Moinsen,
da in diesem Thema auch immer wieder die Frage aufkam ob es nun legal ist den Löffel abzuschreiben, kann ich dazu vielleicht etwas beitragen.
Die berühmten 150mm über Achse, mit denen uns die TÜV Prüfer Jahrzehnte gepeinigt haben, stammen aus einer vorläufigen Richtlinie, die nie in die StVZO übernommen. In den EU Regularien sind keine Maße angegeben. Eine "ausreichende Radabdeckung" ist nicht weiter spezifiziert. Aus Erfahrung kann ich auch sagen, dass ich damit seit Jahren keine Diskussionen mehr beim TÜV hatte.
Dazu gibt es ein Schreiben vom KBA Nr. 01-98 (siehe Anhang), welches ich auf meinem Handy immer dabei habe, sollte jemand die Radabdeckung doch mal anzweifeln.