![BMW-Hans](/data/avatars/m/19/19526.jpg?1577655811)
BMW-Hans
Und das Alles hat nichts mehr mit dem Eingangsthema zu tun. Und liebe Deutsche, kehrt vor der eigenen Haustüre, da gibt es genug zu tun.Sorry, aber ich kann diesen "Scheiss" einfach nicht mehr hören!!
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Und das Alles hat nichts mehr mit dem Eingangsthema zu tun. Und liebe Deutsche, kehrt vor der eigenen Haustüre, da gibt es genug zu tun.Sorry, aber ich kann diesen "Scheiss" einfach nicht mehr hören!!
Du brauchst mir das nicht zu erklären, weil es ja auch nicht so besonders schwer zu begreifen ist. Wenn ich mir allerdings eine Reihe von Gesetzen ansehe, die bei dieser Demokratieform herauskommen, wenn ich mir darüberhinaus ansehe, dass im legislativen Prozess, der diesen Gesetzen zugrunde lag, die Mehrheit des Staatsvolkes schlicht durch Abwesenheit oder Ablehnung aufgefallen ist, dann komme ich in meinem Urteil nicht umhin, dass diese Demokratieform für die Regelung der öffentlichen Angelegenheiten eines kleinen Landes wie der Schweiz nur mäßig gut geeignet ist, für die Regelung der öffentlichen Angelegenheiten eines großen Landes wie Deutschland dagegen überhaupt nicht.Sampleman, Du hast das immer noch nicht begriffen und deshalb erkläre ich es Dir gerne noch einmal (kurz): WIR Stimmbürger machen mit unserer Freiheit, was WIR wollen, und nicht was irgend ein Politiker oder eine Verwaltungseinheit uns vorgibt.
Du brauchst mir das nicht zu erklären, weil es ja auch nicht so besonders schwer zu begreifen ist. Wenn ich mir allerdings eine Reihe von Gesetzen ansehe, die bei dieser Demokratieform herauskommen, wenn ich mir darüberhinaus ansehe, dass im legislativen Prozess, der diesen Gesetzen zugrunde lag, die Mehrheit des Staatsvolkes schlicht durch Abwesenheit oder Ablehnung aufgefallen ist, dann komme ich in meinem Urteil nicht umhin, dass diese Demokratieform für die Regelung der öffentlichen Angelegenheiten eines kleinen Landes wie der Schweiz nur mäßig gut geeignet ist, für die Regelung der öffentlichen Angelegenheiten eines großen Landes wie Deutschland dagegen überhaupt nicht.Sampleman, Du hast das immer noch nicht begriffen und deshalb erkläre ich es Dir gerne noch einmal (kurz): WIR Stimmbürger machen mit unserer Freiheit, was WIR wollen, und nicht was irgend ein Politiker oder eine Verwaltungseinheit uns vorgibt.
Gefällt mir!Wir haben es hier oft erklärt, die Schweizer Regierung wollte die zunehmende Anarchie auf den Strassen nicht mehr hinnehmen, insbesondere Lenker PS-starker Autos wie Motorräder hielten sich für Outlaws mit dem Gefühl, mit ihrem Wetzhobel die Freiheit mitgekauft oder mitgeleast zu haben, künftig tun und lassen, was gefällt. Die Folge daraus, viele schwere Unfälle, in diese auch Unschuldige reingezogen wurden. Aus den Ueberlegungen, wie man das Ganze in den Griff bekommt, entstanden die Massnahmenpakete "Vision Zero", das jetzt unter dem Namen "Via Sicura" verwirklicht wird.
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Gefällt mir!Wir haben es hier oft erklärt, die Schweizer Regierung wollte die zunehmende Anarchie auf den Strassen nicht mehr hinnehmen, insbesondere Lenker PS-starker Autos wie Motorräder hielten sich für Outlaws mit dem Gefühl, mit ihrem Wetzhobel die Freiheit mitgekauft oder mitgeleast zu haben, künftig tun und lassen, was gefällt. Die Folge daraus, viele schwere Unfälle, in diese auch Unschuldige reingezogen wurden. Aus den Ueberlegungen, wie man das Ganze in den Griff bekommt, entstanden die Massnahmenpakete "Vision Zero", das jetzt unter dem Namen "Via Sicura" verwirklicht wird.
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Moin TrabbeljuHier ist ganz schön viel Scheinheiligkeit dabei.
Auf die Schweiz wird eingedroschen.
Kennt ihr die Steuersätze für Unternehmen in Zypern, in Irland ?
Warum haben die großen Unternehmen dort wohl Firmensitze, warum wohl werden unter anderem bei Unternehmen wie Google durch total überhöhte Lizenzgebühren Gewinne in Niedig-Steuer-EU-Länder verschoben ?
Warum prangert eigentlich kein Politiker die unterschiedlichen Steuersätze in den EU-Ländern an ?
Oder fordert Steuererhöhungen in den zu rettenden Ländern ?
@BMW-Hans
In der Schweiz gibt es keine Halterhaftung.
