Heckschaden

Diskutiere Heckschaden im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo Leute, mir ist gestern beim Tanken ein PKW an der Zapfsäule von hinten in meine Adventure gefahren. :madssmiley: Die Geschwindigkeit beim...
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kunziolata

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R 1200 GS Adventure LC 2017
Hallo Leute,

mir ist gestern beim Tanken ein PKW an der Zapfsäule von hinten in meine Adventure gefahren. :madssmiley: Die Geschwindigkeit beim Aufprall war nicht hoch, reichte aber um den Spritzschutz hinten und die Querstrebe vom Kofferhalter zu demolieren. Andere Schäden sind erst einmal nicht sichtbar. Hatte jemand schon einen solchen "Heckaufprall" und kann von Schäden (evtl. auch primär nicht sichtbare) berichten?
Danke für Infos.
 
nobbe

nobbe

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jeder fall ist anderst? des anderen vers. zahlt den kompletten schaden . also bei bmw richten lassen . ggf ersatz fahrzeug. fertig?
 
M

monk0103

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Also manche Fragen verstehe ich nicht.

warum fährst du nicht einfach in die Werkstatt, läßt den Schaden begutachten und die gegnerische Versicherung
zahlen?

was wäre anders in der Vorgehensweise, wenn dir 100 Leute berichten, wie ihr Heckschaden ausgesehen hat?
 
svabo70

svabo70

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Man kann doch mal fragen.... Mensch...
Antwort in #2 bekommen... fertig
 
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Christian Achberger

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Rad getroffen -- Felge und Reifen wechseln, Schwinge vermessen lassen!
Ich hatte so was mal an einer RT, war fast ein Totalschaden, da der Rahmen betroffen war.

Hat das Motorrad umgefallen?
Lass auf jeden Fall einen Gutachter und Deine Werkstatt ran.
Christian
 
BadenRT

BadenRT

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Schau mal die Befestigung des Spritzschutzes am Heckantrieb an. Bei mir war da bei einer solchen Aktion das Gewinde zerstört und die Abdeckung hatte dabei etwas am Gehäuse gescheuert. Daraufhin hat die gegnerische Haftpflicht einen neuen Heckantrieb bezahlt.
Und Vorsicht bzgl. Mietmotorrad, das wird von der Versicherung nicht unbedingt bezahlt.
 
K

kunziolata

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Danke für die nützlichen Infos!
Die Dicke steht schon beim Freundlichen. Jetzt weiß ich, worauf ich noch selber achten muss und werde das mit der Werkstatt mal besprechen. Leihmoped bekomme ich allerdings nicht.
 
G

Gast43545

Gast
"Leihmoped allerdings nicht" .... warum ? Weil kein´s zur Verfügung stand ?
Grundsätzlich hast du während der Reparaturzeit Anspruch auf eine Ausfallentschädigung.
Sonst Taxi Belege einreichen .. irgendwie musst Du ja vom Händler wieder weg und auch hin.

Ich hatte bereits einige 100%ige unverschuldete Unfälle oder Versicherungsfälle ... und trotzdem gab es immer wieder Probleme, sogar und gerade mit der eigenen Versicherung.

Seitdem bin ich, unabhängig der Schuldfrage, bei Schäden über 800,- sehr vorsichtig und leite es grundsätzlich einem Anwalt weiter.
Tut mir leid Ihr lieben Versicherungen, aber Ihr habt es Euch selbst zuzuschreiben. Ihr seid nicht meine Freunde geworden.

Beispiel: Dein Schaden beläuft sich auf € 800,-, die Versicherung teilt Dir mit, dass Du nur € 600,- (warum auch immer) entschädigt bekommst..
Was nun ? Klagst Du ? Vermutlich nicht.

Ich habe alle meine online Versicherungen gekündigt und habe nun einen Menschen als Ansprechpartner .. ein wenig teurer, aber im Schadensfall sehr lohnenswert.

