soso ... so war das also...
Der Student war mit dem Fahrrad unterwegs. Von daher wäre es verfassungsrechtlich noch weniger zu halten! Außerdem war von Gewaltätigkeit nicht mal die Rede!
schmarrn.
1. ist das radfahren eine teilnahme am strassenverkehr und hat damit sehr
wohl (und gott sei dank) moegliche auswirkungen auf die fahrerlaubnis.
2. gibt es keine 15 jahre fuehrerschein entzug / verlust der fahrerlaubnis.
2a: er hat die auflage eine MPU zu besuchen. kostet geld, heisst idiotentest
und keiner will das.
aber da er durch seine alkoholisierte teilnahme am verkehr zeigte, das hier
deutlich potential vorhanden ist, wiederum alkoholisiert zu fahren, wurde ihm
wohl auferlegt zur MPU zu latschen. tja, macht er das nicht, kann er vor dem
ablauf von 10 jahren + 5 jahre ueberliegensfrist, keine neue Fahrerlaubnis
beantragen.
2b: das sind keine 15 jahre entzug, er muss nur stande pede zur MPU und
wenn er kein alki ist und glaubhaft macht, das es keine gefahr ist, kriegt
er seinen lappen wieder.
2c: nach dem 15 jahren, sofern er einen lappen besass, kriegt er ihn seit ein
paar monaten pruefungsfrei (es sei denn es gaebe besondere gruende die
das verhindern) in die hand gedrueckt. frueher musste man den lappen nach
x (IMHO 2) jahren neu machen. aber da man die befaehigung zu fahren ja
eigentlich nicht verliert/verlernt (sonst muesste jeder der en paar jahre kein
auto hatte nen neuen lappen machen) ist hier eine huerde genommen.
tja .. und die moral von der g'schicht? lappen weg fuer radelrowdys ist in
meinen augen sehr sehr sinnvoll, wenn das gesetz es hergibt.