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Mortenhh
Leider wurde bei motor-talk.de zusammenhangslos zitiert.ui, wenn ich mich nicht täusche, ist das schon 2 1/2 Jahre her. Das hätte ich nicht gedacht:
http://www.motor-talk.de/forum/bgh-urteil-zu-inspektionen-und-garantieverlust-t1607676.html
Der Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob bei einer Reparaturkostengarantie für ein Kraftfahrzeug ein uneingeschränkter Leistungsausschluss für den Fall formularmäßig vorgesehen werden konnte.
Der Kläger hatte den vorgesehene Wartungsintervall nach Herstellerrichtlinien von 15.000 km zu dieser Zeit um 827 km überschritten, dies Urteil ist eine Fall Entscheidung gewesen.
Urteil vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06