Legalität bei "Anpassungsmaßnahmen" am Windschild - oder wie weit kann man gehen?

Diskutiere Legalität bei "Anpassungsmaßnahmen" am Windschild - oder wie weit kann man gehen? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Nach meiner Erfahrung interessiert sich die Rennleitung nicht für das Windschild. Bei einem getunten Rennhobel wahrscheinlich schon eher. Bei den...
bdr529

bdr529

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Nach meiner Erfahrung interessiert sich die Rennleitung nicht für das Windschild. Bei einem getunten Rennhobel wahrscheinlich schon eher. Bei den Motorrädern für die Herren im gesetzten Alter offensichtlich weniger. Ich habe mir aus einem Original Windschild da obere Viertel abgeschnitten und als Zusatzschild oben auf das Originalschild aufgesetzt (mit einem Spalt zur Hinterströmung). Selbst dieses Bauwerk hat niemanden interessiert. Ist zwar optisch nicht der Hit, aber jetzt herrscht Ruhe, ich bekomme keine Insekten mehr ab und fahre bis 120 km/h entspannt mit offenem Visier.

Zum TÜV nehme ich den Zusatz ab. Übrig bleiben vier kleine (5 mm) Bohrlöcher, die den TÜV bisher nicht interessiert haben. Das man bei uns über solche Kleinigkeiten nachdenken muss, ist schon traurig. Da leben die Amerikaner (und vermutlich auch alle anderen Nation (Schweizer außen vor)) entspannter.
 
palmstrollo

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...
Das Abschneiden des Schildes würde ich jetzt mal als unproblematisch betrachten.
Wenn das Teil an sich zulässig ist, müßte die Kürzung eine Gefährdung erwarten lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, wie man das begründen soll.
...
p.s. wenn die Arbeiten gut ausgeführt sind und davon geh' ich aus, ist die Verletzungsgefahr nicht höher oder niedriger als in der Originalversion. Alles andere muss auch erst bewiesen werden.
Durch die geänderte Oberkante der Scheibe, die vermutlich nicht mehr "so schön rund" und etwas schmaler ist.
Es geht halt nicht nur um das Bruch- und Splitterverhalten, sondern auch um evtl. scharfe Kanten.
 
bdr529

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Da hast du wahr :)
 
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Das man bei uns über solche Kleinigkeiten nachdenken muss, ist schon traurig. Da leben die Amerikaner (und vermutlich auch alle anderen Nation (Schweizer außen vor)) entspannter.
Dann schau dir mal die Regelungen an, die in Frankreich gelten. Dort ist jedes Teil, das man gegenüber dem Originalzustand abändert, erst einmal illegal. Ob sich da in der Praxis jemand drum schert, ist eine andere Diskussion.
 
Theo.Turnschuh

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Ja, mag wohl so ein! Aber gerade in Frankreich habe ich oft abenteuerliche Umbauten (für Westeuropa) von Bikes gesehen, wo ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann ... Außerdem muss jeder selbst überlegen, ob er laut nach dem Schutzmann ruft um zu fragen, ob seine neuen Ventilkappen eventuell nicht zugelassen sein könnten!
 
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Das hab ich von Südtirolern auch schon so gehört.
Die sagten mir, du kannst wenigstens was eintragen lassen, wir nicht. Wenn wir in Italien trotzdem umbauen, interessiert das normalerweise niemand, aber illegal bleibt es immer.
 
L

LieberOnkel

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Wie auch immer, die Nummer nervt auf jeden Fall. Ich für meinen Teil würde gerne eine Verkleidung von "Britannia Composites", Kanada verbauen. Ich habe mal vorsichtig bem hiesigen TÜV nach einer Einzelabnahme gefragt. Keine Chance.
Ich muß für das Dingen mindestens ein Materialgutachten (Bruch- / Splitterverhalten, Entflammbarkeit) vorlegen, wenn ich denn schon kein Teilegutachten habe.
Nicht notwendig zu erwähnen, daß es sowas für die Verkleidung in Kanada nicht gibt. Da interessiert man sich offenbar einen Jokus für sowas.

Die einzige Alternative: An irgendeine Prüfanstalt des TÜV wenden, mehrere Muster der Verkleidung vorlegen. Die dreschen die Dinger dann kaputt und zündeln was dran rum und wenn das Ergebnis paßt, bekommt man ein entsprechendes Gutachten. Damit kann man dann zum TÜV und sich das Teil abnehmen lassen (Prüfung des Anbaus, Fahrstabilität usw. usf.).
Bißchen teuer das ganze....
 
S

sprinter

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Hab mir nochmal den § 19 der STVZO durch gelesen. Selbst wenn an Teilen, wofür eine ABE erteilt ist, eine Änderung vorgenommen wird erlischt die Erlaubnis, das Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr zu nutzen.

Daher sage ich mal mit Vorsicht: Sehr heikles Thema! Solange nichts passiert ist alles oK?! Wie verhält sich die gegnerische Versicherung und ein Gutachter!?!
 
