Fahrt mit offenem Klapphelm verboten?

Diskutiere Fahrt mit offenem Klapphelm verboten? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; genau. bzgl. der richtigen bzw. der passenden Größe gibt es ebenfalls keine Regelung.
wuppertal

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im Prinzip ist das so. Es ist nur vorgeschrieben, einen geeigneten Helm zu tragen, das falsche Tragen ist nicht geahndet, da man vom gesunden Menschenverstand ausgeht und es im Interesse des Fahrers liegen sollte, den Helm richtig aufzusetzen. Wenn du den Helm verkehrt rum aufsetzt und nichts siehst, wird das nach einer andern Vorschrift geahndet.
Als diese Vorschrift erfunden wurde, dachte niemand an einen Klapphelm und somit ist der wohl Grauzone.

genau.
bzgl. der richtigen bzw. der passenden Größe gibt es ebenfalls keine Regelung.
 
havelmike

havelmike

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Moin moin - und auch hier ist wieder zu differenzieren:

Für eine Ordnungswidrigkeit reichts nicht, da explizit keine Vorschriften verletzt werden - wie schon gesagt wurde, muss der Helm lediglich geeignet sein.

Sollte es jedoch zum Unfall kommen, kriegst Du aber eine saubere Mitschuld und weniger Schmerzensgeld - so wie etwa die helmlose Radfahrerin...

So ist dann auch das Urteil des OLG Hamm zu verstehen (Zivilrecht...)

Gruß, Mike
 
AmperTiger

AmperTiger

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So ist dann auch das Urteil des OLG Hamm zu verstehen (Zivilrecht...)
wobei man wiederum wissen sollte, dass das OLG Hamm für seine teilweise "interessante" Rechtsauslegung bekannt ist.
Sollte es zum Unfall kommen, muß immer noch der kausale Zusammenhang zwischen dem offenen Klapphelm und den Unfallfolgen hergestellt werden können.
 
Knödeldieb

Knödeldieb

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Hallo Jungs,
habe einen Noland N104 der hat für ein Integral Helm eine ECE Zulassung (Nr. befindet sich am Kinnriemen) für zum offen fahren als Jethelm.

Gruß
Knödeldieb
 
winnie59

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Günther,

wenn dich das nächste Mal eine nette junge Dame von der Rennleitung belehren will, frag sie doch einfach ob sie mal mit dir ausgehen würde und bei dieser Gelegenheit dir die Sachlage genauer erklären könnte.

Wette das sie danach keine Lust mehr hat mit dir zu diskutieren. :)
 
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BergischJung

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Günther,

wenn dich das nächste Mal eine nette junge Dame von der Rennleitung belehren will, frag sie doch einfach ob sie mal mit dir ausgehen würde und bei dieser Gelegenheit dir die Sachlage genauer erklären könnte.

Wette das sie danach keine Lust mehr hat mit dir zu diskutieren. :)
Wieso? Ist Günther sooo hässlich?:alien:
 
winnie59

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Ich kenne Günther nicht und kann das somit nicht beurteilen. Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Mädels von der Rennleitung auf solche Angebote etwas seltsam reagieren :)
 
Foo'bar

Foo'bar

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Das Thema wird meines Erachtens in Italien heißer gegessen als in .de, weil in Italien klar vorgeschrieben ist, dass der Helm eine ECE 22.05 Zulassung haben muss, während in .de nur vorgeschrieben ist, dass der Helm "geeignet" sein muss. (...)
Das ist in Deutschland genau so, nur dass es nicht ausrücklich in der StVO steht - dafür aber in der 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 01.01.2006. Nennt es typisch deutsch, dass nicht jedesmal der Text der StVO geändert wird sondern immer nur irgendeine Änderungsverordnung in Kraft gesetzt wird, aber so ist das halt. Leider muss man sich deshalb immer selbst schlau machen, was so geändert wird.

In besagter VO steht übrigens folgendes drin:

Schutzhelme genügen den Anforderungen grundsätzlich nur dann, wenn sie amtlich genehmigt und entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind, sowie Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung.

