Also mein Garmin XT habe ich vor knapp 2 Jahren gekauft und es ist genau so wie im Vorfeld beschrieben wurde. Das Gerät läßt sich nicht mehr einschalten bzw. startet und beim laden des 2. Balkens bricht es ab und ist tot.
In diesem Beitrag fehlen entscheidende Angaben:
Wird es jetzt, 2 Jahre nach dem Kauf, das erste Mal gestartet ?
Dann ist das Verhalten doch klar und wie in den vorherigen Beiträgen beschrieben, muss es an einem 2 A USB-Ladegerät einige Stunden geladen werden, ab Besten mit dem beiligegenden Kabel, denn anders als zuvor beschrieben können zu schwache Kabel durchaus auch Ursache für ein nicht ausreichendes Laden sein.
Ein schwächeres Ladegerät funktioniert nicht, nicht richtig bzw. nicht zuverlässig, weil das Gerät beim Bestromen ja auch in Betrieb geht und dann einen Eigenstromverbrauch hat. Geladen werden kann dann nur mit dem Strom, den das Ladegerät mehr liefert.
War das Gerät vorher schon mal in Betrieb ?
Dann könnte der Akku Schaden genommen haben. Man könnte versuchen, das XT mit einem neuen Akku wiederzubeleben und müsste dann so vorgehen, wie eingangs beschrieben, d. h. an einem starken Ladegerät laden, denn auch neue Akkus werden nicht voll geliefert (sondern nur mit 60% wegen der Lebensdauer). Der Akku ist allerdings nicht zum Selbstaustauschen konzipiert, aber bestimmt hilft Youtube weiter. Auf Gewährleistung könnte man sich nach so einem Eingriff allerdings nicht mehr berufen.
Wenn das Gerät vorher schon mal in Betrieb war, sind aber auch andere Gründe als ein verbrauchter Akku denkbar. Dann könnte die Reset-Prozedur tatsächlich helfen. Wenn eine SD-Karte eingesetzt wurde, ist diese zu entnehmen ! Ich hatte schon mal den Fall, dass eine nicht richtig sitzende SD-Karte zu diesem Effekt führte.
Wenn alles nicht hilft und die 2 Jahre nur knapp waren, wären sie ja noch nicht ganz herum, sodass man Gewährleistung beim Händler einfordern könnte. Nach dieser Zeit sollte man sich allerdings sicher sein, dass nicht eigene Fehlbedienung wie ein unzureichendes Laden die Ursache war, denn dann greift die Gewährleistung nicht.