Garantie - Rechtsfrage

Diskutiere Garantie - Rechtsfrage im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; nein, es geht weder um mich, noch um einen guten Bekannten ... sondern das Thema entstand aus einer Biertischdiskussion. Es geht auch nicht...
qtreiber

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nein, es geht weder um mich, noch um einen guten Bekannten ... sondern das Thema entstand aus einer Biertischdiskussion.

Es geht auch nicht unbedingt um BMW und darum die Begriffe "Garantie" oder "Gewährleistung" zu definieren, sondern einigen wir uns auf eine zweijährige Herstellergarantie bei einem Neufahrzeug.

Das Fahrzeug wird z.B.

- 02/2009 gekauft, also würde die Garantie 01/2011 enden.

- Zweitbesitzer hat das Fahrzeug 10/2009 mit 10.000 Km gekauft.

- Fahrzeug hat eine Inspektionsanzeige, die angibt wann das Fahrzeug in die Werkstatt zur Inspektion muss.

- irgendwo in den Fahrzeugunterlagen steht "nach 20.000 KM, mindestens 1x p.A". (1x p.A. wäre 01/2010 gewesen).

- das Fahrzeug hat aktuell (05/2010) 15.000 KM auf dem Tacho.

- die Inspektionsanzeige im Fahrzeug sagt: "bis zum nächsten Service noch 9.000 Km oder 30 Tage.


Um vorzubeugen: die Anzeige wurde weder manipuliert noch ist diese defekt!


Fragen:

a) was ist bindend? Laut Fahrzeugintervallanzeige ist noch keine Inspektion erforderlich.

Eine Inspektion wurde bisher nicht durchgeführt, da sich der Fahrer absolut auf die Fahrzeuginformationsanzeige verlassen hat.

b) ist es unbedingt für Garantieansprüche (nicht Kulanz!) erforderlich die evtl. fälligen Inspektionen in der Fachwerkstatt durchführen zu lassen?

c) wird im Schadensfall bis 01/2011 Garantie gewährt, trotz fehlender Inspektion (keine/in der Fachwerkstatt)?


Heute haben wir bei sechs unterschiedlichen "großen" Fach-Werkstätten angerufen und haben immer wieder abweichende Antworten bekommen:

=> auf Garantieansprüche hat die versäumte Inspektion keinen Einfluss, bei Kulanzansprüchen sieht dies natürlich anders aus (nein).

=> keine Garantie und selbstverständlich später auch keine Kulanzansprüche, da die in der Bedienungsanleitung geforderte Inspektion nach einem Jahr nicht eingehalten wurde.


...der Hersteller, der letztendlich ebenfalls angerufen wurde (Servicehotline) sagte nach Rückfrage in der Fachabteilung: "Garantieverlust". Nachdem die unterschiedlichen Aussagen seiner Fachwerkstätten zurückgespiegelt wurde ... will man nochmals prüfen und uns Informieren. :D


Lange Geschichte, aber im TV läuft nichts und die "Guten Morgen-Freds" langweilen mich. ;)
 
HaJü

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................

Das Fahrzeug wird z.B.

- 02/2009 gekauft, also würde die Garantie 01/2011 enden.

- Zweitbesitzer hat das Fahrzeug 10/2009 mit 10.000 Km gekauft.

- Fahrzeug hat eine Inspektionsanzeige, die angibt wann das Fahrzeug in die Werkstatt zur Inspektion muss.

- irgendwo in den Fahrzeugunterlagen steht "nach 20.000 KM, mindestens 1x p.A". (1x p.A. wäre 01/2010 gewesen).

- das Fahrzeug hat aktuell (05/2010) 15.000 KM auf dem Tacho.

- die Inspektionsanzeige im Fahrzeug sagt: "bis zum nächsten Service noch 9.000 Km oder 30 Tage.

............

Lange Geschichte, aber im TV läuft nichts und die "Guten Morgen-Freds" langweilen mich. ;)
Moin Bernd,

geht mir ähnlich ;):p:D

Für mein Rechtsverständnis sieht das so aus, sollte dem Zweitbesitzer 03/10 beim km-Stand 16.359einhalb ein Garantieschaden entstehen, hat er keinen Garantieverlust !!!

