Elektronische Patientenakte

Diskutiere Elektronische Patientenakte im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; jeder, der aus einem Arbeitsverhältnis in die Arbeitslosigkeit rutscht ist automatisch auch krankenversichert. Jeder der aus einem...
Topfpflanze

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….Leider muss ich Dich enttäuschen: Es gibt auch keine generelle Krankenversicherungspflicht. Die Versicherung endet einfach, wenn man nicht arbeitet, arbeitslos gemeldet ist oder irgendwelche (zB Pensions)leistungen bezieht.
….
jeder, der aus einem Arbeitsverhältnis in die Arbeitslosigkeit rutscht ist automatisch
auch krankenversichert.
Jeder der aus einem Arbeitsverhältnis in die Rente rutscht ist automatisch auch krankenversichert.

Irgendwie ist da in Deiner Argumentation irgendwas durcheinander gerutscht.

Wer freiwillig aus einem Arbeitsverhältnis ausscheidet (eigene Kündigung) und sich
mit seinem Arbeitsamt - Berater einigt, dass er keine Beschäftigung aufnehmen möchte - Ausland-
Aufenthalt oder 3 mal im Lotto gewonnen), kann sich natürlich da aus der Krankenversicherung
zurück ziehen, ja das geht.

Aber das hat er dann freiwillig getan, auf eigenes Risiko, auf eigenen Wunsch und er weiß
dann auch welche Konsequenzen das haben wird.
Okay, da Geld nicht gleich Intelligenz ist, weiß er das vielleicht doch nicht.

Topfpflanze
 
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Pepsi

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Nein, einzig ein abmelden zwecks Auslandsaufenthalt macht ein austreten aus einer deutschen KV möglich. Auch als Millionär musst du versichert sein PKV zählt natürlich auch.
 
Pepsi

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Vielleicht ist es Erbsenzählen, aber ich nehme es schon sehr genau, wenn jemand mit irgendwelchen Behauptungen in einer Diskussion daherkommt.

Leider muss ich Dich enttäuschen: Es gibt auch keine generelle Krankenversicherungspflicht. Die Versicherung endet einfach, wenn man nicht arbeitet, arbeitslos gemeldet ist oder irgendwelche (zB Pensions)leistungen bezieht.

Viele Menschen sind nicht versichert, auch mir fehlen zB Versicherungszeiten ( in dem Fall geht's um die Pensionsversicherung ) während meiner Weltreisen, da ich mich nicht um eine private Versicherung bemüht hatte.
Es wurde einmal nachgefragt ob das so in Ordnung ist und warum ich nicht versichert war und ich habe als Grund "ja" "Auslandsaufenthalt" angegeben. Ist gar kein Problem und alles rechtens.
Faktisch alles nicht korrekt und recht durcheinander...
 
jausnstandl

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Irgendwie ist da in Deiner Argumentation irgendwas durcheinander gerutscht.
Nein, eigentlich nicht. Da steht genau das, was Du auch schreibst. Du musst es nur richtig lesen 😜.

Aber egal, es ist eh etwas OT und mir eigentlich egal. Ich habe überhauot nur etwas hier geschrieben, weil jemand offensichtlich falsche Behauptungen gebracht hat (Kontopflicht).
Tatsache ist, es gibt keine Pflicht ein Konto zu gesutzen und man kann sich von der Krankenversicherung abmelden, wenn man nicht arbeitet und keine Leistungen bezieht und das ist auch legal. Zumindest in AT.
 
Klausmong

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Tatsache ist, es gibt keine Pflicht ein Konto zu gesutzen und man kann sich von der Krankenversicherung abmelden, wenn man nicht arbeitet und keine Leistungen bezieht und das ist auch legal. Zumindest in AT.
Das wäre mir für Österreich nicht bekannt, hier haben wir Pflichtversicherung.

Meines Wissens können eigentlich nur Obdachlose rausfallen, bzw wenn man weder Arbeitet, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld beantragt.
 
ginfizz

ginfizz

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Ja, aber das wird protokolliert und dann muss man sich rechtfertigen.
Unberechtigte Abfrage ist ein schwerer Verstoß und der hat fix Konsequenzen, und keine kleinen!
"Unberechtigte Abfrage ist ein schwerer Verstoß....."
Genau so argumentiert die GEMATIK zum CCC-Beitrag.
Dann ist doch alles Gut, oderrrr? Und die Hacker werden sich dahingehend auch informieren und sicher daranhalten > Zitronenfalter

Krankenkassen - nur Daten, die der Abrechnug dienen - ICD zB. Leistungen - Fallpauschalen.
Nur bei berechtigten Anfragen - via Casemanager, auf Details - Material - Untersuchungen etc. muss begründet und beantragt werden.
Zudem externe Stellen sich nicht in unser System einloggen können.
Auch haben wir keinen Zugriff auf die HA Praxen, sie senden uns die Berichte, wir stecken diese dann in die elektronisch Akte.
Da erfolgen keine Querzugriffe.
......
A-B-C-D-E oder Sampler ist schneller, als jede ePa
ICD, Casemanager, HA, A-B-C-D-E oder Sampler
Willst du informieren oder darstellen, dass du kryptische Infos verbreiten kannst?
Ich versteh nichts! Da steige ich aus!
Dieser Informationsstil ist für den normalen Bürger der Tod der ePa.

