Intercomproblem in Österreich/Südtirol ?

Diskutiere Intercomproblem in Österreich/Südtirol ? im Bekleidung Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Alles gut, ist ja auch nett von dir, nur ist das Ergebnis ein Beispiel dafür, dass die KI nur ein Sprachmodell ist, das phantasiert, wenn es...
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Wetzlarer

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Hallo!

Shoei sagt das es nicht der Norm entspricht.
Und das bei einem selbst ebtwickelten Zubehörteil

Shoei Adapter


Bleibt also nur auf eine Änderung der Norm zu hoffen oder es halt einfach ignorieren.
 
ADVBiker

ADVBiker

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Ist schon krass, dieser permanente Bullshit. Hier versuchen wohl Senna, Cardo und Midland eine Art Monopol mit einigen Helmherstellern zu etablieren.
(Vielleicht um ihre schlecht nachgemachten Produkte teuer an den Mann/Frau zu bringen.... hier im Forum lässt sich gerade von diesen 3 Comherstellern viele Probleme zur Verbindung, Updates, Akustik, Akkulaufzeit, Reparatur und den dazugehörigen Frust nachlesen.)
Anders kann ich mir die gleichlautenden Aussagen von entsprechenden Herstellern nicht erklären.
Es scheinen dann auch die selben Schwurbler zu sein, die diese Falschmeldungen jedesmal zum Besten geben.
Hier nun die originale Richtlinie von der (tollen :p) EU: (UN)ECE R 22-06

Auch hier meine Aufforderung an Euch:
An welcher Stelle des 127 Seitigen PDF steht, dass ein Helm seine Zulassung verliert, wenn er mit einem Intercom (egal ob vom Helmhersteller mit angeboten, oder selber zugekauft) ausgerüstet ist?

PS: auch hier gilt, wer lesen und verstehen kann, ist klar im Vorteil! :bounce::mstickle:
 
Dangermouse

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Auch hier meine Aufforderung an Euch:
An welcher Stelle des 127 Seitigen PDF steht, dass ein Helm seine Zulassung verliert, wenn er mit einem Intercom (egal ob vom Helmhersteller mit angeboten, oder selber zugekauft) ausgerüstet ist?
Halte mal mein Bier...

S. 20-21 in dem von dir verlinkten Dokument:

7.3.1.3.5. Helmets placed on the market with accessories shall be examined to assess that the supplementary equipment has no adverse effect and that in any case the protective helmet and/or visor still complies with all the requirements.
Note: The evaluation shall be done with and without the accessory and their support with particular attention, as example, to energy absorption, sharp edges and field of vision. No helmet shall be modified from its original specification as manufactured. Accessories must be fitted in accordance with the helmet manufacturer’s instructions. Only accessories tested during the type approval procedure of the helmet keep the type approval valid.

(meine Markierung)
 
ADVBiker

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7.3.1.3.5. Helme, die mit Zubehör auf den Markt gebracht werden, müssen untersucht werden, dass die ergänzende Ausrüstung keinen negativen Einfluss hat und dass der Schutzhelm und/oder das Visor in jedem Fall immer noch alle Anforderungen entsprechen.
HINWEIS: Die Bewertung ist mit und ohne das Zubehör und ihre Unterstützung mit besonderer Aufmerksamkeit abzulegen.
Zum Beispiel zur Energieabsorption, zur scharfen Kanten und zum Sichtfeld. Kein Helm darf aus seiner ursprünglichen Spezifikation wie hergestellt werden. Zubehör muss gemäß den Anweisungen des Helmherstellers ausgestattet sein. Nur während des Typsgenehmigungsverfahrens des Helms getestetes Zubehör halten die Typgenehmigung gültig.

Wow, ihr könnt ja wirklich lesen.... :giggle: Aber verstanden? :conffuused: In der ganzen Richtlinie wird das Visier, auch Sonnenvisier als einziges Zubehör für Helme genannt und beschrieben (Sichtfeld, Bruchfestigkeit etc). Und im Punkt 7 und seinen Untergliederungen wird das Testprocedere beschrieben. Nicht mehr und nicht weniger!
Also, es fehlt noch der Beweis, das Helmsprechanlagen / Intercoms für die Prüfung von Helmen nach der neuen ECE R 22-06 von Bedeutung sein sollen..... :banghead::mstickle:
Vielleicht in der nächsten überarbeiteten Richtlinie -22-07????
 
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VolkerHN

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Nein. Accessories sind alle möglichen Anbauten, insbesondere auch „electronic devices and their Support“. Steht ganz oben bei definitions 2.22, Seite 7.

und was, meinst Du, bedeutet:
“…Nur während des Typsgenehmigungsverfahrens des Helms getestetes Zubehör halten die Typgenehmigung gültig.“?
 
Dangermouse

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7.3.1.3.5. Helme, die mit Zubehör auf den Markt gebracht werden, müssen untersucht werden, dass die ergänzende Ausrüstung keinen negativen Einfluss hat und dass der Schutzhelm und/oder das Visor in jedem Fall immer noch alle Anforderungen entsprechen.
HINWEIS: Die Bewertung ist mit und ohne das Zubehör und ihre Unterstützung mit besonderer Aufmerksamkeit abzulegen.
Zum Beispiel zur Energieabsorption, zur scharfen Kanten und zum Sichtfeld. Kein Helm darf aus seiner ursprünglichen Spezifikation wie hergestellt werden. Zubehör muss gemäß den Anweisungen des Helmherstellers ausgestattet sein. Nur während des Typsgenehmigungsverfahrens des Helms getestetes Zubehör halten die Typgenehmigung gültig.

