Hilfe GS gekauft und verdeckten Unfallschaden entdeckt ?!?

Diskutiere Hilfe GS gekauft und verdeckten Unfallschaden entdeckt ?!? im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Es geht nicht darum ob der Schaden an sich schlimm ist oder nicht, sondern woher er Kommt. Wenn er auf einen vorausgegangenen Sturz zurück zu...
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Capricorn

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Was ist denn wirklich passiert? Das Ding fährt doch und den TÜV dürfte das auch nicht stören. So was kann auch durch falsches Verzurren auf einem Anhänger passieren. Einen bereits erwähnten Lenkeranschlagsschutz kann man bestimmt immernoch montieren und dann die Sache vergessen bzw Geld und Zeit lieber in Sprit und Fahren statt in Klagen investieren...
Es geht nicht darum ob der Schaden an sich schlimm ist oder nicht, sondern woher er Kommt. Wenn er auf einen vorausgegangenen Sturz zurück zu führen ist wurde der TE betrogen und das geht so nicht. Wenn es wie du sagst vielleicht vom falschen Verzurren kommt dann kommt’s darauf an wer den Fehler gemacht hat.
 
oerst

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Es geht nicht darum ob der Schaden an sich schlimm ist oder nicht, sondern woher er Kommt. Wenn er auf einen vorausgegangenen Sturz zurück zu führen ist wurde der TE betrogen und das geht so nicht. Wenn es wie du sagst vielleicht vom falschen Verzurren kommt dann kommt’s darauf an wer den Fehler gemacht hat.
Habe gerade endlich mit meinem verglichen und endlich erkannt, welche Nase da fehlt...

Meines Wissens ist ein 'Umfaller' leider nicht meldepflichtig, abhängig von Schadenshöhe/Schaden. Das ist eine echt Sch* Situation.
„Bagatellschäden“ wie beispielsweise kleine Kratzer oder ein abgebrochener Schalter müssen nicht explizit aufgelistet werden.

Noch ein Grund, warum ich die 25% Preisverfall innerhalb eines Tages nach Neukauf gar nicht so schlecht finde.

Viel Erfolg bei der Reklamation.
 
Capricorn

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Naja, als Bagatelle würd ich das jetzt nicht bezeichnen. Aber was weiss ich...
 
pietch1

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Ein Umfaller hätte vermutlich größere Schäden hervorgerufen.
Beim verschieben auf der Rangierhilfe bei vollem Einschlag mit
dem Reifen gegen die Wand könnte ich mir eher als Ursache denken.

Fällt dem TÜVer auf, das ein Standrohr am Längslenker anschlägt,
wird er das vermutlich zur Plakettenverweigerung nutzen.
 
gerd_

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Hi
Wenn da ein Schaden ist und er bereits vor dem Kauf da war ist erst mal der Verkäufer zuständig. Ob er davon wusste oder nicht ist vollkommen uninteressant. "Arglistige Täuschung" muss man ja nicht gleich unterstellen, aber dennoch hat das Fahrzeug einen Mangel.

Dann der Nachweis: Wenn er das Ding 2 Stunden bevor er es Dir verkauft hat angeknackst hat wird es schwierig. Ist es schon länger defekt (weshalb kann Dir vollkommen egal sein) wird das ein Sachverständiger anhand des Aussehens der Bruchstelle merken.

Noch interessanter ist die Frage wie das Gegenstück aussieht an dem die Brücke anschlug. Bei den 11x0 ist das eine angegossene Nase am vorderen Rahmenteil. Fehlt die Nase, ist das Teil Schrott (und da hängt die VIN dran!) weil niemand sagen kann ob nur die Nase "sauber" abgebrochen ist oder der Rahmen einen Riss hat.

M.W. ist das bei den 1200 eine Rohrkonstruktion bei der das Problem nicht sehr ausgeprägt sein dürfte.
Jedenfalls bricht das Ding nicht weil da "mal jemand drangekommen ist". Doch selbst wenn ein Idiot nachts mal an dem Lenker der abgestellten Maschine gerissen hat: Wenn's vor dem Kauf war ist es ein Mangel den der Vorbesitzer zu verantworten hat. Auch "gekauft wie gesehen" dürfte in einem solchen Fall kein Argument sein das einen Juristen überzeugt.
gerd
 
oerst

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Genau das mit dem 'Mangel' und einer möglichen 'arglistigen Täuschung', sowie der Nachweis, wann die Nase gebrochen ist, dürfte Thema des Gesprächs zwischen Käufer und Verkäufer werden.

Ist das ein Mangel? Wusste der Verkäufer davon? War das vor dem Verkauf bereits?
 
pietch1

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Noch interessanter ist die Frage wie das Gegenstück aussieht an dem die Brücke anschlug.
gerd
Sehr guter Einwand,

hab hier mal einen Auszug vom Rahmenkopf (RealOEM),
sieht so aus, als hätten sie das hier verstärkt, so das der Rahmen
vermutlich nicht in Mitleidenshaft gezogen wird.

rahmenkopf.JPG
 
Jonni

Jonni

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Hi
Wenn's vor dem Kauf war ist es ein Mangel den der Vorbesitzer zu verantworten hat. Auch "gekauft wie gesehen" dürfte in einem solchen Fall kein Argument sein das einen Juristen überzeugt.
gerd
Ganz so einfach ist das Problem leider nicht zu lösen. Wenn unter Ausschluss vom Gewährleistung verkauft wurde, kommt man an den Verkäufer nur über das arglistige Verschwigen von Fehlern heran. Dazu muss man beweisen, dass der Verkäufer Kenntnis vom Fehler hatte und diesen gegenüber dem Käufer arglistig verschiegen hat. Wenn es ein Privatverkäufer war, wird das für den Käufer sehr schwierig. Bei gewerblichen Verkäufern ist dies einfacher, da diese die Pflicht zur Überprüfung des von Ihnen angebotenen Gebrauchtfahrzeugs trifft.