Denke das grösste Problem ist die fehlende präzise Aufklärung.
Da bekommst die Info, das ab XY die ePA eigeführt wird, Widerspruch auf der Seite der KK. Das wars dann.
Genau so erlebe ich es auch mit der Barmer!
Die Barmer hat zwar korrekt mein Anliegen umgesetzt.

Gehe ich nun nur als Beispiel zu den Notfalldaten:

6.10 Wer muss meinen elektronischen Medikationsplan und meine Notfalldaten (oder Patientenkurzakte) anpassen?
Wenn sich Ihr elektronischer Medikationsplan, Ihre Patientenkurzakte oder Ihre auf der eGK gespeicherten notfallrelevanten Daten ändern und Sie diese Daten in der ePA führen, haben Sie einen Anspruch auf Aktualisierung der Daten, sofern sich diese im Rahmen einer aktuellen Behandlung ändern. Auf Ihr Verlangen hin sind die Leistungserbringenden, die die Änderung der Daten vorgenommen haben, zur Speicherung in der ePA verpflichtet.

Meine Barmer hat mich bisher hierzu (Auf Ihr Verlangen!) nicht informiert!
Verlange ich nichts, so bleiben die Notfalldaten leer!

Neue Frage:

Warum der Unterschied zu Privatversicherten? Gibt es dazu eine Erklärung?

Bekommen Privatversicherte auch eine ePA?
Die privaten Krankenversicherungen können(!) ihren Versicherten ebenfalls eine ePA anbieten. Viele Anbieter bereiten dies gerade vor.
Bietet eine private Krankenversicherung eine ePA an, informiert sie ihre Versicherten zur Anlage einer ePA sowie zur Einrichtung der ePA-App. Ohne vorherige Information und der Möglichkeit zum Widerspruch wird keine Akte angelegt – die ePA bleibt also freiwillig.
Wie erhalten Privatversicherte eine elektronische Patientenakte?

Die private Krankenversicherung darf eine ePA für Versicherte erst nach vorheriger Information und der Möglichkeit zum Widerspruch anlegen. Privatversicherte können der ePA auch dann noch widersprechen, wenn sie bereits eine ePA haben und sie nicht mehr nutzen möchten.
Die Nutzung einer ePA ist freiwillig. Wird eine ePA durch die private Krankenversicherung angeboten, entscheiden Versicherte, ob sie diese nutzen möchten.

Nachfolgende Info hole ich mir auf eigene Initiative!

6.3 Welche Leistungserbringenden dürfen auf welche Daten in der ePA zugreifen?
und dort z.B. mal die
ePatientenkurzakte. (inkl Notfalldaten)
aufgeklappt. Nur einer von 19! Leistungserbringer

10 Personengruppen dürfen darauf zugreifen. Unterteilt noch in den Zugriffs-Rechten

Und das nun auf 19 Leistungserbringer...... allein schon die Anzahl, wer soll da noch den Überblick behalten?

Mir sind persönlich drei Fälle in den Sinn gekommen.
Wie würden die betroffenen Eltern damit in der ePa umgehen?

1. Ca. 1964 ich noch ein kleiner Bengel, wir besuchen entfernte Verwandtschaft. Wir drei Kinder wurden regelrecht abgefangen. Nur unsere Eltern dürfen einen Stock höher gehen. Es wird getuschelt. Ein Geheimnis in der Verwandtschaft.
Erst Jahre später erfahren wir Kinder, im ersten Stock lag ein Kind mit Missbildungen durch Contergan.
Wie würden sich heutzutage Eltern mit einem ähnlichen Fall und ePA verhalten?
Was müssten die Eltern in der ePA alles rumklicken um den Kreis der Wissenden klein zu halten?

2. Mein Cousin, 5 Jahre jünger, Frühgeburt und mit sehr schwierigem Start ins Leben. Mit ca. 20 kommt die grosse, lebensbedrohliche Krise. Verbringt bis zu seinem Suizid mit 45 sein Leben in einem betreuten Bauernhof.
Was würden und müssten die Eltern hier alles rumklicken?

3. Verbürgtes Ereignis, nicht in der Familie.
Eltern haben Kind welches in der Privaten Krankenversicherung mitversichert ist. Kind leidet an einer Krankheit welche sich ins Alter mit hohen Behandlungskosten niederschlägt.
Das Kind will sich nach seine Berufsausbildung selber versichern.
Die bisherige Krankenkasse der Eltern, die bis zum ca. 25 Jahre den Buben versichert hat, verweigert die Versicherung.
Der Fall landet in mehreren Instanzen in Karlsruhe vor Gericht - Urteil: Die Versicherung muss den Jungen versichern. Der Fall ging damals durch die Presse.