AmperTiger

AmperTiger

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Hab mir nochmal den § 19 der STVZO durch gelesen. Selbst wenn an Teilen, wofür eine ABE erteilt ist, eine Änderung vorgenommen wird erlischt die Erlaubnis, das Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr zu nutzen.
Daher sage ich mal mit Vorsicht: Sehr heikles Thema! Solange nichts passiert ist alles oK?! Wie verhält sich die gegnerische Versicherung und ein Gutachter!?!
Wenn schon Gesetzesstellen zitieren, dann doch bitte richtig. In §19 StvZO steht in Absatz 2 folgendes:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

eine abgeänderte Windschutzscheibe erfüllt kein einziges der drei Kriterien, also bist du aus dem 19er wieder raus.
 
S

sprinter

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Wenn schon Gesetzesstellen zitieren, dann doch bitte richtig. In §19 StvZO steht in Absatz 2 folgendes:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

eine abgeänderte Windschutzscheibe erfüllt kein einziges der drei Kriterien, also bist du aus dem 19er wieder raus.
Und warum habe ich hier für ein Windschild den Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 STVZO vom TÜV Nord vom 04.07.2012 vor mir liegen??????????
 
AmperTiger

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weil du mit dem Schriftstück nachweist, dass das Windschild gem. der STVZO zugelassen ist. Das hat mit der BE des Fahrzeuges als Gesamtes nichts zu tun.
 
L

LieberOnkel

Gast
Trotzdem bliebe ja nun zu prüfen, ob "eine Gefährdung zu erwarten" ist. Beim Kürzen sicher nicht (es sei denn, es entstünden scharfe Kanten). Beim "Verlängern" u.U. schon. Und wenn ich einen überhaupt nicht geprüften Schild verbauen vermutlich immer.

Oder? :confused:
 
S

sprinter

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Ob das was mit Gefährdung zu tun hat lass ich mal hingestellt, was allerdings nicht außer acht gelassen werden sollte.
Ich möchte jetzt auch nicht den ganzen § 19 der STVZO hier ablichten, das kann ja jeder selbst nachlesen.
 
G

Gast 7673

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Änderungen

SIEHE hier : Änderungen, durch die eine Gefährdung zu erwarten ist, liegen vor, wenn durch den Ein-oder Anbau oder die andere Gestaltung von Teilen oder deren Kombination negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu er warten sind.

Kann die Erwartung der Gefährdung nicht durch eine Teilegenehmigung oder ein Teilegutachten, ggf. in Verbindung mit einer Änderungsabnahme durch einen aaSoP oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation entkräftet werden, erlischt die BE des Fz. Eine Gefährdung ist insbesondere zu erwarten, wenn in Teil B eine Teilegenehmigung, Teilegutachten bzw. Begutachtung entsprechend § 21 gefordert wird.

Ich frage mich, ob bei Verwendung von Originalteilen eines Herstellers an einem anderen Modell des Herstellers eine Erwartung der Gefährdung begründet werden kann.
Selbst wenn, hat es ein Gutachten des Herstellers für das Teil. Also - wie Tiger schon schrieb - erlischt die BE nicht automatisch, sondern erst wenn die abstrakte Gefährdung konkret durch Gutachten (s.o.) festgestellt wurde.
So lange gibt es allenfalls eine Mängelkarte und nach Rückbau ist das erledigt

Aber back to real life --> Welches Rennleitungsmitglied würde an einer BMW ein Teil bemängeln, welches ein Firmenlogo und eine Teilenummer von BMW trägt ??

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Aber back to real life --> Welches Rennleitungsmitglied würde an einer BMW ein Teil bemängeln, welches ein Firmenlogo und eine Teilenummer von BMW trägt ??
Da dieser Hinweis jetzt schon mehrfach kam:

Hat das Touratech-Windschild wirklich eine BMW-Teilenummer?
Und welcher Polizist ordnet ein Touratech-Logo automatisch BMW zu?

Der TE hat ja geschrieben, dass er nach einer Fahrt mit dem BWM-Schild das Touratech-Schild gekürzt hat.
 
G

Gast 7673

Gast
Da dieser Hinweis jetzt schon mehrfach kam:

Hat das Touratech-Windschild wirklich eine BMW-Teilenummer?
Und welcher Polizist ordnet ein Touratech-Logo automatisch BMW zu?

Der TE hat ja geschrieben, dass er nach einer Fahrt mit dem BWM-Schild das Touratech-Schild gekürzt hat.
Uppps, man sollte alles lesen !!

Wenn er das TT Schlid gekürzt hat, ist dieses nicht mehr gutachtenskonform.
Das führt aber auch nicht zum Erlöschen der BE, es gilt oben gesagtes.
Und in real life --> Welcher Rennleiter misst die Ausmaße eines Windschildes nach und vergleicht die mit der - hoffentlich mitgeführten - ABE.

