Fahrzeug von Werksangehörigen - Pro und Contra

Diskutiere Fahrzeug von Werksangehörigen - Pro und Contra im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo Zusammen, bei der Suche nach einem neuen, anderem Fahrzeug stösst man hin und wieder auf Angebote von jungen Gebrauchten von...
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barniey

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Hallo Zusammen,

bei der Suche nach einem neuen, anderem Fahrzeug stösst man hin und wieder auf Angebote von jungen Gebrauchten von Werksangehörigen.

Die Angebote sehen auf den ersten Blick gut aus, weil man wohl in den meisten Fällen ein paar Taler sparen kann.

Was mir im Bereich Motorrad auffällt ist, das es zum Teil Angebote gibt mit "sehr viel" Kilometer. Überrascht bin ich deswegen weil ich aus dem PKW Bereich diese Praxis "Jahreswagen von Werksangehörigen" soweit kenne, das die, die Fahrzeuge in ihrer Haltezeit wie ein rohes Ei behandeln und kaum bewegen.
Ein ehemaliger Nachbar hat den PKW fast nur in der Garage stehen und fährt es ab und zu mal raus das der Motor läuft und es bewegt wird, ansonsten wird damit nicht gefahren.

Im Motorradbereich werden diese Fahrzeuge zum Teil "richtig" benutzt und gefahren.

Also ein Fahrzeug mit dann mal 8000km wäre mir für die ausgerufenen Preis zu viel.

Unter 3000km wären solche Angebot für mich zum Teil interessant.

Es gibt doch bestimmt hier im Forum sehr viel erfahrenen Leute die öfters ein Zweirad kaufen und eben über die Pro und Contras dieser Art ein Fahrzeug zu kaufen bescheid wissen.

Die Pro's für mich:

Der Preis - sicherlich in einem Bereich den man mit Rabatt und als Hauspreis nicht bekommt.
Motorrad ist eingefahren und hat die ersten 1xxxkm überstanden.

???

Contras:

Garantie ?
2. Hand, bereits der 2. Halter

???

Was mich zu diesem Thema gebracht hat ist das diese Angebote bei z.b. mobile, nicht gerade weg gehen wie warme Semmeln und ich mich Frage welchen entscheidenen Haken ich dabei übersehe.

Viele Grüße
 
Brisch

Brisch

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Meine WA HP hab ich in neuwertigem Zustand mit 380 km bekommen.
Bis auf 2. Halter und 6 Monate weniger Garantie kann ich keine Nachteile erkennen, am Reifen war ersichtlich, wie sie die 380 km bewegt wurde.
 
gerd_

gerd_

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Es gibt Angehörige die die "ihnen zustehenden" Moppeds nur kaufen um sie nach 6 Monaten mit (nicht allzu hohem) Gewinn weiterzuverkaufen. Deren Nachlass liegt bei 18%. Am Fahren sind die nicht interessiert.
Andere fahren eben jedes Jahr ein neues Mopped und gestalten den Preis so, dass er noch attraktiv erscheint.

Garantie gibt's bei BMW ohnehin nicht sondern die gesetzliche Gewährleistung wobei BMW auf die Beweislastumkehr verzichtet. Meines Wissens ist daran nichts "Erstkäuferbezogenes" sondern das Fahrzeug hat ab Auslieferung 2 Jahre Gewährleistung.

Die dritten sind Test- und Vorführmoppeds. Erstere werden vielleicht nur einfach gefahren, auf den zweiteren schruppt "jeder" "irgendwie" herum. Ich würde mir zusichern lassen, dass es kein solches Teil ist.
gerd
 
Zörnie

Zörnie

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Und die vierten die Dienstfahrzeuge der NL. Die fährt jeder Mitarbeiter dort, der darf und möchte, zu dienstlichen Zwecken.
 
Qurator

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Ich finde es ist wohl egal von wem die 8000 km gefahren worden sind!
Es soll wohl nur die Frage nicht aufkommen lassen , warum jemand eine Maschine mit so geringer laufleistungstung verkauft!
Zu beachten ist:
Bei der laufleistung hat an der Maschine noch keiner die Hand angelegt ! Als nächstes stehen die reifen und ölwechsel an!! Ca 500 €
 
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barniey

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Dann hat sich im Grunde genommen an der Praxis mit den Fahrzeugen von Werksangehörigen nichts geändert.

Ich denke nun das 90% dieser Fahrzeuge erst gar nicht auf mobile etc. zu finden sind.

