Ich trage einen zugelassenen Klapphelm mit geschlossenem Kinnriemen!
Ich kenne die genauen Homologationsbestimmungen nicht, aber es gibt ja schon einige Anweisungen, die der Helmhersteller seinen Nutzern gibt. Ich weiß nicht, ob die eine rechtliche Relevanz besitzen. Beispiel: Bei vielen getönten Visieren steht drauf "Daylight Use only". Wenn ich jetzt ein solches Visier bei Nacht einsetze, mache ich mich dann strafbar? Gibt es einen Straftatbestand "Verstoß gegen die Nutzungsempfehlungen des Herstellers"? ich habe noch keine Bedienungsanleitung eines Klapphelms gelesen, der nur als Integralhelm homologiert ist, aber ich kann mir vorstellen, dass da vielleicht drinsteht "Nur mit geschlossenem Vorderteil fahren". Nach meinem Rechtsverständnis verliert ein Helm seine Homologation, wenn er technisch verändert wird, also zum Beispiel durch Entnahme oder Modifikation der Innenpolsterung. Einen solchen Helm dürfte man streng genommen nicht mehr verwenden. Bei meinem Caberg stand drin, ich solle den Helm nur im Stand öffnen oder schließen (woran ich mich aber auch nicht halte). Ich sehe bei Klapphelmen, die nicht ausdrücklich als Jethelme homologiert sind, ein technisches Risiko: Wenn der Hersteller den Helm nicht für das geöffnete Fahren ausgelegt hat, dann könnte die Klappmechanik so ausgelegt sein, dass sie während der Fahrt ungewollt zuklappt. Oder, das habe ich beim Systemhelm 6 Evo bemerkt: Das Klappteil ragt im hochgeklappten Zustand ins Sichtfeld des Fahrers.
Bei Autos gibt es das schon hin und wieder mal, dass bestimmte Konfigurationen rechtlich verboten sind. So durfte das erste Golf Cabrio offen nur gefahren werden, wenn das weggeklappte Verdeck mit einer Persenning abgedeckt war. Fuhr man mit offenem Dach, aber ohne Persenning, dann hatte man offiziell keine Betriebserlaubnis, das stand meines Wissens auch so im Kfz-Schein. Bei meinem Citroen Pluriel kann man hinten die Heckklappe so aufklappen, dass ein Pickup entsteht (klickstu hier:
http://www.eu-import-reimport.de/img/citroenc3pluriel3.jpg). Diese "Karosserievariante" wurde bei der Vorstellung des Wagens von Citroen im Werbematerial als mögliche Anwendung propagiert. In Deutschland ist sie allerdings verboten, weil man dabei das hintere Kennzeichen nicht sieht. In der Citroen-Bedienungsanleitung und im Kfz-Schein wird diese Variante auch nicht weiter erwähnt, es wird aber auch nicht geschrieben, dass man so
nicht fahren dürfe. Andererseits: es wird ja auch nicht geschrieben, dass man nur mit geschlossener Motorhaube fahren soll...