Lt. Handbuch soll er 1 x pa zum Service, das Jahr fängt am 01.01. an und endet erst am 31.12. Innerhalb dieses Zeitraums muß er zum Service, um die Garantieauflagen zu erfüllen. Geht die Maschine vorher kaputt, hat der Hersteller in der Pflicht zu stehen.

Dein Klammerwert (1x p.A. wäre 01/2010 gewesen) käme dann zu tragen, stünde im Handbuch nach 12 Monaten.

Sollte mir in einem solchen Fall die Garantieleistung verweigert werden, würde ich mir direkt rechtlichen Beistand holen.Auch im Fall, daß das Fahrzeug
eine Insp.-Flexanzeige hat und im HB ein fixer km-Termin steht, würde ich mich auf die Hinterbeine stellen.

Allerdings hätte ich den Widerspruch schon frühzeitig erkannt: ich gucke mir die HBs immer an ;)

So auch bei meinem letzten Pkw. Aus der Erfahrung eines gerissenen Zahnriemens (bei ca. 85tkm, 2-Ventiler) habe ich im HB nach dem Wechselintervall gesehen, dieser lag bei 120tkm. Bei der 90er Insp. habe ich den Wunsch geäußert, den Zahnriemen zu wechseln. Ein erstaunter Gesichtsausdruck war die Antwort: "Der hätte bei 60tkm gewechselt werden müssen - Werksanweisung!" Seinerzeit sind bei dem Auto mit den vielen Ringen reihenweise Motoren wegen gerissenem Zahnriemen gestorben. Auf meine Frage, woher ich das wissen soll, hatte er keine Antwort. Ich wurde weder vom Werk noch vom Händler diesbezüglich informiert.

Der große Hammer folgt mit der Frage, ob die Spannrollen ebenfalls getauscht werden sollen. - Aus welchem Material sind die Spannrollen? - Aus Kunststoff. - Und was passiert, wenn die Kunststoffrollen aus Alterungsgründen kaputt gehen? - Dann geht der Motor kaputt, weil dann der Zahnriemen die Spannung verliert und drüberrutscht. - Na, dann hat sich die Frage ja erübrigt!

Bei solche Sachen tun mir immer die Leute leid, die sich auf das "Fachpersonal" verlassen müssen :eek::eek: Wenn sie z.B. aus Kostengründen die Rollen einsparen, haben sie die A....karte gezogen :mad::mad:
 
S

Schlonz

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soweit ich mich erinnere, gab es im vergangenen Jahr ein Urteil, nachdem das Einhalten der Inspektionen bzw. deren Durchführung in der Markenwerkstatt nicht maßgeblich für die Garantie waren. Aber schon dann, wenn der Hersteller im zweiten Jahr auf die Beweislastumkehr verzichtet. Dann kann er mMn die Bedingungen diktieren.

Weiss einer, wie das bei VW geregelt ist? Ich habe eine Inspektionsanzeige im Display. Was das Handbuch dazu sagt, weiss ich nicht. Ich denke, dass die Anzeige maßgeblich ist und VW hat bei mir auch alle anfallenden Garantie-Reparaturen anstandslos durchgeführt und das waren ein paar, teils sogar teure
 
qtreiber

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soweit ich mich erinnere, gab es im vergangenen Jahr ein Urteil, nachdem das Einhalten der Inspektionen bzw. deren Durchführung in der Markenwerkstatt nicht maßgeblich für die Garantie waren. Aber schon dann, wenn der Hersteller im zweiten Jahr auf die Beweislastumkehr verzichtet. Dann kann er mMn die Bedingungen diktieren
daran kann ich mich auch erinnern.

Bei VW ist die Zeitangabe im Display ggü der gefahrenen KM nicht fahrabhängig sondern genau fix.


@HaJü; Korrektur: 12 Monate!
 