CU
Jonni
 
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edewolf

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Hallo Leute,

Ich stehe mit dem Verkaufer in Kontakt und die Axt habe ich noch nicht ausgepackt. Den Schaden habe ich innerhalb von 48 Stunden bemerkt und mich bei beim Verkäufer gemeldet. Als den Schaden gesehen habe ging mir der Arsch auf Grundeis und mein Hals ging duch keinen Pullover. Wenn ich das vorher gewusst haette....Die Nase am Rahmen ist ok und auch sonst konnte ich nichts entdecken. Tortzdem bleibt ejn ungutes Gefühl und wurde das Bike gerne vermessen lassen Kosten??
LG Edewolf
 
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edewolf

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Ich warte erst mal ab . Die Möglichkeit, dass er das liest ist durchaus gegeben.
Lg edewolf
 
Trophy-Fan

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Hallo Leute,

sorry, dass ich mich noch nicht vorgestellt habe und direkt mit der Tür ins Haus falle. Aber ich habe Ärger mit einer vor kurzen gekauften LC. Mir ist sie als Unfallfrei verkauft worden und nun finde ich das am Bike:

Am Bike habe ich sonst nicht gefunden was auf einen Unfall hindeutet nur die Gabelbrücke ist angeschlagen. Könnte das ein schwerer Sturz oder schon ein einfacher Umfaller gewesen sein ?

Würde diese Beschädigung schon als Unfallschaden gelten?
und was würde eine Gabelbrücke neu kosten ?

Vorab lieben Dank für Eure Tipps
Könntest Du auch noch ein Bild vom geschädigten Bike reinstellen.
 
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Totalisator

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Das ist doch wieder so eine typische Trollgeschichte.
 
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Wenn beide hier 'aktiv' sind, sollte mMn das Thema aus Fairness auch zwischen den beiden bleiben.
 
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enduro43

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Was ist denn wirklich passiert? Das Ding fährt doch und den TÜV dürfte das auch nicht stören. So was kann auch durch falsches Verzurren auf einem Anhänger passieren. Einen bereits erwähnten Lenkeranschlagsschutz kann man bestimmt immernoch montieren und dann die Sache vergessen bzw Geld und Zeit lieber in Sprit und Fahren statt in Klagen investieren...
Hallo
obwohl ich keine LC besitze, aber trotzdem ab und zu eine bewege, sage ich Dir: Du hast einfach keine Ahnung! Wenn die (Gabelbrücke=Alugussteil) Nase weg ist, beanstandet das der TÜV, das ist bei fast bei allen 4 V GS en und Telelever Modellen ein Schwachpunkt, der Lenkanschlag von Touratech und Wunderlich etc. behebt zwar das Problem mit dem Abbrechen des Anschlags, aber das sollte vor dem "Umfaller/Unfall" geschehen!
Eine Bitte hätte ich an Dich: Halte einfach den Schnabel bzw. halte Dich von der Tastatur fern, wenn Du keine Ahnung hast! Deine unqualifizierten Beiträge interessieren hier niemanden.
 
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ta-rider

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Du hast einfach keine Ahnung!
Naja solange es reicht umm auf der 3. Seite das erste Mal die Frage nach der TÜV-Relefanz zu stellen :mstickle:
Ansonsten bleibe ich bei meiner Aussage: Wenn man das neongelbe Touratechteil weniger auffällig silbern lackiert wird kaum ein TÜV Prüfer diese kleine Beschädigung bemängeln...
 
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enduro43

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Naja solange es reicht umm auf der 3. Seite das erste Mal die Frage nach der TÜV-Relefanz zu stellen :mstickle:
Ansonsten bleibe ich bei meiner Aussage: Wenn man das neongelbe Touratechteil weniger auffällig silbern lackiert wird kaum ein TÜV Prüfer diese kleine Beschädigung bemängeln...
ich wußte es, Du bist und bleibst ein D............ such Dirs aus.
 
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ta-rider

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wurde das Bike gerne vermessen lassen Kosten??
Man sollte aber nur Tests machen an deren Ergebnis man auch wirklich interessiert ist. Jeder Ramen ist nicht 100% gerade. Man muss dafür einfach die Tolleranzen bei der Messung geringer einstellen als die Tolleranzen während der Produktion waren ;)
Einen wirklich krummen Ramen merkt man beim Fahren auf den ersten Metern...dafür brauchst keinen Gutachter...ja noch nichtmal einen TÜV Prüfer. Dieser prüft auch nur mit seinem Popometer aber das kannst du auch selber. Also lieber das schöne Wetter nutzen und fahren (es gibt kein schlechtes Wetter nur schlechte Kleidung) :)
 
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