Da treffen immer 2 Interessen aufeinander.
Der Gutachter des Geschädigten, welcher das Meiste für ihn herausholen will und die Verischerung, die so wenig wir möglich zahlen will.
Da geht es nicht um die Schuldfrage.
Da das deutsche (nur das deutsche !) Gesetz einen beauftragten Anwalt ebenso als Teil des zu erstzenden Betrages bewilligt, sollte dieser in jedem Fall hinzugezogen werden.
Auch wenn es gerade bei klaren Verhältnissen unsinnig erscheint, gelten hier andere Regeln.
Die Versicherung wird immer die Überlegung anstellen, für welchen Streitwert wird der Gegner noch weiter klagen.
Wenn der Schaden reale € 1000,- sind, so wird die Versicherung € 800,- anbieten. Da bleiben dann € 200,- Streitwert über, für den man dann kaum noch einen Anwalt findet.
Wenn man direkt den Anwalt beauftragt, bleibt der Streitwert bei € 1000,- und der Anwalt ist eher bereit das Mandat anzunehmen.
(Auf die Gefahr hin, dass die Anwälte unter Euch mich nun anders belehren wollen .... das ist das Fazit aus meiner erlebten Erfahrung.)
Eine weitere persönliche Erfahrung: Mir ist ein älterer Herrn reingefahren. Dieser transportierte mit einem Leihfahrzeug für seine Enkelin Umzugsgut. Die Sachlage war 100%ig klar. Die Polizei musste eigentlich nicht wirklich zugerufen werden, da auch der gute Herr alles unternahm, um seine Schuld einzugestehen. Und was passierte: Ich bekam zwar meinen Schaden ersetzt, aber nicht von seiner Versicherung, sondern (vorerst)von ihm direkt.
Warum ? Seine Versicherung bestand !!! auf die Nummer einer polizeilichen Akte. Bei dem Unfall hatten wir glücklicherweise rein informativ die Polizei angerufen, und den eindeutigen Bagatellschaden geschildert. Antwort der Polizei: "Nehmen sie die Daten auf, das sollte reichen. Dafür müssen wir nicht rauskommen."
Es hat uns sehr große Schwierigkeiten bereitet diesen Anruf für die Versicherung im Nachgang zu rekonstruieren damit wir eine polizeiliche Vorgangsnummer erhielten. Die Versicherung zahlte ihm im Nachhinein, nach zähen Verhandlungen, doch den Schaden.
Meine Lehre daraus: Auch wenn die Polizei nicht rauskommt, hat jeder Anruf bei der Polizei eine Vorgangsnummer ... diese sofort !! erfragen. Auch bei einem Bagatellschaden und auch zum Schutz des Unfallverursachers.