Wow, ihr könnt ja wirklich lesen.... :giggle: Aber verstanden? :conffuused: In der ganzen Richtlinie wird das Visier, auch Sonnenvisier als einziges Zubehör für Helme genannt und beschrieben (Sichtfeld, Bruchfestigkeit etc). Und im Punkt 7 und seinen Untergliederungen wird das Testprocedere beschrieben. Nicht mehr und nicht weniger!
Also, es fehlt noch der Beweis, das Helmsprechanlagen / Intercoms für die Prüfung von Helmen nach der neuen ECE R 22-06 von Bedeutung sein sollen..... :banghead::mstickle:
Vielleicht in der nächsten überarbeiteten Richtlinie -22-07????
Lass uns doch nett bleiben - jeder kann sich schließlich mal irren.

In dem Fall liegst du aber falsch, wenn du glaubst, dass mit "Accessories" nur Visiere gemeint sind. In dem von dir verlinkten Dokument steht auf S. 7 Folgendes:
2.22. "Accessory" means any object intended to integrate the secondary functionalities of the helmet (e.g. tear off inner visor, electronic devices and their support).
 
Hansemann

Hansemann

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An welcher Stelle des 127 Seitigen PDF steht, dass ein Helm seine Zulassung verliert, wenn er mit einem Intercom (egal ob vom Helmhersteller mit angeboten, oder selber zugekauft) ausgerüstet ist?
Das ist die Seite 20 des von Dir verlinkten Dokuments, Ziffer 7.3.1.3.5

Nachtrag: Wow, seid ihr schnell. Im Gegensatz zu den Mühlen der Richtliniengeber. (Das oben verlinkte Dokument stammt aus der 67. Sitzung, was ich unten verlinke, aus der 69. Sitzung. Alles 2021 ... :wink:

Frankreich, Deutschland, Italien Holland und Spanien scheinen genau die Frage aufgeworfen haben, die hier quält. Es gibt daher einen weiteren Schriftverkehr an die genannten Länder mit einem Änderungsvorschlag, der kurz vor dem oben verlinkten Dokument stammt.

https://unece.org/sites/default/files/2021-03/ECE-TRANS-WP.29-GRSP-2021-13e_1.pdf

@Andy87 hat in einem anderen Beitrag einen Clip verlinkt, bei dem sich jemand viel Mühe gemacht hat und den Stand ordentlich darstellt. Nochmal ECE 22.06
 
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jausnstandl

jausnstandl

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Blöde Frage:


Soweit ich es verstehe besteht so ein Intercom aus einem Empfangs/Sendeteil und einem Headset welches da hineingestöpselt wird. Der affunkteil wird mit Klammer, oder einem aufgeklebten Halter am Helm fixiert.

Was hindert einem daran, das Headset zu nutzen und das Funkteil nicht am Helm, sondern zB im Halstuch, oder in der Brusttasche zu verstauen. Schon ist der Helm unverändert im Originalzustand.

Vielleicht geht es auch nicht ganz so einfach ( vielleicht muss man zB im Halstuch ein Tascherl einnähen, aber ich denke "wo ein Wille ist ein Weg").
 
V

VolkerHN

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Interessant, nur hast Du immer noch die Lautsprecher im Helm. Und insgesamt is das ja nun irgendwie auch keine Lösung, für die man ernsthaft Geld aus möchte.
Grundsätzlich kann ja erstmal jeder das Risiko, erwischt zu werden oder sonst damit in Schwierigkeiten zu kommen, für sich selbst abwägen.
Die sollen halt Verordnungstext anpassen/ändern wie vorgeschlagen und gut is. Auf sowas wie in der jetzigen Fassung muss man erstmal kommen.
 
Juescho

Juescho

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Vielleicht geht es auch nicht ganz so einfach ...
Doch es geht ... einfach den Helm als Schutzausrüstung beim Fahren eines Zweirades tragen und nicht als Kommunikationszentrale benutzen. Ich habe noch nie verstanden warum man zum Motorradfahren Musik braucht und 24/7 telefonisch erreichbar sein muss. Motorrad pur ... herrlich.
An einem meiner Helme habe ich trotzdem ein Cardo geclipst, diesen Helm habe ich auf wenn ich mit meiner Frau unterwegs bin und es für sie notwendige Dinge kurz zu klären gibt. Das ist auf ihren Wunsch und hat mehrere Gründe, dem komme ich natürlich nach.
Und das ist auch ok so. Also zumindest für mich und meinen normalen Menschenverstand, eine KI brauch ich dafür bzw. diese Entscheidung nicht. Der Helm ist damit weder konstruktiv verändert noch geschwächt. Ohne es haben zu müssen, aber auf diese hirnrissige Debatte wäre ich gespannt.
Wenn ich allein oder mit Freunden unterwegs bin reichen mir nach wie vor die klassischen Handzeichen. Kann nicht so verkehrt sein, funktioniert schon über 40 Jahre ohne Probleme.
Da gäbe es auch wirklich interessantere Themen für die Rennleitung wenn ich mir sonstige Basteleien an Helm, Motorrad und Ausrüstung so ansehe.
 
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