B

Baumbart

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Also ich kenn mich mit diesen Inspektionsanzeigen nicht so aus, aber so wie ich das verstehe setzt der Dealer die bei jeder Inspektion zurück. Nach der Erstzulassung kommt die 1.000er. Dann 12 Monate oder 20.000 km später (also bei 21.000 oder 365 + x Tagen) die nächste und so weiter.
In diesem Fall wird also die 1.000er Inspektion wesentlich nach der Erstzulassung erfolgt sein. Könnte man ja in den Unterlagen sehen. Wenn die Serviceanzeige stimmt. Oder hab ich da jetzt irgendwas Mistverstanden? (edit meint ja, es geht ja nicht um die Q, wahrscheinlich hat dieses Fahrzeug keine 1.000er Inspektion erhalten)
Die Inspektionsintervalle sind unabhängig von Erstzulassung oder Garantielaufzeiten (wiewohl ich immer kurz vor Garantieablauf eine machen lassen würde wenn's einigermaßen passt).
 
gerd_

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Hi
Bei 20TKm (zeigt das Mäusekino an) oder 1x jährlich (Mäusekino hat keinen Kalender) würde ich auf "Inspektion versäumt, nix Garantie" tippen.
Interessant ist, wenn zum "Jahreszeitpunkt" keine Inspektion durchgeführt werden konnte weil z.B. ein Saisonkennzeichen drauf ist oder das Teil nicht bewegt wurde weil der Besitzer 3 Monate beim Skilaufen war.

Ob ein mal jährlich heisst "innerhalb 01Jan bis 31Dez oder innerhalb von 12 Monaten würde ich -je nach Schaden- juristisch klären lassen. Kaufe ich den Karren am 24.12. (Weihnachtsgschenkle:o), dann muss ich innerhalb einer Woche zur Inspektion? Das wird nicht mal ein Richter begreifen!

Insgesamt halte ich einen Hersteller für dämlich wenn er die Leistung verweigert weil zwar ein Zeitpunkt, nicht aber die Fahrleistung überschritten ist. Der Zeitpunkt in einer Jahreszeit überschritten in der die Fahrleistung ohnehin bei "Null" liegt!. Da wird nicht jeder Richter folgen wollen, aber ja nach Schaden würde ich es auch da klären lassen.

Allerdings entspringt das alles nur meinem Rechtsempfinden, etwas Erfahrung, doch nicht juristischem Fachwissen.
gerd
 
HaJü

HaJü

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Also ich kenn mich mit diesen Inspektionsanzeigen nicht so aus, aber so wie ich das verstehe setzt der Dealer die bei jeder Inspektion zurück.
..........
Hai Hartmut,

mit der Insp.-Anzeige ist das ganz einfach. Mein jetziger Pkw hat diese Einrichtung. Der 1. Service (1tkm) entfällt. Regelintervalle beim Vorgänger waren 30tkm, der Flexintervall ist auch so eingestellt.

Jetzt kommt das große ABER: Wie das Wort schon sagt, ist der Intervall FLEXibel und richtet sich nach der Fahrweise. Der Service kann schon mit 24tkm oder 27tkm oder aber auch erst mit 35tkm gefordert werden. Meiner hat am Montag die 173tkm erreicht, in 7tkm muß er zur 5. Insp. Mit der alten Regelung wäre es der 6. Service. D.h. ich habe mit meiner Fahrweise 30tkm gutgemacht.

Ich fuhr mal einen Vorführer mit Flexservice. Der war mit erschreckenden 18tkm reif für den Service :eek::eek: Da kann man sich leicht vorstellen, wie das arme Auto geschrubbt worden ist.

