Hi
Es gibt definitiv eine Eigenverpflichtung der Hersteller, dass sie die ET-Versorgung für mindestens 10 Jahre gewährleisten (die meisten können länger).
Das heisst nicht, dass jedes ET sofort verfügbar ist. Einige, selten verlangte werden erst dann beim Zulieferer bestellt wenn eine "gewisse Anzahl" nachgefragt wurde. Der Zulieferer hat natürlich auch Besseres zu tun als "schlagartig" 3 Stück zu fertigen.
Früher war bei Grundig ein 13 Jahre altes Fernsehgehäuse ab Lager lieferbar! Das Sch...ding belegt jede Menge Platz und wer lässt sich ein neues Gehäuse um einen uralten Fernseher zimmern? Selbst Versicherungen zahlten lieber ein neues Gerät als die horrenden Umbaukosten.
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Auch die Sache mit der Gewährleistung ist eine Eigenverpflichtung der Hersteller.
Hat man sein Fahrzeug (die Steroanlage oder sonst was) in X bei Y gekauft, so ist derjenige gewährleistungspflichtig.
Hat man im Urlaub ein Problem das von der Gewährleistung abgedeckt ist, so müsste man normalerweise im 2000km entfernten X bei Y diese Gewährleistung einfordern.
Praktisch heisst das man bezahlt die Instandsetzung und holt sich die Kohle bei X wieder. Der wiederum fordert seine Ansprüche bei z.B. BMW ein.
Die Möglichkeit 2000km entfernt eine Gewährleistungsreparatur fordern zu können besteht erst seit Einführung der Gewährleistung (EU-Recht). Vorher hatten das die Hersteller im Rahmen der Garantie selbst organisiert.
Nirgendwo steht allerdings, a) dass man den -ich sag' mal spanischen- Betrieb blöd anreden darf oder b)der alles liegen und stehen lässt um einem Kunden zu helfen den er nie mehr sieht.
Kombiniert man a) mit b) kann es sehr leicht sein, dass das Fahrzeug natürlich "in der Fremde" repariert wird aber der nächste Termin -so wie zu Hause- erst in 18 Tagen frei ist.
Nachsatz: Ob die Hersteller 10 oder12 Jahre lang liefern müssen (sie müssen nicht!!) ist weniger interessant. Wie schnell "müssen" sie denn liefern?
Wie lange müssen Hersteller Ersatzteile liefern? | www.advogarant.de
gerd