Nein, hier geht es ja in erster Linie um Bußen im Straßenverkehr. Und da muß die Schweiz dem Fahrer nachweisen, daß er gegen die Gesetze verstoßen hat.Jedes Motorfahrzeug ist durch den Halter versichert, und diese Versicherung bezahlt einen verursachten Schaden, egal wer der Fahrer war. Aber das meinst Du wohl nicht.
Auch die Schweiz muß die Verfehlung dem tatsächlichen Verursacher nachweisen.Der Halter ist hingegen verpflichtet, den evtl. fehlbaren Fahrer seines Fahrzeuges bekannt zu geben, darum ging's wohl.
Diese Eindruck hatte ich nicht, nachdem Du im Zusammenhang mit selbstgewählten Einschränkungen den alten Gessler bemüht hattest.Du brauchst mir das nicht zu erklären, weil es ja auch nicht so besonders schwer zu begreifen ist.
Rolf, es ist schon so und wir wir wissen, wäre vor dem Hintergrund der sich häufenden schweren Unfällen und Rasereien eine Abstimmung für diese verschärften Massnahmen vom Volk angenommen worden. Aber schlussendlich hat der Schweizer Bundesrat in der Herbstsession den Art. 90 SVG per 010.01.13 eingeführt. Sei's drum, es ist so, zwei Fahrzeuglenker bekommen die Auswirkungen nun zu spüren, der eine mit 149 km/h statt 80 km/ auf einer Ausserortsstrecke, der Zweite mit Tempo 222 km/h statt 120 km/h auf der Autobahn. An den zweien können nun Staatsanwaltschaft und Gericht die Umsetzung in die Praxis üben.Diese Eindruck hatte ich nicht, nachdem Du im Zusammenhang mit selbstgewählten Einschränkungen den alten Gessler bemüht hattest.
Was die Qualität eines Staatssystems angeht, käme es mir nicht in den Sinn, Euch Euer System als mässig geeignet vorzuwerfen; das ist Eure Sache und liegt in Eurer Freiheit, das so zu gestalten, wie Ihr das für richtig findet. So lange Ihr uns machen lasst, sonst werden wir schnell ziemlich agressiv.
Was Du bei der Beurteilung unseres Staatswesen nicht berücksichtigt hast: Hier leben mind. 3 ziemlich unterschiedliche Kulturen in unterschiedelichen personellen Stärken seit über 150 Jahren friedlich und sagen wir mal wirtschaftlich erfolgreich zusammen. Mir ist kein anderes System bekannt, das eine solche Leistung real möglich gemacht hat.
Die Schweiz kennt keine Halterhaftung, auch unser Strafrecht basiert auf dem Verschuldensprinzip. Die Verweigerungsgründe zur Nennung des Fahrers sind mit dem Deutschen Recht überwiegendst oder sogar vollkommen identisch.
@Hans: Nur damit es inhaltlich auch korrekt ist und zu keinen zusätzlichen Verwirrungen führt: Es war und ist nicht die Regierung, welche die Gesetzesänderungen vorgenommen hat. Die Regierung hat den Vorschlag zur Änderung ausgearbeitet, das Parlament hat diese Änderungen im Wesentlichen übernommen und beschlossen, gegen diese Änderungen wäre das Referendum zulässig und damit eine Volksabstimmung möglich gewesen, darauf wurde aber verzichtet. Vor diesem Hintergrund zu schreiben, WIR hätten nicht darüber abgestimmt, ist zwar formell richtig, inhaltlich aber falsch.
Rolf.
Rolf, es ist schon so und wir wir wissen, wäre vor dem Hintergrund der sich häufenden schweren Unfällen und Rasereien eine Abstimmung für diese verschärften Massnahmen vom Volk angenommen worden. Aber schlussendlich hat der Schweizer Bundesrat in der Herbstsession den Art. 90 SVG per 010.01.13 eingeführt. Sei's drum, es ist so, zwei Fahrzeuglenker bekommen die Auswirkungen nun zu spüren, der eine mit 149 km/h statt 80 km/ auf einer Ausserortsstrecke, der Zweite mit Tempo 222 km/h statt 120 km/h auf der Autobahn. An den zweien können nun Staatsanwaltschaft und Gericht die Umsetzung in die Praxis üben.Diese Eindruck hatte ich nicht, nachdem Du im Zusammenhang mit selbstgewählten Einschränkungen den alten Gessler bemüht hattest.
Was die Qualität eines Staatssystems angeht, käme es mir nicht in den Sinn, Euch Euer System als mässig geeignet vorzuwerfen; das ist Eure Sache und liegt in Eurer Freiheit, das so zu gestalten, wie Ihr das für richtig findet. So lange Ihr uns machen lasst, sonst werden wir schnell ziemlich agressiv.
Was Du bei der Beurteilung unseres Staatswesen nicht berücksichtigt hast: Hier leben mind. 3 ziemlich unterschiedliche Kulturen in unterschiedelichen personellen Stärken seit über 150 Jahren friedlich und sagen wir mal wirtschaftlich erfolgreich zusammen. Mir ist kein anderes System bekannt, das eine solche Leistung real möglich gemacht hat.
