Hallo,
erst dachte ich, da schreibst jetzt auch mal wieder was.
Nach 70 % der Beiträge dachte ich mir, lass es.
Nun kann ich meine Finger doch nicht bei mir lassen. 2 Dinge möchte ich erwähnen.
1.) Jeder soll selbst entscheiden, wann er anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt.
2.) Nicht selten kommt bei den Selbstdenunfallabwicklernweilichbinauchschlauundkanndasweil70%derAnwältejaPfeifensind folgendes heraus.
a.) Tatsächlich realisierbarer Schaden bei optimaler Geltendmachtung z.B. 5000.- €. Honorar des Anwalts 489,45 € brutto, gleich wie viel er schreibt und wie lange es gedauert hat (kann durchaus lohnend sein oder eben auch nicht, hängt vom Fall ab.
b.) Weil er in 2 Teilbereichen zu wenig bekommen hat, insgesamt 300.- €, sagt er sich jetzt reichts mir aber, ich gehe zum Anwalt ich habe ja auch eine Rechtsschutzversicherung. Leider übersieht er, dass er eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150.- € in seinem Versicherungsvertrag hat, d.h. er zahlt die ersten 150.- € der Kosten selbst. Er übergibt den nicht ganz kleinen Schriftwechsel, weil er hat ja viel geschreiben, weil es sich auskennt. Weils er es selbst angepackt hat, hat er schon die ersten 450.- € endgültig versaut, es gibt viele Möglichkeiten dazu im Rahmen der Schadensabwicklung.
Die Sichtung der Unterlagen kostet den Anwalt mehr Zeit als wenn er die Sache von Anfang an betreut hätte. Bzgl. der 300.- € hat der Mandant nur eingeschränkt recht, die beiden Einwendungen der Versicherung sind zumindest mal nicht abwegig. Weils der schlaue Mandant nicht versteht soll der Anwalt trotzdem loslegen. Dann ist man erst mal damit beschäftigt, dem Mandanten zu erklären, dass dieses Schrieben 46,41 € brutto kostet und er das selbst zahlen muss, falls sich die gegnerische Versicherung weiter weigert, weil der Rechtsschutz ja erst ab 150.- € greift.
Ok, es steht dem Anwalt frei, dem Kunden zu sagen, ne mach ich nicht such dir einen anderen Deppen. Macht man aber nicht, jedenfalls nicht, wenn der Kunde neu ist (oder Stammkunde). wer 2 Mal mit der gleichen Situation kmmt nach dem Motto beim ersten Mal nichts gelernt, den schicke ich weiter.
3.) Das ist ungefähr so, wie wenn wegen vorgeschriebener Tarife eine BMW-Werkstatt für einen Kundendienst 490.- € abrechnen darf, aber wenn ein Kunde kommt, der es sebst versucht hat und dabei so viel versaut hat, dass der gleich Aufwand für die Reparatur der Schäden anfällt, der Freundliche nur noch 46.- € abrechnen darf.
Ansonsten finde ich den Ausgangsbeitrag unglücklich, auf diese Art sollte man seinen Job in einem Freizeitforum nicht präsentieren. Ich habe bisher konsequent jede Anfrage bzgl. eines Mandats, das sich irgendwie anonym aus einem Forum ergab, abgelehnt, und das bleibt auch so.