
Maggo13
Das eine ist die Strafe. Die fällt nicht vom Himmel und muss ermittelt, erhoben, abgerechnet, etc. werden. Das übernimmt eine Verwaltungsbehörde und die verlangt von Dir dafür eine Aufwandsentschädigung - die Gebühr. Kann man falsch finden, ändert aber nichts dran. Ich persönlich finde es richtig, weil verursachungsgerecht. Ansonsten müsste es der Steuerzahler übernehmen.