Kein Witz!!!Bitte um Beachtung!!!

Diskutiere Kein Witz!!!Bitte um Beachtung!!! im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Nach Informationen des IVM soll nächste Woche im Bundesrat ein Gesetz verabschiedet werden, das Reifen untersagt, die nicht dem Speedindeex der...
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Bodo2009

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Nach Informationen des IVM soll nächste Woche im Bundesrat ein Gesetz verabschiedet werden, das Reifen untersagt, die nicht dem Speedindeex der Papiere entsprechen, auch bekannt als M&S-Kennzeichnung.

Es gilt sich zu wehren, wenn der Bundesrat das durchwinkt, wird es Jahre dauern bis es wieder retour genommen wird, s. Winterreifenpflicht Motorrad.

Kopfschüttelnd
Bodo
mopedreifen.de

Infos
https://www.mopedreifen.de/News/Unf%C3%A4higkeit+der+zust%C3%A4ndigen+Beh%C3%B6rden+nicht+mehr+zu+toppen%21%21%21.html?id=9


 
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*Topas*

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habt ihr keine Lobby?
 
Larsi

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das wird auch lustig für etliche autos, die über 240km/h schnell können ...
es gibt nur ganz wenige winterreifen die mit W gekennzeichnet sind, schneller als W (270) gibts meines wissens noch nicht.
 
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Bodo2009

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Telefonier mich gerade durch
Trifft z.B. auch alle Geländewagen mit grobstolligem Profil die fast alle M&S Kennung haben müssen, weil nicht V-Max tauglich. Diese Reifen erfüllen niemals die Anforderungen des Schneeflockensymbols...

Da haben die Zuständigkeiten mal wieder volle Kompenenz gezeigt.

Aber...man hat wohl auch erkannt, dass es für Motorräder keine Winterreifen gibt und wird wohl bezüglich der Winterreifenpflicht folgenden Zusatz einbringen
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
In § 2 Absatz 3a werden die Sätze 1 bis 3 durch folgende Sätze ersetzt:
„Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.


Satz 1 gilt nicht für

  • Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,
  • Einspurige Kraftfahrzeuge,
  • Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,
  • Motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und
  • Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine Reifen verfügbar sind, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.“
 
schitho

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das wird auch lustig für etliche autos, die über 240km/h schnell können ...
es gibt nur ganz wenige winterreifen die mit W gekennzeichnet sind, schneller als W (270) gibts meines wissens noch nicht.

Fann reagieren die Reifenhersteller und bauen welche,V Reifen als Winterreifen ist ja schon Standart und die die sich ein Auto leisten können das 270 läuft die haben auch Geld für teuere Winterreifen ;)
 
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Bodo2009

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Sorry,
ich seh seit Wochen die Schelte über den Donald Duck, von wegen Ameika first usw....das neue Gesetz ist doch genau das gleiche. Deutschland schützt doch hier nicht uns Verkehrsteilnehmer, es verhindert günstige Reifenimporte ohne Schneeflockensymbol.

Es wäre interessant, wieviel Unfälle vermieden wären, ob der Verkehrsteilnehmer einen Reifen mit M+S Kennung oder mit Schneeflocke fährt.

Die Schneeflocke wurde vor zig Jahren von den europäischen Reifenbauern erfunden und standardisiert..irgendwann haben die Lobbyisten es geschafft diese jetzt zum Standard für Deutschland zu machen....Verkehrssicherheit??? Marktabschottung!!!
 
teileklaus

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wie kann man seinem Unmut hörbar Nachdruck verleihen?
Tageszeitung Inserate?
ADAC macht nix?
 
rainmoto

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da gibt es nur eins Online-Flyer und den verbreiten
 
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Schnabelq

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Also der ace sagt:

Die Winterreifenverordnung soll noch in diesem Winter neu gefasst werden. Winterreifen sollen künftig an einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke erkennbar sein, bisherige M+S-Reifen dürfen dann noch bis Ende September 2024 genutzt werden. Neuerungen gibt es dann auch bei den motorisierten Zweirädern: Sie sollen dann nicht mehr der situativen Winterreifenpflicht unterliegen.
Übergangsfrist bis 2024, also bis dahin sollte sich schon was tun auf dem Reifenmarkt.
Cheers
SQ
 
bdr529

bdr529

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Die Winterreifen werden nur auf die amerikanische Norm gehoben. M+S reicht dann nicht mehr. Bei der Übergangsfrist kann ich die Aufregung nicht ganz verstehen.
 
Macfak

Macfak

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Ist mir auch Aufgefallen das auf der Autobahn ständig die Reifen plazen da muss die Politik reagieren.:mad:
Man ist ja nur um die Sicherheit bemüht.

Warum habe ich das eigentlich noch in keiner einzigen anderen Puplikation gelesen ????
Ach ja richtig wir sind ja im Internet.
 
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MacDubh

MacDubh

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nicht mehr R1200GS,dafür: Ducati Multistrada 1260S, DUCATI - 750SS, Gilera RC600, Yamaha tenere 700
ich finde das mal wieder zum Ko**en. Das gleiche Spiel wie mit der Winterreifenpflicht.
Man könnte schon eine Absicht dahinter vermuten, den Motorradfahrern auf diesem Weg eine Wintersperre zu verpassen!

Unfassbar. Demnächst kommt dann einer der Schwachmaten auf die Idee das ganze an ein Datum zu koppeln: Oktober bis März steht dann jedes halbwegs wintertaugliche Moped in der Garage, weils keine passenden Reifen gibt.

