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Biker-1974
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- Modell
- BMW F 700 GS BJ 2015
Ich fahre eine BMW F 700 GS Baujahr 2015. ist der normale Scout K60.
Und bei Heidenau gibt es diese Freigabe:Ungeachtet dessen haben alle Reifenhersteller die Möglichkeit zusätzliche Reifenfabrikate für IhrBMW Motorrad freizugeben. Diese zusätzlich freigegebenen Reifen finden Sie auf den Internetseitender Reifenhersteller. Entsprechende Reifenfreigabebescheinigungen können dort heruntergeladenund ausgedruckt werden.Diese Bescheinigungen müssen mitgeführt werden, eine Eintragung in der ZulassungsbescheinigungTeil I ist nicht erforderlich.
da die F800 GS eine EU-Zulassung hat, gilt die Regelung immer noch.Da die Zulassung mit EU Betriebserlaubnis schon lange vor der F800GS eingeführt worden ist, sollte die auf jeden Fall gelten. Die Frage ist aber nach wie vor, wie mit den unterschiedlichen Geschwindigkeitsklassen umgegangen wird. Der K60 Scout ist nicht für die Geschwindigkeit der BMW zugelassen. Früher durfte man den dann als M+S Reifen mit entsprechendem Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers benutzen. Diese Regelung gilt aber nicht mehr.
Wenn alles so klar wäre, hätte die Neuregelung die Profis, also hier den Reifenhersteller Heidenau, nicht so verunsichert. Deswegen hatten sie die Freigabe des Scout K60 für die F800GS 2018 auf Reifen mit Produktionsdatum vor 2018 eingeschränkt, das aber jetzt wieder zurückgenommen, wie man an der im Juni 2019 aktualisierten Freigabe sieht.Abschnitt 2.6, dann sollte alles klar sein
Dies spiegelt sich nun auch in der aktuellen Aussage auf der Heidenau-Homepage wider:da die F800 GS eine EU-Zulassung hat, gilt die Regelung immer noch.
Zuvor war rund 1 1/2 Jahre der alte Text "aktuell", in dem es unter anderem heißt:https://de.reifenwerk-heidenau.com/modules/news/108_Ergaenzung-Winterreifen-Neuregelung.htm schrieb:Ergänzung zur Neuregelung für die Verwendung von M+S Reifen auf Einspurfahrzeugen zum 31.05.2017:
Verwendung von M+S Reifen auf Fahrzeugen mit europäischer Typzulassung:
Für Fahrzeuge mit europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis), ist es weiterhin möglich M+S gekennzeichnete Reifen zu verwenden.
Als Verbraucher würde man sich verständliche Regelungen wünschen, nicht solche, die selbst den betroffenen Herstellern unklar sind.https://de.reifenwerk-heidenau.com/modules/news/105_Winterreifen-Neuregelung.htm schrieb:Die neuen Gesetzesänderungen widersprechen teilweise bestehenden europäischen Vorschriften.
Hinzu kommt, dass weiterhin Fahrzeuge (BMW R1200GS LC, KTM 1290 Adventure, Honda Africa Twin CRF1000L, …) mit M+S-Reifen homologiert werden und diese explizit in den COC-Papieren vermerkt sind.
Wie das deutsche Gesetz in der Praxis umgesetzt wird, können wir nicht vorhersagen.
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) könnte hier für Klärung sorgen, hat aber bisher keine Stellung bezogen.
Daher haben wir unsere Reifenfreigaben für die betroffenen Fahrzeuge vorläufig an das deutsche Gesetz angepasst.
Die geänderten Freigaben stehen ab sofort auf unserer Internetseite zur Verfügung.
Wir hoffen im Sinne aller Motorradfahrer und Reifenhersteller, dass sich das BVMI zeitnah zu dem Sachverhalt äußert und für Klarheit sorgt.