
Andi#87
Ich persönlich kenne zwei. Ist natürlich keine statistische Relevanz, aber man muss ja nicht unter jedes Damoklesschwert treten
Krass, hätte ich nicht gedacht. Weißt du, was bei denen bemängelt wurde?Ich persönlich kenne zwei. Ist natürlich keine statistische Relevanz, aber man muss ja nicht unter jedes Damoklesschwert treten
Kennst Du konkret wen der in Luxemburg gezahlt hat?Wenn Du in Luxemburg mal 250€ gezahlt hast, siehst Du das evtl. anders.
Probleme mit Helm und externem Intercom in Luxemburg
Welchen Helm, welche Zulassung?Aber als wir uns wiedertrafen, waren die Jungs echt angefressen und auf dem Ticket stand "Helm ohne Zulassung gefahren".
Aber relevant wäre es schon zu wissen, ob die tatsächlich eine Strafe bekommen haben, weil die z.B. mit einem Intercom die ECE 22.06 verletzt haben, oder weil deren Helm aus einem anderen (nachvollziehbarerem) Grund ungeeignet gewesen ist.Klaus,
Du wirst verstehen, dass ich mit dem Ticket nicht zurückgefahren bin und dem Cop Löcher in den Bauch gefragt habe.?
Sagen wir es so: (Wie schon geschrieben), Das Damoklesschwert schwebt. Ob/Wann es fällt? 250€ sind zum Ärgern zu viel und für Juristen/Einspruch zu wenig. Das ist das Problem....
Ja, schauen wir doch einfach mal. Es hat ja schon sehr gut geklappt, dir das letzte Dokument (127 Seiten in englischer Sprache) zu erklären, da wird sich bestimmt jemand finden, der jetzt für dich 1048 Seiten über Luxemburgisches Verkehrsrecht durcharbeitet.Na Leute, wollen wir in die nächste Runde?
Kann mir mal bitte jemand die Diskrepanz erklären zwischen dem von Euch hier verlinkten "augenscheinlichen Bullshit: Art. 170 bis 4" der Luxemburger Polizei und dem eigentlichen Inhalt des Luxemburger Strassenverkehrsrecht?
Web-Version, Seite 273.
PDF, auch Seite 273. (1048 Seiten)
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Auf was willst du eigentlich hinaus?Na Leute, wollen wir in die nächste Runde?
Kann mir mal bitte jemand die Diskrepanz erklären zwischen dem von Euch hier verlinkten "augenscheinlichen Bullshit: Art. 170 bis 4" der Luxemburger Polizei und dem eigentlichen Inhalt des Luxemburger Strassenverkehrsrecht?
Web-Version, Seite 273.
PDF, auch Seite 273. (1048 Seiten)
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Ich glaube, ich verstehe deine sonderbaren Maschinenübersetzungen weniger als das französische Original.3. Der Treiber eines sich bewegenden Fahrzeugs ist verboten, ein Gerät mit einem beleuchteten Bildschirm zu verwenden, was nicht ist dankbar im Fahrzeug und was kein Fahr- oder Navigation -Hilfe darstellt
Kann sein, dass man dann keinen Strafzettel bekommt (soweit sich die Polizei überhaupt darum schert), aber den hätte ich trotzdem lieber als mich mit zwei harten Geräten (Intercom + Batterie) am Hals auf die Nase zu legenWas mir so gerade in den Sinn kommt, Intercom rausziehen und mit Kletti an den Kragen.
Ohne weiter nachgedacht zu haben wäre das doch eine Lösung, oder?