme. Als ich sie mit dem Spoiler oben drauf zur Werkstatt gebracht habe, haben sie den Spoiler vor dem TÜV abgeschraubt und hinterher wieder draufgeschraubt. Sie wollten den TÜV-Mann nicht auf dumme Gedanken bringen.


IMG_1599.JPG

Mit anderen Worten: Eine grundsätzlich zulässige, aber gekürzte Scheibe interessiert kein Schwein. Und wenn man handwerklich nicht so begabt ist, dass man eine schöne obere Kante hinbekommt, gibt es (u. a. bei Tante Louise Kantenschutz zum Draufstecken.
 
FixRE

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Triple Black
Vermute bei der Scheibenstellung [emoji41]kannst du gleich ohne fahren. Dann hast du auch den Eindruck auch auf der Brust

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Ralsch

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Moin,
Das Hondaurteil ist aus der Steinzeit des Motorradfahrens (1986) .....die Eltern haben geklagt. ....Gut 30 Jahre später hat die Technik und Rechtsprechung sich entwickelt und es wird differenzierter beurteilt ob die Veränderung am Fahrzeug ursächlich am Unfall beteiligt ist.
Nein.
Das Urteil (und einige Andere) war (und ist bis heute) richtungsweisend und hat die Rechtssprechung zu Produkthaftungsfällen massiv verändert.
Deshalb steht heute auch auf jeder Klopapierrolle dass diese nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet ist, verschluckbare Kleinteile enthält, man an der Tüte ersticken kann, nicht als Serviette geeignet ist und was sonst noch für'n Keks.
Zu den weiteren Aussagen unten - und das bezieht sich natürlich auch auf die Eingangsfrage: Ein wie auch immer geartetes Konformitätszeichen (i.d.R. das CE Zeichen) bzw. die sog. ABE beziehen sich natürlich ausschließlich auf die freigegebenen Rahmenbedingungen, also Fahrzeugtyp(en), Befestigungen und Weiteres, kann bis runter auf Seriennummern-Bereiche festgelegt sein.
Irgend eine ABE / ein CE Zeichen für irgend eine Maschine ist entsprechend irrelevant, ebenso wenn das Teil vorsätzlich oder durch den Gebrauch baulich verändert wurde (gekürzt, verlänger, beklebt, besprüht oder auch einfach nur angerissen, Steinschlagloch, etc. etc. etc.).
Wie gesagt, für den Einzelnen in wahrscheinlich 99,9% der Fälle irrelevant. Das 0,1% kann aber ggf. EXTREM weh tun wenn es darauf ankommt.

Bis dann,

Ralf
 
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