Hallo,
hängt sicherlich auch vom Zeitraum zwischen Übernahme des Fahrzeugs und Auftreten des Defekts ab. Wenn`s ein cleverer Händler ist und Du das Fahrzeug gerade erst abgeholt hast, wird er Dir den Schaden u.U. auch reparieren, ohne dass Du dafür die Garantie in Anspruch nehmen musst. Ich kann mich erinnern, dass sich eine meiner früheren Gebrauchtfahrzeug Garantien beispielsweise nur auf bestimmte, kostenintensive Bauteile wie Motor, Getriebe etc. bezog. Mängel wie bspw. ein Blinkerschalter sind ja verglichen mit einem solchen Bauteil-Defekt vergleichsweise günstig zu beseitigen. Du hast nicht etwa von privat gekauft und Dir die Garantie selbst besorgt? Wenn von Händler gekauft, sprich doch zu allererst mal die Händlergewährleistung an, da die ohnehin Vorrang hat. Der Weg über die Garantie-Erstattung ist ja ungleich aufwendiger.
Gruß
Tobias