Denn so wie ich es kenne, und man im Bekanntenkreis einen Werksangehörigen kennt, könnte und kann man dort im Prinzip eine halbes Jahr vorher sein Fahrzeug "bestellen", dieser stellt es ein halbes Jahr in die Garage und dieses wird dann mit wenigen km übernommen.
 
BerniB

BerniB

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Hallöchen,


ist mir jetzt bewusst…. deine Frage ging in Richtung Werksangehörige, aber ich fahre meine jetzt schon mittlerweile vierte - GS Adventure, bis 50 – 60 T-km. und dann wird getauscht.


Ich gucke dann nach einem Vorführmotorrad, der in meine Preisklasse zu erwerben/ angeboten wird, bis jetzt bin ich immer in dem Bereich von 4 T Euro geblieben.


Dafür gab’s meine jetzige „Schönheit“ mit Vollausstattung und schwarzen Scheiben und 2600 km. für glatte 4 T.Euro. Zu beanstanden gab’s nie was, Garantie hatte ich auch immer noch ausreichend, und ich war immer auf dem neusten Stand der Technik.


Gruß BerniB
 
SimonADV

SimonADV

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Es gibt Angehörige die die "ihnen zustehenden" Moppeds nur kaufen um sie nach 6 Monaten mit (nicht allzu hohem) Gewinn weiterzuverkaufen. Deren Nachlass liegt bei 18%. Am Fahren sind die nicht interessiert.
Andere fahren eben jedes Jahr ein neues Mopped und gestalten den Preis so, dass er noch attraktiv erscheint.

Garantie gibt's bei BMW ohnehin nicht sondern die gesetzliche Gewährleistung wobei BMW auf die Beweislastumkehr verzichtet. Meines Wissens ist daran nichts "Erstkäuferbezogenes" sondern das Fahrzeug hat ab Auslieferung 2 Jahre Gewährleistung.

Die dritten sind Test- und Vorführmoppeds. Erstere werden vielleicht nur einfach gefahren, auf den zweiteren schruppt "jeder" "irgendwie" herum. Ich würde mir zusichern lassen, dass es kein solches Teil ist.
gerd
Wenn du von einem WA kaufst, hast du keine gesetzliche Gewährleistung mehr. Du bist von nun an auf die Garantie/Kulanz Willigkeit von BMW angewiesen.
Was das Wert ist muss jeder für sich beurteilen.
 
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barniey

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Jetzt habe ich den Salat einmal ja es hat 2 Jahre Gewährleistung und nein es hat keine Gewährleistung! :)
 
Morg

Morg

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Wenn du von einem WA kaufst, hast du keine gesetzliche Gewährleistung mehr.
Warum sollte das nicht so sein, innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Jahren? Welche (gesetzliche!) Regelung widerspricht dem?

Der Witz der gesetzlichen Gewährleistung ist ja gerade, dass kein Händler oder Wiederverkäufer diese Gewährleistung aufheben oder ausschließen kann. Anders als eine Garantie erlischt die Gewährleistung (des Händlers!) ja nicht bei privatem Weiterverkauf.

Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass BMW die Fahrzeuge an die Mitarbeiter verkauft und dabei die Gewährleistung ausschließen kann.
 
Intermezzo

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2 x Boxer, 2 x Eintopf mit zunehmend weniger Laufleistung/Jahr, dafür mit mehr Pedal-Kilometer
Meine erste GS hatte ich als Vorführer/Tageszulassung gekauft. 800 km, 11800 Euro mit Koffern. Neupreis 14500, Die 1000er Inspektion war dabei ebenso die Zulassung auf meinen Namen. Volle Mobilitätsgrantie und Gewährleistung. 2. Halter, der erste Halter war die NL. Besonderheit 1. TÜV nach einem Jahr.

Die zweite Maschine war eine 1/2-Jahres-Maschine von einem WA des Werks aus Dingolfing. Vertrag noch 3 Monate vor Ablauf der Halbjahresfrist gemacht, Ziellaufleistung von 3500 km und Preis vereinbart. Preis entsprach nachweislich dem Einkaufspreis des Verkäufers. Überschreitung der Ziellaufleistung mit 2 %/1000 km. Übernommen mit 3200 km. Zustand neuwertig. 2 Jahre Gewährleistung ab Erstzulassung. Mobilitätsgarantie unklar. 2. Halter, was auch sonst.
Vermittlung über das Fahrzeugportal von BMW. Verkaufabwicklung über den Halter.

Beide Käufe liefen ohne Probleme. Keine Negativerfahrungen. Die Machinen laufen heute noch bei uns.

