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enduro_drive
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- derzeit Border Collie ausbilden vorher viele tolle GS
Leider ist es vielen offenbar nicht bekannt, dass auch gewerbliche Motorradhändler die gesetzliche Gewährleistung ausschließen können.und ich finde es Merkwürdig, das Du nicht in der Lage bist zwischen Motorradzubehör und Motorradverkauf zu unterscheiden..
Also extra nochmal für Dich...Wir verkaufen nals Gewerbetreibender nur "MOTORRADZUBEHÖR" wie auch unschwer auf unsere HP zu lesen ist.
PRIVAT besitzen wir seit Jahren schon mehr als 20 Motorräder die wir nun Step by Step verkaufen!!
Reicht Dir das jetzt als Erklärung!??
Das kann er dann tun wenn es ein Unfallfahrzeug ist oder ein "Bastelfahrzeug" oder eben er verkauft es als "Privatmann".
Dagegen ist auch überhaupt nichts zu sagen.
Und wenn ein Privatmann 100 Fahrzeuge gesammelt hat - hat es ggf. einen fiskalischen Effekt, wenn das Finanzamt beispielsweise der Meinung ist, dass das doch wohl eher was gewerbliches ist, aber de jure ist ein Privatverkauf.
OT aber zur Klarstellung