wobei mich arg wundert, dass die Stadt (nicht das Landratsamt, nicht ein Gericht) meint, sie wäre befugt, über eine Fahrerlaubnis - oder Nichterlaubnis zu entscheiden.
Ich kenne ja Badisches Landrecht und Bayrisches Faustrecht, aber leider nicht die Polizeigesetze der Stadt Braunschweig.
Wobei hierzulande nach dem Gewaltschutzgesetzt die Stadt - Ordnungspolizeibehörde- auch z.B. einem schlägernden Ehemann der Zutritt zur Ehelichen Wohnung verwehrt werden kann.
Was meinen die Fachleute? Hätte die Stadt überhaupt die Kompetenz und woher nimmt sie dieses?
das ganze ist in den medien (oder wenigstens auf den 3 seiten, die ich las)
ein wenig "kurios" dargestellt, als waere hier keinerlei rechtstaatliche und
nachpruefbare grundlage vorhanden.
das recht (oder auch die pflicht) bei der zustaendigen fahrerlaubnisbehoerde
zu melden, wenn jemand moeglicherweise charakterlich oder koerperlich oder
geistig in der lage ist ein fahrzeug zu fuehren, existiert.
die fahrerlaubnisbehoerden koennen dann, sofern berechtigte zweifel an der
eignung bestehen (wie eine trunkenheitsfahrt mit mehr als 1.6 °/°° oder ein
verstoss gegen das BTMG), eine ueberpruefung veranlassen. dies geschieht
vermittels der beibringung eines gutachtens, eines dazu qualifizierten und
zugelassenen instituts. vulgo idiotentest.
"Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat." § 2 Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG
tja, hier liegt der hase im pfeffer. der sinn erschliesst sich eigentlich von
alleine. eine MPU ist ja nicht das stupide druecken von knoepfen und
betaetigen von tasten wenn es hupt, klingelt oder ein buntes licht angeht,
es ist je nach fragestellung an das institut, ein mehr oder minder grosser
test mit dem probanden.
die fahrerlaubnisbehoerde fragt bei der MPU (med.psych.untersuchungsstelle)
an, wie der antragsteller (der proband, der eine fahrerlaubnis machen will) auf
grund der vorliegenden tatbestaende (tatzeit, delikt, etc etc..) von der
MPU eingeschaetzt wird. diese gibt dann ihr "gutachten" an den probanden
und der kann (muss aber nciht) damit zur fahrerlaubnisbehoerde. dann kann
diese entscheiden ob der antragsteller seinen lappen machen darf/zurueck
erhaelt/behaelt.
diese ganze mpu scheisse ist ein nationaler alleingang (soweit ich weiss) und
dergestalt nur hier zu finden. aber es finden sich immer wieder welche die
diesen machtmissbrauch gut heissen. egal ... ist ja nicht das thema.