Übrigens dürfte man bis Ende 2005 auf dem Kopf tragen was man wollte, zur Not auch einen Eimer. Das hatte mit der Wiedervereinigung zu tun.
 
FrankS

FrankS

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Ja, ich kann mich noch an die Scharen Ossis erinnern, die mit Eimer auf dem Kopf über die Grenze ins Zonenrandgebiet geströmt sind.









Ach ne, war ja gar kein Eimer, war ein Trabbi….
 
Foo'bar

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der untere ist aber geil :D
 
gerd_

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Hi
Mal abgesehen davon ob es sinnvoll ist mit aufgeklapptem Helm zu fahren und so im Fall der Fälle einen hübschen Hebel zu haben damit ein Genickbruch vereinfacht wird, würde ich die Polizistin fragen auf welchen Paragrafen sie sich bezieht.
Ich trage einen zugelassenen Klapphelm mit geschlossenem Kinnriemen!
Falls es eine interne Anweisung gibt nach der Polizisten ihre Klapphelme zu schliessen haben, so betrachte ich das als Firmeninterna!
gerd
 
D

der niederrheiner

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Wenn deren Chef die Problematik bekannt wäre, müsste er es auch, Firmenintern, verbieten lassen. Wenn's 'ne Firma aus dem „privaten" Bereich wäre. Die BG macht ihn sonst vielleicht lange. . .

Aber wenn ich sehe, wieviel Polizisten, selbst bei der „allgemeinen" Verkehrskontrolle, ihre Ahnungslosigkeit im Punkt Eigensicherung beweisen, kann ich mir 'ne interne „Helmanweisung" nicht vorstellen.
 
sampleman

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Ich trage einen zugelassenen Klapphelm mit geschlossenem Kinnriemen!
Ich kenne die genauen Homologationsbestimmungen nicht, aber es gibt ja schon einige Anweisungen, die der Helmhersteller seinen Nutzern gibt. Ich weiß nicht, ob die eine rechtliche Relevanz besitzen. Beispiel: Bei vielen getönten Visieren steht drauf "Daylight Use only". Wenn ich jetzt ein solches Visier bei Nacht einsetze, mache ich mich dann strafbar? Gibt es einen Straftatbestand "Verstoß gegen die Nutzungsempfehlungen des Herstellers"? ich habe noch keine Bedienungsanleitung eines Klapphelms gelesen, der nur als Integralhelm homologiert ist, aber ich kann mir vorstellen, dass da vielleicht drinsteht "Nur mit geschlossenem Vorderteil fahren". Nach meinem Rechtsverständnis verliert ein Helm seine Homologation, wenn er technisch verändert wird, also zum Beispiel durch Entnahme oder Modifikation der Innenpolsterung. Einen solchen Helm dürfte man streng genommen nicht mehr verwenden. Bei meinem Caberg stand drin, ich solle den Helm nur im Stand öffnen oder schließen (woran ich mich aber auch nicht halte). Ich sehe bei Klapphelmen, die nicht ausdrücklich als Jethelme homologiert sind, ein technisches Risiko: Wenn der Hersteller den Helm nicht für das geöffnete Fahren ausgelegt hat, dann könnte die Klappmechanik so ausgelegt sein, dass sie während der Fahrt ungewollt zuklappt. Oder, das habe ich beim Systemhelm 6 Evo bemerkt: Das Klappteil ragt im hochgeklappten Zustand ins Sichtfeld des Fahrers.

