qtreiber
Themenstarter
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- R1300GS / Ex: V2S Multi - V4 Pikes Peak - R1250GS - XCountry - Multi1260S - R1200R - ff
nein, es geht weder um mich, noch um einen guten Bekannten ... sondern das Thema entstand aus einer Biertischdiskussion.
Es geht auch nicht unbedingt um BMW und darum die Begriffe "Garantie" oder "Gewährleistung" zu definieren, sondern einigen wir uns auf eine zweijährige Herstellergarantie bei einem Neufahrzeug.
Das Fahrzeug wird z.B.
- 02/2009 gekauft, also würde die Garantie 01/2011 enden.
- Zweitbesitzer hat das Fahrzeug 10/2009 mit 10.000 Km gekauft.
- Fahrzeug hat eine Inspektionsanzeige, die angibt wann das Fahrzeug in die Werkstatt zur Inspektion muss.
- irgendwo in den Fahrzeugunterlagen steht "nach 20.000 KM, mindestens 1x p.A". (1x p.A. wäre 01/2010 gewesen).
- das Fahrzeug hat aktuell (05/2010) 15.000 KM auf dem Tacho.
- die Inspektionsanzeige im Fahrzeug sagt: "bis zum nächsten Service noch 9.000 Km oder 30 Tage.
Um vorzubeugen: die Anzeige wurde weder manipuliert noch ist diese defekt!
Fragen:
a) was ist bindend? Laut Fahrzeugintervallanzeige ist noch keine Inspektion erforderlich.
Eine Inspektion wurde bisher nicht durchgeführt, da sich der Fahrer absolut auf die Fahrzeuginformationsanzeige verlassen hat.
b) ist es unbedingt für Garantieansprüche (nicht Kulanz!) erforderlich die evtl. fälligen Inspektionen in der Fachwerkstatt durchführen zu lassen?
c) wird im Schadensfall bis 01/2011 Garantie gewährt, trotz fehlender Inspektion (keine/in der Fachwerkstatt)?
Heute haben wir bei sechs unterschiedlichen "großen" Fach-Werkstätten angerufen und haben immer wieder abweichende Antworten bekommen:
=> auf Garantieansprüche hat die versäumte Inspektion keinen Einfluss, bei Kulanzansprüchen sieht dies natürlich anders aus (nein).
=> keine Garantie und selbstverständlich später auch keine Kulanzansprüche, da die in der Bedienungsanleitung geforderte Inspektion nach einem Jahr nicht eingehalten wurde.
...der Hersteller, der letztendlich ebenfalls angerufen wurde (Servicehotline) sagte nach Rückfrage in der Fachabteilung: "Garantieverlust". Nachdem die unterschiedlichen Aussagen seiner Fachwerkstätten zurückgespiegelt wurde ... will man nochmals prüfen und uns Informieren.
Lange Geschichte, aber im TV läuft nichts und die "Guten Morgen-Freds" langweilen mich.
Es geht auch nicht unbedingt um BMW und darum die Begriffe "Garantie" oder "Gewährleistung" zu definieren, sondern einigen wir uns auf eine zweijährige Herstellergarantie bei einem Neufahrzeug.
Das Fahrzeug wird z.B.
- 02/2009 gekauft, also würde die Garantie 01/2011 enden.
- Zweitbesitzer hat das Fahrzeug 10/2009 mit 10.000 Km gekauft.
- Fahrzeug hat eine Inspektionsanzeige, die angibt wann das Fahrzeug in die Werkstatt zur Inspektion muss.
- irgendwo in den Fahrzeugunterlagen steht "nach 20.000 KM, mindestens 1x p.A". (1x p.A. wäre 01/2010 gewesen).
- das Fahrzeug hat aktuell (05/2010) 15.000 KM auf dem Tacho.
- die Inspektionsanzeige im Fahrzeug sagt: "bis zum nächsten Service noch 9.000 Km oder 30 Tage.
Um vorzubeugen: die Anzeige wurde weder manipuliert noch ist diese defekt!
Fragen:
a) was ist bindend? Laut Fahrzeugintervallanzeige ist noch keine Inspektion erforderlich.
Eine Inspektion wurde bisher nicht durchgeführt, da sich der Fahrer absolut auf die Fahrzeuginformationsanzeige verlassen hat.
b) ist es unbedingt für Garantieansprüche (nicht Kulanz!) erforderlich die evtl. fälligen Inspektionen in der Fachwerkstatt durchführen zu lassen?
c) wird im Schadensfall bis 01/2011 Garantie gewährt, trotz fehlender Inspektion (keine/in der Fachwerkstatt)?
Heute haben wir bei sechs unterschiedlichen "großen" Fach-Werkstätten angerufen und haben immer wieder abweichende Antworten bekommen:
=> auf Garantieansprüche hat die versäumte Inspektion keinen Einfluss, bei Kulanzansprüchen sieht dies natürlich anders aus (nein).
=> keine Garantie und selbstverständlich später auch keine Kulanzansprüche, da die in der Bedienungsanleitung geforderte Inspektion nach einem Jahr nicht eingehalten wurde.
...der Hersteller, der letztendlich ebenfalls angerufen wurde (Servicehotline) sagte nach Rückfrage in der Fachabteilung: "Garantieverlust". Nachdem die unterschiedlichen Aussagen seiner Fachwerkstätten zurückgespiegelt wurde ... will man nochmals prüfen und uns Informieren.
Lange Geschichte, aber im TV läuft nichts und die "Guten Morgen-Freds" langweilen mich.