Larsi
- Dabei seit
- 10.07.2007
- Beiträge
- 30.480
- Modell
- Zero DSR/X, Honda NT1100 DCT, Harley Davidson Street Glide Police, R1150GS (RoGSter), R1200S,
Danke, dass du meine Antwort erklärst.
Für die R 1200 RT ist die Osram H7 für Abblendlicht zugelassen.Sind die Nachrüst-LEDs in Deutschland nicht sowieso nur fürs Fernlicht zugelassen?
Oder habe ich da etwas verpasst?
Gruss,
maxquer
Die Diskussion um LED-Birnen flammt ja immer mal wieder auf in Motorradforen. Dabei werden auch technische Gegebenheiten als Grund für die blockierenden rechtlichen Regelungen aufgeführt und bis vor einiger Zeit wäre ich auch mit den hier aufgeführten, äußerst plausibel klingenden Argumenten gekommen, die man sich (auch ich) selbst weniger technisch vorbelastet "aus den Fingern saugen" kann, einfach weil sie nahe liegen.Von der rechtlichen Seite mal abgesehen gibt es gute Gründe, warum der Tausch einer H7/H4 Birne durch eine LED nicht so einfach ist.
Mit der Prognose "Ich wage aber zu behaupten, dass noch bevor das Hanf frei ist, LED-H4 , LED-H7, LED-H11 legal verwendet werden können" lag er - zumindest Deutschland betreffend - nicht ganz richtig, führt im Weiteren aber die Bestrebungen aus, die dazu führen sollen, dass der Ersatz von Glühbirnen durch "LED-Birnen" künftig einfacher ist. Alles in allem erwecken seine Ausführungen, aber auch die Beiträge hier im GS-Forum, speziell in diesem Thread, bei mir den Eindruck, dass das bürokratische Problem größer ist als das technische. Und selbst wenn sich da etwas ändern sollte: Die Mühlen arbeiten oft unfassbar langsam, langsamer jedenfalls als der technische Fortschritt.https://www.f650.de/forum/index.php?thread/113437-scheinwerfer-legal-auf-led-umr%C3%BCsten/&postID=404430#post404430 schrieb:Und genau wie beim Hanf sind LED-Birnen nur verboten weil sie nicht erlaubt sind.
Die korrekte Ausleuchtung ist ein technisches Problem welches quasi gelöst ist.
Aber genau darum geht es doch in dem Text der UNECE, der sich hinter den Link im Zitat verbirgt (hast Du das Dokument gelesen und auch verstanden ?):Der von Dir zitierte Satz
Und genau wie beim Hanf sind LED-Birnen nur verboten weil sie nicht erlaubt sind.
Die korrekte Ausleuchtung ist ein technisches Problem welches quasi gelöst ist.
ist sachlich sicher korrekt.
Nur bedeutet "technisch gelöst" in dem Fall leider nur, dass es möglich ist, für jeden Scheinwerfertyp eine passende LED zu bauen.
Es bedeutet nicht, dass es eine universelle LED - Birne gibt, die in jeden beliebigen Scheinwerfer als Ersatz für eine H4 / H7 dienen kann.
Nun, ich hab mir zumindest Mühe gegeben.Aber genau darum geht es doch in dem Text der UNECE, der sich hinter den Link im Zitat verbirgt (hast Du das Dokument gelesen und auch verstanden ?):
Nicht die H4-LED - die ersetzen die bisherigen Glühlampen voll umfänglich.Sind die Nachrüst-LEDs in Deutschland nicht sowieso nur fürs Fernlicht zugelassen?
Oder habe ich da etwas verpasst?
Gruss,
maxquer