Geldabbuchung ist natürlich sone Sache, das
könnte bedeuten, dass der Händler auf das Angebot eingegangen ist, dass du mit der Bestellung gemacht hast.
Allerdings ist die Rechtsprechung da sehr "verworren", ich würde mich auf zwei Instanzen und eine nachfolgende Kündigung der Rechtsschutzversicherung einstellen.
PS: solltest du gewinnen, würde Polo die Gerichtskosten - na, auf wen wohl umlegen?
Genau. Also besser nicht
moooment. selbst wenn! polo die gerichtskosten auf wen auch immer
umlegen wuerde, was bei der preiskalkulation eher absolut unwahrscheinlich
ist, so waere das der letzte grund NICHT auf sein recht zu bestehen.
wenn ich einen unverschuldeten unfall haette und muesste gegen den
versicherer klagen, werde ich das nicht sein lassen nur weil jemand sagt
die "vermeidbaren" kosten wuerden auf alle versicherten umgelegt werden.
aber ab davon, dass das angebot ein irrtum war, muss selbst einem laien
erkennbar gewesen sein. daher kann man wie bei einem schein- und scherz-
geschaeft, nicht auf erfuellung pochen.
wurde denn definitiv abgebucht oder wurde per paypal bezahlt?
eine rueckerstattung inkl. der angefallenen zinsverluste (nachzuweisen,
denn nur nachgewiesene schaeden sind erstattungsfaehig) koennte man
geltend machen .. eventuell.