(TT Teile müssen nicht eingetragen werden, wenn sie über eine ABE verfügen und diese muss mitgeführt werden)

Da das Teil dann evtl der ABE nicht für die Kiste gilt an der es ist, werden die Rennleiter allenfalls eine Mängelkarte ausstellen.
Stillegen werden und können sie an Ort und Stelle deshalb nicht.
 
Theo.Turnschuh

Theo.Turnschuh

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Wie auch immer, die Nummer nervt auf jeden Fall....
Ja, das stimmt aber anscheinend nur Einen! Vielleicht sollte sich jeder mal fragen, wie oft er schon angehalten wurde, also wirklich grundlos angehalten wurde und sein Bike "zerpflückt" wurde. Also ich noch kein Einziges Mal! Weder mit Mopped noch mit der Dose.
 
Wasty

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Da dieser Hinweis jetzt schon mehrfach kam:

Hat das Touratech-Windschild wirklich eine BMW-Teilenummer?
Und welcher Polizist ordnet ein Touratech-Logo automatisch BMW zu?

Der TE hat ja geschrieben, dass er nach einer Fahrt mit dem BWM-Schild das Touratech-Schild gekürzt hat.
Alright, irgendwie ging es an mir vorüber, dass hier über zwei Dinge unbewusst alternierend gesprochen wurde:

Um zukünftig den Grund der Diskussion, die ich inzwischen hier sehr klasse und aufschlussreich finde, zu kennen bin ich gerade in die Tiefgarage und habe zwei Bilder meiner "Kürzungsmaßnahme" gemacht:
Clarification.jpgClarificatiion 2.jpg
Es handelt sich um mein Touratech Windschild, welches gekürzt wurde.

Das Original TT Windschild sieht so aus:

http://shop.touratech.de/media/cata...08d6e5fb8d27136e95/0/1/01-048-0372-0_i_01.jpg

Also, ich fasse den Sachverhalt nun mal so zusammen wie er sich mir darstellt:

1. Das TT Windschild ist für die 650 bzw.800er mit einer ABE versehen. Hier habe ich schonmal das erste Problem, welches sich aber sicher in Originalform lösen lassen könnte, da TT sicher auch nicht auf der faulen Haut liegt und innerhalb von Jahresfrist die ABE um die 700er erweitern wird, da die Befestigungspunkte, (mit Original BMW Umrüstsatz auf die 800er Scheibe) komplett übereinstimmen und somit KEINE Gefahr darstellen.
2. Die Kürzung des Schildes hat faktisch das erlöschen der ABE von Touratech zu Folge, praktisch ist die Wahrscheinlichkeit einer Beanstandung bei professionellem Aussehen des Umbaus sehr gering.
3. Versicherungstechnisch (immer von der "Zahlen müssenden Versicherung" aus gesehen ) ist eigentlich jede Änderung am Originalzustand des Fahrzeuges, im Falle eines Falles ein gefundenes Argument um durch Sachverständige klären zu lassen, ob durch die Veränderung ein negativer Einfluss möglich gewesen wäre, um sich somit von der Zahlung distanzieren zu können. (Versicherungen sind meist nicht so entspannt, wie die der sehr stark auf Gutmenschentum gemachte Werbung schließen lässt - Wirtschaftsunternehmen, normales Profitstreben - kein Problem damit, es geht um Geld, so ist das nun mal)
4. Der TÜV ist wahrscheinlich eher etwas entspannt, dass sind meist müde Ingenieure, die sehen ob was OK ist oder nicht.
(Hier kann man auch nicht ausschließen einem kleinkarierten Korinthenkacker gegenüberzustehen, der seine Machtposition gerne ausnutzt)

5. Die Rennleitung macht gerne große Technikkontrollen, nur zum Spaß, ( :skull: ) im Sommer in der Nähe von schönen Motorradstrecken, wobei diese eher auf Raser, Brülltüten ohne Lärmmampfer und sicherheitsrelevante Dinge wie zu kleine Spiegel und abgefahrene Reifen achten.

-------

Ich habe mich trotzdem (auch aufgrund der vielen positiven Beiträge hier) entschieden das Schild so zu lassen und in aller Ruhe (wortwörtlich) der Dinge zu harren, die da kommen mögen :)

mit tiefentspannten Grüßen

Der Wasty

ps: Ich bin ja noch nicht so lange dabei, aber es ist wirklich ein Freude hier im Forum zu lesen und zu schreiben!
 
L

LieberOnkel

Gast
AW: Legalität bei "Anpassungsmaßnahmen" am Windschild - oder wie weit kann man gehen?

Das sieht sogar gut aus.

Beschreibe doch bitte mal das von Dir als jetzt als erträglich empfundene Windgeräusch mit dem gekürzten Windschild und gib dabei doch bitte auch noch Deine Körpergröße und Jeans-Länge an.

Ich bin seit langem auf der Suche nach einer Lösung in Sachen Windschild...
 
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