Gruß
Markus
 
H

Hotta

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Ich wurde mal durch ein anderes Mopped an einer Kreuzung abgeräumt. Der Schaden war beträchtlich. Nicht nur die Kofferträger waren Schrott, sondern auch der Heckrahmen. In der Werkstatt werden sie das bestimmt alles prüfen. Anspruch auf Nutzungsausfall gibt es auch. Die Versicherungen bringen aber gerne Argumente dagegen ins Spiel. Ich hatte einen guten Anwalt, dauert nur etwas länger.

Gruß Hotta
 
K

kunziolata

Themenstarter
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Leihmoped deshalb nicht, da der Freundliche sagt, daß man nur ein Anrecht darauf hat, wenn nachweislich kein anderer fahrbarer Untersatz vorhanden ist. Habe bisher auch noch keinen Anwalt oder Gutachter eingeschaltet. Danke für die Tipps!
Werde mal hören, was die Werkstatt morgen sagt.

Gruß aus'm Pott,

Oli.
 
G

Gast43545

Gast
Lass bloß nicht reparieren, bevor die gegnerische Versicherung grünes Licht gibt. Sie werden sonst alles anzweifeln und Du hast nichts mehr in der Hand. Je nach Höhe des Schadens ... Gutachter einschalten.
 
Milhouse

Milhouse

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Hi,
unbedingt einen Gutachter ranlassen, zahlt die gegnerische Versicherung, mit der Abrechnung seiner Leistung solltest du nichts zu tun haben. Bei meiner umgefahrenen GS hat der Gutachter ein paar hundert Euro mehr aufgerufen, der Händler hatte es nicht drauf. Versicherung hat voll gezahlt.
Gruß Tobi
 
Tabmow

Tabmow

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R 1200 GSA LC & 690 Enduro R
Sei Vorsichtig bei Gutachten. Nur weil die Typen sich "Sachverständige" nennen, heisst das nicht, dass die Ahnung von der Materie haben. Nach einem Auffahrschaden vor ein paar Jahren kam der gegnerische Gutachter bei einer 3 Monate alten GS auf einen Schaden von 3800 €. Da mir ein paar Teile im Gutachten fehlten, die meiner Meinung nach auch kaputt / verbogen waren, bin ich das Gutachten mit dem Werkstattleiter meines Freundlichen durchgegangen. Daraufhin habe ich auf einem Gegengutachten bestanden. Dieses fiel dann mehr als doppelt so auch und die GS (NP: 13 k€) war eigentlich Schrott. Die Versicherung hat sich natürlich auf das erste Gutachten berufen. Aber mein Anwalt konnte sie überzeugen ...
 
C

Christian Achberger

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Und ans Schleudertrauma denken, hatte der Helm Bodenberührung -- aber sicher - neuer Helm,
Handschuhe / Klamotten geschliffen, aber sicher!
 
G

Gast43545

Gast
folgende Reihenfolge:

- Anwalt
- Gutachter bestellen

abwarten, was gegnerische Versicherung sagt.

- evtl. schicken die dan auch einen eigenen Gutachter
- dann wieder Anwalt.

- danach erst reparieren lassen.

Bis dahin kostet es Dir nichts ... sofern Du unverschuldet bist.
 
zyklotrop

zyklotrop

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Nach einem Auffahrschaden vor ein paar Jahren kam der gegnerische Gutachter bei einer 3 Monate alten GS auf einen Schaden von 3800 €. Da mir ein paar Teile im Gutachten fehlten, die meiner Meinung nach auch kaputt / verbogen waren, bin ich das Gutachten mit dem Werkstattleiter meines Freundlichen durchgegangen. Daraufhin habe ich auf einem Gegengutachten bestanden. ...
Wieso gegnerischer Gutachter? Bei einem Haftpflichtschaden wählst du den Gutachter aus.
 
G

Gast43545

Gast
es gibt keinen neutralen Gutachter, es sei denn er wird vom Gericht bestellt.
 
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