Die Lobby der Mopedfahrer ist in D wirklich zu schwach und wird einfach nicht gehört. Ich behaupte mal, daß in Frankreich auf solche Ideen ganz anders reagiert würde....
 
B

Bodo2009

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Das mit der Übergangsfrist ist klar, wie lang diese letzlich ist weiss ich derzeit nicht.

Fakten:
TKC80 und andere müssen, wenn M&S tauglich, ab 01.01.2018 die Schneeflocke tragen. Das geht aber nicht, weil diese Reifen ja die Anforderungen nicht erfüllen können.

Umkehrschluss = Frage = offen = in Klärung
Dürfen diese Reifen mit dem alten Zeichen dann noch gebaut werden ? derzeit unklar, weil es wohl heisst:

die neben der bereits obligatorischen M+S-Kennzeichnung auch das sogenannte Bergpiktogramm mit Schneeflocke aufweisen (auch Alpine-Symbol genannt). Diese Anordnung soll uneingeschränkt für Winter- und Ganzjahresreifen gelten, die ab dem 01. Januar 2018 hergestellt werden.

Durch Wegfall des alten M&S Zeichens, fällt auch die Runterstufung der Geschwindigkeit weg...unklar bisher ob dies dann bedeutet, Krader dürfen ab dem 01.01.18 diese Möglichkeit nicht mehr nutzen

Wie gesagt, bin dran, aber aktuell kann keiner sagen, wie sich diese Gesetzesveränderung ab 01.01.18 für Motorräder auswirkt, weil die mal wieder nicht auf dem Schirm waren.

Nach RÜ mit Herstellern wurde mir gesagt...wir werden/müssen um die 800 Freigaben zurückziehen....Datum noch offen.

Korrekt ist, ja Motorräder sind von der Winterreifenpflicht jetzt ausgenommen...aber darum geht es ja nicht...viele haben "Winterreifen" al la TKC80 ganzjährig betrieben...ob dies noch möglich ist und ob die noch gebaut werden dürfen ist strittig/fraglich.
 
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lederkombi

lederkombi

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Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
In § 2 Absatz 3a werden die Sätze 1 bis 3 durch folgende Sätze ersetzt:
„Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.


Satz 1 gilt nicht für

  • Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,
  • Einspurige Kraftfahrzeuge,
  • Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,
  • Motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und
  • Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine Reifen verfügbar sind, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.“

  • Einspurige Kraftfahrzeuge -> Motorräder!


Was ist daran nicht verständlich?
 
sampleman

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Honda CRF1100L Africa Twin
Man kann das auch mal ganz nüchtern betrachten: Wozu bauen Autohersteller Autos, die wahnsinnig schnell fahren können, wenn sie dann keine Reifen rankriegen, die diesen Geschwindigkeiten gewachsen sind? Und wozu baut BMW eine Enduro, die 230 läuft, wenn es keine Enduroreifen gibt, die bis 230 freigegeben sind?


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MacDubh

MacDubh

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nicht mehr R1200GS,dafür: Ducati Multistrada 1260S, DUCATI - 750SS, Gilera RC600, Yamaha tenere 700
Man kann das auch mal ganz nüchtern betrachten: Wozu bauen Autohersteller Autos, die wahnsinnig schnell fahren können, wenn sie dann keine Reifen rankriegen, die diesen Geschwindigkeiten gewachsen sind? Und wozu baut BMW eine Enduro, die 230 läuft, wenn es keine Enduroreifen gibt, die bis 230 freigegeben sind?


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Umkehrschluß?

GSsen und andere Großenduros werden auf 160km/h gedrosselt. Dann gibts auch Reifen.... ;-)
 
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Bodo2009

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@ Lederkombi

Es geht nicht darum!

Es geht darum, dass Reifen mit dem alten M&S-Zeichen ab 01.01.2018

1. in D ab Produktionsdatum 2018 nicht mehr als "Winterreifen" verkauft werden dürfen.

2. Dadurch dann, weil nach STVZO keine Winterreifen mehr (Schneeflocke fehlt), das Ausnutzen der M&S Regelung der STVZO (M&S-Reifen dürfen einen niedrigeren Speedindex besitzen + Anbringen Aufkleber V-Max) nicht mehr gültig ist.

Was zur Folge hat, man kann auf dem Motorrad M&S gekennzeichnete Reifen, mit kleinerem Speedindex als Motorrad, nicht mehr fahren.

-Ob es für Zweiräder eine Übergangsfrist gibt ist unklar, weil Motorräder durch Gesetzentwurf ausgenommen sind...jetzt wirds kompliziert, glaub mir einfach!
-wie man sich verhalten soll, weil die Rest-EU dieses Gesetz nicht kennt und weiterhin dort TKC80 gefahren werden dürfen (weil M&S und kleiner Speedindex zulässig) und dort sicher auch weiter verkauft werden
-ob ein Kunde grobfahrlässig handelt, der ob einer alten Freigabe im guten Glauben diese Reifen 2018 woher auch immer kauft und montiert
-wer haftet aus Kaufvertrag s.o im guten Glauben und die Nutzung wird seitens STVZO untersagt
-was sagt EU zu diesem Erschweren vom Marktzugang in D für andere Hersteller ohne Schneeflocke
-was passiert mit Mopeds, die den TKC80 z.B aus OE in den EU-Unterlagen vermerkt haben..GS/ADV , Pepsi...sticht EU-ABE nationales Recht?


usw usw
 
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