KAlaus
Geht halt bei 4-spurig mit Unterschied li-re nur mit einer Schilderbrücke o.ä. ...Aus diesem Grund ist eigentlich üblich, dass Beschilderung auf der Autobahn immer beidseitig ausgeführt wird.
Geht halt bei 4-spurig mit Unterschied li-re nur mit einer Schilderbrücke o.ä. ...Aus diesem Grund ist eigentlich üblich, dass Beschilderung auf der Autobahn immer beidseitig ausgeführt wird.
Ein Blitzer dürfte da nicht verboten sein, eine andere Frage ist aber, wie die Ergebnisse verwertet werden.Ist ein Blitzer hinter dem 60kmh Schild überhaupt zulässig in solchen Situationen?
Zumal man auch von einer der linken Spuren mit 100kmh kommen könnte und man ggf über 4 Spuren hinweg ein Schild wahrnehmen müsste...
Sowas steht ja nie in den Vorschriften, weil sich deren Geltung ja nie nach der Ortskenntnis richtet. Sowas könnte aber Ermessensentscheidungen beeinflussen. einmal die der Behörde, der man aber widersprechen kann, Schlimmstenfalls entscheidet das dann ein Richter. Ob man das soweit kommen lässt, würde ich aber davon abhängig machen, worum es geht. Nur ein paar Euro wären einfaches Pech, um den Führerschein kämpfen was anderes.da war Ortskenntnis noch Fakt
Im vorliegenden Fall war das Schild so gestaltet, dass es Vorgaben für alle 4 Spuren macht. Das hätte genauso ganz links stehen können, oder beidseitig - also kein Argument für die Notwendigkeit einer Schilderbrücke.Geht halt bei 4-spurig mit Unterschied li-re nur mit einer Schilderbrücke o.ä.
Naja, im Zweifel fährt links ein VW Bus und rechts stehen die LKW - und dann?Im vorliegenden Fall war das Schild so gestaltet, dass es Vorgaben für alle 4 Spuren macht. Das hätte genauso ganz links stehen können, oder beidseitig - also kein Argument für die Notwendigkeit einer Schilderbrücke.
Kommt drauf an, wie breit der Mittelstreifen an der Stelle ist.Geht halt bei 4-spurig mit Unterschied li-re nur mit einer Schilderbrücke o.ä. ...
Dann hast Du entweder wirklich Pech gehabt oder warst (vorwerfbar) zu unaufmerksam, denn die Behörde dürfte die Ausrede, dass beim Blick auf das Schild zufällig ein Fahrzeug davor war, nicht gelten lassen, weil sich während der Fahrt wechselnde Perspektiven ergeben, die eine Chance zum Blick dahin geben, die man auch nutzen muss, weil man aus der Erfahrung weiß oder wissen müsste, das sowas vorkommt. Erst wenn es diese Chance nicht gibt wie bei der LKW-Kolonne sehe ich eine Chance.im Zweifel fährt links ein VW Bus und rechts stehen die LKW - und dann?
Die L146?Nee, kein Witz. Ist die Grubenrandstraße hier und da weiß hier jeder, dass da überwiegend 70 ist.
Steht dort öfter ein Blitzer?Danke für die zahlreichen Kommentare.
Das Schild ist in meinen Augen extrem merkwürdig platziert. Wenige Meter weiter ist eine Brücke an der man hätte ein Schild montieren können, das von allen Spuren gleichzeitig sichtbar ist.
Bin gespannt was die Behörde sagt.
Die meisten hier bestätigen aber meine Gedanken, dass das etwas sehr komisch ist
Nee, die 116....Die L146?
Falls ADAC-Mitglied, würde ich mal die Juristen dort fragen.Bin gespannt was die Behörde sagt.
Die meisten hier bestätigen aber meine Gedanken, dass das etwas sehr komisch ist
Ehrlich gesagt, keine Ahnung. Ich fahr da eher selten langSteht dort öfter ein Blitzer?