Die Rahmenbedingungen für den Kauf werden beim Tanken an der Zapfsäule kommuniziert. Z.B. Qualität, Preis, keine 200.- oder 500.- Eur Scheinannahme, EC oder Kreditkartenakzeptanz usw.
Durch das konkludente Handeln, hier betanken des Fz kommt es zur vertraglichen Bindung einerseits Eigentumserwerb, andererseits Bezahlung des Kaufgegenstandes.
Werde ich nach dem konkludenten Handeln (Tanken) von weiteren Rahmenbedingungen in Kenntnis gesetzt (verpflichtendes Helm absetzen), so haben sie keine bindende Wirkung für dieses Geschäft.
Überspitzt formuliert, 15 verpflichtende Kniebeugen vor dem Bezahlen durch einen Aufkleber an der Kassenraumtür angewiesen und mit Hinweis auf das Hausrecht lautstark kommuniziert würden ebenfalls zu Akzeptanzprobleme führen.
Lehnt der Kassier, oder die Kassiererin die Abrechnung des Kaufvertrages (Sprit) mit Hinweis auf das später hingewiesene Helmtrageverbot ab, begibt sich die verkaufende Tankstelle in Annahmeverzug mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Der Aspekt Höflichkeit wurde schon im Verlauf des Threads angesprochen, diese ist jedoch keine Einbahnstraße.
Gruß
JR