Hi
Sorry aber das ist ein populärer Rechtsirrtum. Als Zweitkäufer hast du gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer überhaupt keine Rechtsbeziehung und damit auch keine gesetzliche Gewährleistung.
Klingt logisch.
Die Frage ist nur: Besteht die Gewährleistung gegenüber "jemandem" oder einfach für das Objekt (vertreten durch den jeweiligen Besitzer)?
Wenn ich heute ein Auto kaufe, beim Abholen einen Herzinfarkt habe, dann hat meine Witwe keine Gewährleistung mehr (nicht auf mich!!)? Oder wird dann unterschieden zwischen Gütertrennung und gesetzlichem Ehestand? Wird ein PACS anerkannt oder muss dafür das Auto in FR gekauft sein?
Kulanz lassen wir mal einfach weg.
Man kann die Bestimmung so oder so lesen. Interessant wäre eine verbindliche Rechtsauskunft. Das hiesse, dass alle Käufer von WA-Fahrzeugen, logisch, die Gewährleistung vom WA einfordern müssten? Der dann widerum an "das Werk" herantritt weil dieses ja ihm gegenüber noch eine Verpflichtung hat? Nirgendwo steht, dass die Gewährleistung beim Verkauf erlischt.
Uninteressant ist wie grosszügig jemand gegenüber einem anderen ist.
spannendes Gebiet und zumindest einer der hier angemeldeten Rechtskundigen hat dieses WE Besseres vor.
gerd