Mancher Hersteller hat allerdings gemerkt, daß dieser Flexservice ein Schuß ins Knie war und ist zu der Regelung nach km-Stand zurückgekehrt :mad::mad: S. 1 x pa mit der Q zum :)

Der Wind kommt vom Cost Controlling :rolleyes::mad::mad:
 
Doro

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Weiss einer, wie das bei VW geregelt ist? Ich habe eine Inspektionsanzeige im Display. Was das Handbuch dazu sagt, weiss ich nicht.
Wenn ich es recht in Erinnerung habe steht da drin es gilt, was zuerst eintritt.
Also sind entweder die Kilometer voll, oder die Zeit bis zum nächsten Service ist um.
 
qtreiber

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Moin,

eine 1.000er-Inspektion war nicht gefordert, es handelt sich um keine Kuh, sondern um einen Pkw. ;)


Die wichtigsten Eckdaten nochmals in

In Kurzform:


  • EZ 02/2009
  • KM-Stand aktuell 15.000 KM
  • in den Fahrzeugunterlagen steht: Inspektion nach 20.000 KM oder 12 Monaten

  • Inspektionsanzeige sagt: in 9.000 KM oder 30 Tagen
=> bis heute keine Inspektion durchgeführt, da auch von der Anzeige nicht verlangt.
=> 12 Monate wären 01/2010 abgelaufen.

=> Fahrer hat sich auf die Inspektionsanzeige verlassen und fährt in 30 Tagen zur Inspektion.
 
palmstrollo

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...
Inspektionsanzeige sagt: in 9.000 KM oder 30 Tagen
...
Somit scheint die Intervallanzeige also einen Kalender zu haben.
Bei meinem Golf IV hat sie definitiv beides.
Ich nutze aufgrund meiner Fahrleistung von ca. 30 tkm p.a. das flexible Intervall.
Wenn ich mittels meines Notebooks die Intervallanzeige zurücksetze, dann steht dort die max. mögliche Kilometerzahl bis zum nächsten Service (50 tkm; dies reduziert sich mit der Zeit nach Fahrverhalten, Temperaturen, etc.) sowie 730 Tage. Je nachdem, was zuerst erreicht wird, schickt mich das Mäusekino zum Service.
 
HaJü

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Moin Bernd,

wenn das z.B. so drin steht, wie Doro es schreibt: "...was zuerst eintritt" würde ich für den Patienten schwarz sehen. Dann wäre aber die Flexanzeige für die Füße :rolleyes:
 
qtreiber

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ich denke Doro bezieht sich ebenfalls ausschließlich auf die Intervallanzeige im Cockpit. Klar muss sich der Fahrer danach richten welcher Wert dort zuerst fällig wird: Tage oder KM.


Soweit ich weiß, hat z.B. VW einen festen Tageszähler verbaut. Muss ein Fahrzeug mindestens alle 12 Monate zur Inspektion, wird dort dieser Wert fix hinterlegt. Erreicht der Fahrer in diesen 12 Monaten nicht vorher die Kilometerbegrenzung, z.B. 20.000KM, so wird er auf jeden Fall nach 12 Monaten zur Inspektion eingeladen. Trifft im vorgegebenen Beispiel nicht zu. Auch die Rest-Tagesanzeige ist "fahrabhängig".


In unserem Beispiel wären noch 30 Tage Zeit, die Kernfrage bleibt, was gültig(er) ist:

=> die Interspektionsanzeige im Cockpit

oder

=> die Angaben in den Fahrzeugunterlagen.


Die meisten Fahrer verlassen sich auf die Intervallanzeigen im Cockpit. Je nach Fahrverhalten kann dies dann von den geforderten Intervallen in den Unterlagen abweichen. Was ist bindend? Wahrscheinlich nur im Einzelfall zu klären (?), wobei meine angenommen Daten sicherlich häufiger in der Praxis vorkommen.
 
HaJü

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Zum Glück habe ich eine reine km-Anzeige. Ist allerdings in meinem Fall eh schnurz, da ich 33-35tkm pa fahre. Durch die Tatsache, daß ich immer die letzten Fahrzeuge einer Serie gekauft habe, wurde ich bislang von schwerwiegenden Garantiefällen verschont. Und das, was mal auftrat, kann man vom Taschengeld bezahlen.

Kurzum, seit ich Neufahrzeuge fahre, kann ich mich über die Qualität nicht beklagen (und ganz leise: ich hoffe, daß es so bleibt).
 