Werksangehörige sind bei Motorrädern verpflichtet die Fahrzeuge 1/2 Jahr auf ihren Namen zuzulassen (war zumindest damals so). Nachweis über unsere Zulassung.

Grüße Thomas
 
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znark

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Wenn du von einem WA kaufst, hast du keine gesetzliche Gewährleistung mehr. Du bist von nun an auf die Garantie/Kulanz Willigkeit von BMW angewiesen.
Was das Wert ist muss jeder für sich beurteilen.
Falsch.
Wenn der Erstkäufer seine Gewährleistungsrechte abtritt (da reicht ein einfacher Satz im Kaufvertrag) gehen diese über. Es gibt zwar wohl Verkäufer die ein pauschales Abtretungsverbot der Gewährleistungsrechte in den AGBs versuchen, aber a) ist es strittig ob so etwas vor Gericht bestand hat und b) macht BMW so etwas nicht.

Ich hatte nie und kenne niemand, der je Probleme mit der 2jährigen Gewährleistung bei BMW hatte. Und ab 2020 bietet BMW ja soweit ich gelesen hatte eine 3 jährige Garantie an (in den Unterlagen ist zu klären, ob es die übertragen werden kann oder nicht - das weiß ich nicht).
 
SimonADV

SimonADV

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Sorry aber das ist ein populärer Rechtsirrtum. Als Zweitkäufer hast du gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer überhaupt keine Rechtsbeziehung und damit auch keine gesetzliche Gewährleistung.
 
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HaukeW

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Genau so ist es. Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Sicherung zwischen 1. Käufer und Händler. Ein weiterer Käufer hat keine Rechtsbeziehung zum Händler und somit auch keinerlei Rechtsanspruch im Gewährleistungsfall. Dieser Rechtsanspruch den der 1. Käufer hat kann man auch nicht per Vertrag auf den 2. Käufer übertragen oder abtreten, auch nicht wenn der Händler /Niederlassung dem entsprechen würde. Wenn BMW sich auf so etwas einlässt ist es im Rahmen der Kulanz, der Gesetzgeber hat dies nicht vorgesehen und auch gar nicht bedacht.
 
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barniey

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Die zweite Maschine war eine 1/2-Jahres-Maschine von einem WA des Werks aus Dingolfing. Vertrag noch 3 Monate vor Ablauf der Halbjahresfrist gemacht, Ziellaufleistung von 3500 km und Preis vereinbart.
Wobei ich schon sagen muss, dass das Risiko für den Verkäufer doch enorm ist, wenn er noch so viel mit dem Teil herumfährt, ein Ausrutscher und der Deal platzt ! Und dann ? Behält er dann das Fahrzeug, oder verkauft es eben mit Verlust ? Ich denke mal dass du nach einem Sturz kein Interesse mehr an dem Fahrzeug gehabt hättest.
 
SimonADV

SimonADV

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Es gibt noch ein paar andere Dinge, die bei WA Maschinen zu beachten sind:
Erstzulassung ist meist wesentlich früher als die Übergabe (halbes Jahr), verkürzt effektiv die Garantiezeit.
Du bist nur Zweitbesitzer.
Du musst mindestens zwei Mal zum WA. Anschauen und Abholen. Vielleicht aber auch drei Mal. = Zeit
Rechercheaufwand bis die richtige WA gefunden ist.
Ich habe beides schon gemacht. Ich würde heute vermutlich immer ein Neufahrzeug bevorzugen, da mir die Opportunität für eine WA zu hoch ist.
 
QVIENNA

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8.000km, das ist nicht einmal die halbe Saison. Was daran „zuviele Kilometer“ sein soll, entzieht sich meinem Verständnis.
 
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barniey

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Ok, das mit der Anpassung an die Situation ist schon so.

Man muss sich halt im Klaren sein das ein Fahrzeug von WA zu 100% ein Gebrauchtfahrzeug ist und eben kein Zwitter aus "fast ja noch ein Neufahrzeug". Der reduzierte Preis, kostet halt doch auch etwas.
 
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barniey

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8.000km, das ist nicht einmal die halbe Saison. Was daran „zuviele Kilometer“ sein soll, entzieht sich meinem Verständnis.
Wenn es für dich ok ist, dann ist es ja gut so für dich, für mich kommt es, für so eine Entscheidung, nicht in Frage, einfach weil ich es nicht will! Das 8000km für machen "nur" eine halbe Saison sind, kann durchaus sein, aber 8000km sind 8000km, ohne jede Relation.

Ich möchte kein Fahrzeug mit 8000km kaufen, in der Preisklasse einer 1250er GS, dafür ist mir der Preisabzug zu gering!
 
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