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Ben_XL600
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Für die Interessierten - da ja die Camel Tanks für die F800 gerade mal wieder verfügbar sind habe ich mal beim TÜV zwecks Eintragung angefragt.
Ob der Hersteller solche Nachweise erbringen kann habe ich da mal angefragt, ob die, falls vorhanden, vom TÜV anerkannt werden wäre dann noch ein anderes Thema.Gemäß § 45 StVZO muss der Kraftstoffbehälter bei einen Druck von 0,3 bar dicht sein. Für eine Begutachtung benötigen Sie diesbezüglich eine Druckprüfung. Sofern es sich um ein Kunststofftank ohne gültige Prüfzeugnisse handelt, sind zum Teil zerstörende Prüfungen (z.B. Kraftstoffbeständigkeit) erforderlich. Sollte die Herstellerfirma entsprechende Nachweise beibringen können, muss ein Sachverständiger nur die Druckprüfung gemäß StVZO durchführen, damit eine anschließende Anbauabnahme erfolgen kann.