Jonni

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Bei VW kann man sich auf die Wartungsintervallanzeige verlassen (Ausnahme Fox: dort festes Intervall 15.000 km oder 1 Mal jährlich). Unsere VWs haben eine Laufleistung von 3.000 km bis 10.000 km im Jahr. Der VW mit 3.000 km im Jahr wird von der Wartungsintervallanzeige 1 Mal im Jahr in die Werkstatt gerufen. Der VW mit 10.000 km im Jahr wird ca. alle 1,5 Jahre von der Wartungsintervallanzeige in die Werkstatt gerufen. Beide Fahrzeuge sind dann noch weit von 30.000 km entfernt, was als maximale Laufleistung zwischen den Inspektionen von VW beworben wird. Die Wartung bei VW richtet sich offenbar nicht nur nach den gefahrenen km und dem Zeitfaktor. Das im Bordcomputer hinterlegte Serviceprogramm scheint zu unterstellen, dass ein Fahrzeug mit wenig gefahrenen km im Stadtverkehr genutzt wird, einem höheren Verschleiß unterliegt und daher häufiger zur Inspektion muss.

CU
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qtreiber

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soweit ich mich erinnere, gab es im vergangenen Jahr ein Urteil, nachdem das Einhalten der Inspektionen bzw. deren Durchführung in der Markenwerkstatt nicht maßgeblich für die Garantie waren. Aber schon dann, wenn der Hersteller im zweiten Jahr auf die Beweislastumkehr verzichtet. Dann kann er mMn die Bedingungen diktieren.
Das Urteil betrifft die Gewährleistung (gilt kraft Gesetzes) und nicht die Garantie (freiwillig).

Auch die Beweislast Umkehr (nach sechs Monaten) gilt nur für die Gewährleistung und nicht für die Garantie.

Nun doch kurz eine Erklärung zum Unterschied der Begriffe "Gewährleistung" und "Garantie".

Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist, dass die Gewährleistung (Gesetz) nur für ursprünglich vorhandene Fehler gilt, während die Garantie (freiwillig) auch für später entstehende Fehler gilt.

Was wird Garantiert in der Garantie?
 
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Schlonz

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wie das Kind heisst, ist ja nicht so wichtig. Das Urteil bezieht sich darauf, dass in den ersten 6 Monaten auch dann kostenlos erledigt werden muss, wenn der Kunde die Inspektion nicht in der Markenwerkstatt hat durchführen lassen, wenn ich mich nicht täusche.

Hat evtl. jemand das Urteil parat? Ich suche auch mal rum.
 
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Mortenhh

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  • EZ 02/2009
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  • in den Fahrzeugunterlagen steht: Inspektion nach 20.000 KM oder 12 Monaten

  • Inspektionsanzeige sagt: in 9.000 KM oder 30 Tagen
=> bis heute keine Inspektion durchgeführt, da auch von der Anzeige nicht verlangt.
=> 12 Monate wären 01/2010 abgelaufen.

=> Fahrer hat sich auf die Inspektionsanzeige verlassen und fährt in 30 Tagen zur Inspektion.
Die Bedingung des Herstellers für die Garantie ist eine Inspektion nach 20.000 KM oder 12 Monaten.

Die Anzeige im Fahrzeug zeigt konstruktionsbedingt nur die KM Intervalle an, dies ist der späteste mögliche Termin.

Der Fahrzeughalter muss selbst auf die Erfüllung der Garantie Bedingung und somit auf die Termin Einhaltung achten.

Dies steht bestimmt auch im "Kleingedrucktem" der Garantie oder in den Fahrzeugunterlagen!

Da die Bedingung des Herstellers für eine Garantie nicht erfüllt worden sind steht auch der Hersteller in keiner (Garantie) Pflicht mehr.
 
qtreiber

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Die Anzeige im Fahrzeug zeigt konstruktionsbedingt nur die KM Intervalle an, dies ist der späteste mögliche Termin.
nein, es wird auch die Restzeit bis zur nächsten Inspektion angezeigt, im vorliegenden Beispiel = 30 Tage.

Verlasse ich mich ausschließlich auf die Cockpitanzeige muss ich natürlich die erste Aufforderung zur Inspektion zu kommen befolgen (Zeit oder KM).



Deine anderen Ausführungen sehe ich genauso.
 
Thema:

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