Bei Autos gibt es das schon hin und wieder mal, dass bestimmte Konfigurationen rechtlich verboten sind. So durfte das erste Golf Cabrio offen nur gefahren werden, wenn das weggeklappte Verdeck mit einer Persenning abgedeckt war. Fuhr man mit offenem Dach, aber ohne Persenning, dann hatte man offiziell keine Betriebserlaubnis, das stand meines Wissens auch so im Kfz-Schein. Bei meinem Citroen Pluriel kann man hinten die Heckklappe so aufklappen, dass ein Pickup entsteht (klickstu hier: http://www.eu-import-reimport.de/img/citroenc3pluriel3.jpg). Diese "Karosserievariante" wurde bei der Vorstellung des Wagens von Citroen im Werbematerial als mögliche Anwendung propagiert. In Deutschland ist sie allerdings verboten, weil man dabei das hintere Kennzeichen nicht sieht. In der Citroen-Bedienungsanleitung und im Kfz-Schein wird diese Variante auch nicht weiter erwähnt, es wird aber auch nicht geschrieben, dass man so nicht fahren dürfe. Andererseits: es wird ja auch nicht geschrieben, dass man nur mit geschlossener Motorhaube fahren soll...
 
D

der niederrheiner

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Für diese Herstellersprüche gilt wohl das selbe, wie für die Aussage, daß man mit den beladenen Koffern nicht schneller als 130km/h fahren solle. Damit sichert sich lediglich der Hersteller ab.
 
FrankP

FrankP

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Hallo miteinander,
Antwort von Schuberth zu diesem Thema: Der C3 ist für die Fahrt mit geöffnetem Kinnteil nicht zugelassen. Es ist nicht erlaubt, diesen Klapphelm offen zu fahren.
Weitere Info's gab es leider nicht.
Frank
 
BergischJung

BergischJung

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Hallo miteinander,
Antwort von Schuberth zu diesem Thema: Der C3 ist für die Fahrt mit geöffnetem Kinnteil nicht zugelassen. Es ist nicht erlaubt, diesen Klapphelm offen zu fahren.
Weitere Info's gab es leider nicht.
Frank
Logo! Die wollen ja nicht in eine juristische Hersteller-Haftungsfalle geraten.
Gruß
Rainer
 
Larsi

Larsi

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... Es ist nicht erlaubt, diesen Klapphelm offen zu fahren.
Weitere Info's gab es leider nicht.
Frank
welche weitere info hättest du erwartet?
empfehlungen für helme anderer hersteller?
 
FrankP

FrankP

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Nö, keine Empfehlung für einen anderen Helm, das war ja nicht meine Frage an Schubert.
Nur eine Info auf welcher Grundlage das fahren mit offenem Kinnteil nicht zulässig ist.
 
sampleman

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Nö, keine Empfehlung für einen anderen Helm, das war ja nicht meine Frage an Schubert.
Nur eine Info auf welcher Grundlage das fahren mit offenem Kinnteil nicht zulässig ist.
"Nicht zulässig" kann Schuberth eigentlich nicht sagen, denn Schuberth hat ja keine Staatsgewalt inne. Ist aber eigentlich ganz logisch: Die ECE22.05-Prüfungen für Jet- und für Integralhelme unterscheiden sich im Wesentlichen dadurch, dass bei einem Jethelm der Aufprall auf einen Kinnschutzbügel nicht getestet wird, weil der Jethelm keinen Kinnschutzbügel hat. Im Gegenzug kann man sich leicht ausmalen, dass ein Integralhelm, bei dem der Kinnschutzbügel fehlt (oder nach oben geklappt ist) nie und nimmer die ECE-Norm für Integralhelme erfüllen kann. Wenn Schuberth seinen Helm nur als Integralhelm homologiert, dann erfüllt er im aufgeklappten Zustand die Norm für Integralhelme nicht. Das könnte in Ländern, die dezidiert einen ECE22.05-Helm vorschreiben, Probleme geben. In .de könnte dagegen gelten, dass der Helm die Norm hat und dass der Gesetzgeber nichts darüber vorschreibt, wie man einen solchen Helm aufzusetzen hat. Allerdings sind ja schon Urteile gelaufen, in denen Motorradfahrer wegen ungenügender Schutzkleidung in Mithaftung für ihre Unfallschäden genommen wurden, obwohl diese Schutzkleidung gesetzlich gar nicht vorgeschrieben ist.

Wenn du mich fragst, ist das offene Fahren eines Klapphelms ohne Jethelm-Zertifizierung Grauzone.
 
Thema:

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