Ja, aber das wird protokolliert und dann muss man sich rechtfertigen.
Unberechtigte Abfrage ist ein schwerer Verstoß und der hat fix Konsequenzen, und keine kleinen!
"Unberechtigte Abfrage ist ein schwerer Verstoß....."
Genau so argumentiert die GEMATIK zum CCC-Beitrag.
Dann ist doch alles Gut, oderrrr? Und die Hacker werden sich dahingehend auch informieren und sicher daranhalten > Zitronenfalter
Krankenkassen - nur Daten, die der Abrechnug dienen - ICD zB. Leistungen - Fallpauschalen.
Nur bei berechtigten Anfragen - via Casemanager, auf Details - Material - Untersuchungen etc. muss begründet und beantragt werden.
Zudem externe Stellen sich nicht in unser System einloggen können.
Auch haben wir keinen Zugriff auf die HA Praxen, sie senden uns die Berichte, wir stecken diese dann in die elektronisch Akte.
Da erfolgen keine Querzugriffe.
......
A-B-C-D-E oder Sampler ist schneller, als jede ePa
ICD, Casemanager, HA, A-B-C-D-E oder Sampler
Willst du informieren oder darstellen, dass du kryptische Infos verbreiten kannst?
Ich versteh nichts! Da steige ich aus!
Dieser Informationsstil ist für den normalen Bürger der Tod der ePa.
Denke das grösste Problem ist die fehlende präzise Aufklärung.
Da bekommst die Info, das ab XY die ePA eigeführt wird, Widerspruch auf der Seite der KK. Das wars dann.
Genau so erlebe ich es auch mit der Barmer!
Die Barmer hat zwar korrekt mein Anliegen umgesetzt.
Gehe ich nun nur als Beispiel zu den Notfalldaten:
6.10 Wer muss meinen elektronischen Medikationsplan und meine Notfalldaten (oder Patientenkurzakte) anpassen?
Wenn sich Ihr elektronischer Medikationsplan, Ihre Patientenkurzakte oder Ihre auf der eGK gespeicherten notfallrelevanten Daten ändern und Sie diese Daten in der ePA führen, haben Sie einen Anspruch auf Aktualisierung der Daten, sofern sich diese im Rahmen einer aktuellen Behandlung ändern.
Auf Ihr Verlangen hin sind die Leistungserbringenden, die die Änderung der Daten vorgenommen haben, zur Speicherung in der ePA verpflichtet.
Meine Barmer hat mich bisher hierzu (Auf Ihr Verlangen!) nicht informiert!
Verlange ich nichts, so bleiben die Notfalldaten leer!
Neue Frage:
Warum der Unterschied zu
Privatversicherten? Gibt es dazu eine Erklärung?
Bekommen Privatversicherte auch eine ePA?
Die privaten Krankenversicherungen
können(!) ihren Versicherten ebenfalls eine ePA anbieten. Viele Anbieter bereiten dies gerade vor.
Bietet eine private Krankenversicherung eine ePA an, informiert sie ihre Versicherten zur Anlage einer ePA sowie zur Einrichtung der ePA-App.
Ohne vorherige Information und der Möglichkeit zum Widerspruch wird keine Akte angelegt – die ePA bleibt also freiwillig.
Wie erhalten Privatversicherte eine elektronische Patientenakte?
Die private Krankenversicherung darf eine ePA für Versicherte erst nach vorheriger Information und der Möglichkeit zum Widerspruch anlegen. Privatversicherte können der ePA auch dann noch widersprechen, wenn sie bereits eine ePA haben und sie nicht mehr nutzen möchten.
Die Nutzung einer ePA ist freiwillig. Wird eine ePA durch die private Krankenversicherung angeboten, entscheiden Versicherte, ob sie diese nutzen möchten.
Nachfolgende Info hole ich mir auf eigene Initiative!
6.3 Welche Leistungserbringenden dürfen auf welche Daten in der ePA zugreifen?
und dort z.B. mal die
ePatientenkurzakte. (inkl Notfalldaten)
aufgeklappt
. Nur einer von
19! Leistungserbringer
10 Personengruppen dürfen darauf zugreifen. Unterteilt noch in den Zugriffs-Rechten
Und das nun auf 19 Leistungserbringer...... allein schon die Anzahl, wer soll da noch den Überblick behalten?
Mir sind persönlich drei Fälle in den Sinn gekommen.
Wie würden die betroffenen Eltern damit in der ePa umgehen?
1. Ca. 1964 ich noch ein kleiner Bengel, wir besuchen entfernte Verwandtschaft. Wir drei Kinder wurden regelrecht abgefangen. Nur unsere Eltern dürfen einen Stock höher gehen. Es wird getuschelt. Ein Geheimnis in der Verwandtschaft.
Erst Jahre später erfahren wir Kinder, im ersten Stock lag ein Kind mit Missbildungen durch
Contergan.
Wie würden sich heutzutage Eltern mit einem ähnlichen Fall und ePA verhalten?
Was müssten die Eltern in der ePA alles rumklicken um den Kreis der Wissenden klein zu halten?
2. Mein Cousin, 5 Jahre jünger, Frühgeburt und mit sehr schwierigem Start ins Leben. Mit ca. 20 kommt die grosse, lebensbedrohliche Krise. Verbringt bis zu seinem Suizid mit 45 sein Leben in einem betreuten Bauernhof.
Was würden und müssten die Eltern hier alles rumklicken?
3. Verbürgtes Ereignis, nicht in der Familie.
Eltern haben Kind welches in der Privaten Krankenversicherung mitversichert ist. Kind leidet an einer Krankheit welche sich ins Alter mit hohen Behandlungskosten niederschlägt.
Das Kind will sich nach seine Berufsausbildung selber versichern.
Die bisherige Krankenkasse der Eltern, die bis zum ca. 25 Jahre den Buben versichert hat, verweigert die Versicherung.
Der Fall landet in mehreren Instanzen in Karlsruhe vor Gericht - Urteil: Die Versicherung muss den Jungen versichern. Der Fall ging damals durch die Presse.
In allen drei Fällen würde ich
zum jetzigen Zeitpunkt(!) anraten, zum Wohle der betroffenen Kinder(!) & Geschwister, Widerspruch zur ePA einlegen.
Und den Beitrag von CCC habe ich noch nichtmals gesehen oder gelesen!