Die Schweiz kennt keine Halterhaftung, auch unser Strafrecht basiert auf dem Verschuldensprinzip. Die Verweigerungsgründe zur Nennung des Fahrers sind mit dem Deutschen Recht überwiegendst oder sogar vollkommen identisch.
@Hans: Nur damit es inhaltlich auch korrekt ist und zu keinen zusätzlichen Verwirrungen führt: Es war und ist nicht die Regierung, welche die Gesetzesänderungen vorgenommen hat. Die Regierung hat den Vorschlag zur Änderung ausgearbeitet, das Parlament hat diese Änderungen im Wesentlichen übernommen und beschlossen, gegen diese Änderungen wäre das Referendum zulässig und damit eine Volksabstimmung möglich gewesen, darauf wurde aber verzichtet. Vor diesem Hintergrund zu schreiben, WIR hätten nicht darüber abgestimmt, ist zwar formell richtig, inhaltlich aber falsch.
Rolf.
Ja genau, und die machen mir mehr Sorgen als die blossen Geschw.überschreitungen. Was heisst schon 'gefährliches Überholmanöver'? Wenn ich da an einige Richterinnen und Richter denke und an meine Art, zuweilen mit dem Motorrad zu überholen, schwant mir wenig Gutes.Aber es geht ja bei dem ganzen Paket nicht nur um zu schnelles fahren, auch andere grobe Verstösse werden nun härter bestraft.
Rolf, solange Du niemand behinderst oder gefährdest, wie das immer so im Amtsdeutsch heisst und keine Uniformträger Dein Manöver mitbekommen und entsprechend bewerten, no Problem.Ja genau, und die machen mir mehr Sorgen als die blossen Geschw.überschreitungen. Was heisst schon 'gefährliches Überholmanöver'? Wenn ich da an einige Richterinnen und Richter denke und an meine Art, zuweilen mit dem Motorrad zu überholen, schwant mir wenig Gutes.
Nö, tu ich nicht, es kommt immer, wie es muss und ich nehme immer vorneweg.Hans, der liebe Gott bewahre dir deinen Glauben!
Ja, ich bin neugierig wieviel neue Gefängnisse die Schweiz bauen muss für all die Müllers, Meiers, Schmids, Kellers, usw....Rolf, es ist schon so und wir wir wissen, wäre vor dem Hintergrund der sich häufenden schweren Unfällen und Rasereien eine Abstimmung für diese verschärften Massnahmen vom Volk angenommen worden. Aber schlussendlich hat der Schweizer Bundesrat in der Herbstsession den Art. 90 SVG per 010.01.13 eingeführt. Sei's drum, es ist so, zwei Fahrzeuglenker bekommen die Auswirkungen nun zu spüren, der eine mit 149 km/h statt 80 km/ auf einer Ausserortsstrecke, der Zweite mit Tempo 222 km/h statt 120 km/h auf der Autobahn. An den zweien können nun Staatsanwaltschaft und Gericht die Umsetzung in die Praxis üben.
Ja, ich bin neugierig wieviel neue Gefängnisse die Schweiz bauen muss für all die Müllers, Meiers, Schmids, Kellers, usw....
Und ja, selbstverständlich hatte ich schon den Ausweis weg. Aber stell Dir vor, ich lebe noch!Diese Strafe wird bei erstmaligem Vergehen bei durchschnittlichem Leumund SICHER bedingt auf eine Probezeit von 2 - 4 Jahre ausgesprochen. Sollte die Freiheitsstrafe wegen gleichgearteten, erheblichen Vorstrafen doch nicht auf Bewährung ausgesprochen werden können, kennen wir hier auch noch das System der elektronischen Fussfessel sowie teilbedingte Strafen. Effektiv in den Knast werden nur die Unbelehrbaren gehen. Panik ist also bei allem Ärgernis sicher nicht angezeigt, Vorsicht in den höheren Kategorien der Geschwindigkeitsüberschreitungen indessen schon.
Die schicken wir nach Sibirien, da gibt es genug alte russische Straflager, aber im Ernst denke ich nicht, dass jetzt viele in den Knast müssen. Und die zwei, die ich erwähnt habe, wären schon nach der alten Gesetzeslage in den Knast gewandert, wobei bei Ersttätern in der Regel eine bedingte Gefängnisstrafe ausgesprochen wird. Und es braucht ja schon einiges, dass es überhaupt soweit kommt. Die Junglenker werden heute in den Fahrschulen schon sensibilisiert, was auf sie zukommt, wenn sie sich nicht im Griff haben.Ja, ich bin neugierig wieviel neue Gefängnisse die Schweiz bauen muss für all die Müllers, Meiers, Schmids, Kellers, usw....
Ich habe bei uns in der Abteilung nachgefragt, wer schon mal eine Führerscheinsperre hatte. Mehr als die Hälfte haben sich gemeldet. Ich wäre nicht überrascht, wenn 1-2 % aller Schweizer Junglenker statt zur Armee in den Knast wandern.