In allen drei Fällen würde ich zum jetzigen Zeitpunkt(!) anraten, zum Wohle der betroffenen Kinder(!) & Geschwister, Widerspruch zur ePA einlegen.

Und den Beitrag von CCC habe ich noch nichtmals gesehen oder gelesen!
 
*Topas*

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Willst du informieren oder darstellen, dass du kryptische Infos verbreiten kannst?
Ich versteh nichts! Da steige ich aus!
Dieser Informationsstil ist für den normalen Bürger der Tod der ePa.
Sorry,
die ePA - kurz gefasst - ist für die kritische Notfallbehandlung / Anamnese aus zeitlichen Aspekten,
nicht geeignet.
Wenn alles stabil ist - dann gerne zur Vervollständigung herangezogen um die eigene interne Krankengeschichte zu aktualisieren.

Die erforderlichen Daten werden 1:1 mündlich rapportiert und die Protokolle elektronisch zugeführt,
später eingepflegt.
Papier ist immer noch gängig .
Daten aus der ePA sind nicht für alle Institutionen gleichermassen einsehbar.
 
Andi#87

Andi#87

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Nein, einzig ein abmelden zwecks Auslandsaufenthalt macht ein austreten aus einer deutschen KV möglich. Auch als Millionär musst du versichert sein PKV zählt natürlich auch.
Nein. Z.B. als Selbständiger, steht es dir vollkommen frei, dich krankenversichern oder nicht.(Blödes Wort)
Was u.a. dazu führt, dass viele Freischaffende (Künstler) nicht Sozialversichert sind.
 
Topfpflanze

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Hallo,

Nein. Z.B. als Selbständiger, steht es dir vollkommen frei, dich krankenversichern oder nicht.(Blödes Wort)
Was u.a. dazu führt, dass viele Freischaffende (Künstler) nicht Sozialversichert sind.
nein das stimmt so nicht. Auch Selbstständige sind krankenversicherungspflichtig.
Mich würde mal interessieren wo Du diese „ … steht es frei … „ Meinung her hast.

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Andi#87

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Lass dich kündigen und gehe nicht zur Agentur. Bist Du nicht Versichert.
 
Topfpflanze

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Eigene Erfahrung, seit Jahrzehnten.
Lass dich kündigen und gehe nicht zur Agentur. Bist Du nicht Versichert.
selbstgewählte Arbeitslosigkeit / Beschäftigungslosigkeit wegen "Millionär", "Obdachlosigkeit", etc.
da geht so was.

Was Du aber angesprochen hast ist:
Zitat:
... Selbständiger, steht es dir vollkommen frei, dich krankenversichern oder nicht. ...
In Deutschland ist jede Art von regelmäßiger bezahlter Arbeit versicherungspflichtig.


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Barmbeck-Basch

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Krankenversichert oder nicht Krankenversichert hier ist ist ein Interessanter Bericht dazu.
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Andi#87

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selbstgewählte Arbeitslosigkeit / Beschäftigungslosigkeit wegen "Millionär", "Obdachlosigkeit", etc.
da geht so was.

Was Du aber angesprochen hast ist:
Zitat:
... Selbständiger, steht es dir vollkommen frei, dich krankenversichern oder nicht. ...
In Deutschland ist jede Art von regelmäßiger bezahlter Arbeit versicherungspflichtig.


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Du scheinst nicht gelesen zu haben, was ich geschrieben habe. Als nicht abhängig beschäftigter, also nicht angestellt, steht es Dir vollkommen frei, Dich zu versichern oder eben nicht.
Millionär o.ä. kommt on top.
 
Brauny

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Für Selbständige gilt: Arbeitslosenversicherung (Keine Pflicht) und Krankenversicherung (Pflicht). Das Thema wird gern verwechselt.
Die Krankenkasse wird sich melden, wenn die Einzahlungen aufhören. Dazu braucht es nicht eine Agentur, die für andere eventuelle Zahlungen da ist.
Gruß Brauny
 
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Du scheinst nicht gelesen zu haben, was ich geschrieben habe. Als nicht abhängig beschäftigter, also nicht angestellt, steht es Dir vollkommen frei, Dich zu versichern oder eben nicht.
Millionär o.ä. kommt on top.
ich bitte um Verständnis, aber ich habe Dich nun zweimal zitiert und Dir einen Hinweis geschickt,
wie das in Deutschland geregelt ist. Da kann von " .. Du scheinst nicht gelesen zu haben ... "
keine Rede zu sein.

Man muss mir aber auch nicht alles glauben, was ich so von mir gebe. Jeder hat das Recht auf eine
eigene Meinung, ob die nun gesetzeskonform / belegbar / real/ .... ist oder nicht.

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SQ18

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Was passiert wenn z.B. der Selbstständige seine Beiträge nicht mehr an die PKV / GKV zahlt / zahlen kann?
Die KV sagt leise 'tschüss und dann kommt die Polizei und zwingt den säumigen Zahler sich zu versichern / zu zahlen?

Den Fall gibt es AFAIK häufig - hier treffen Theorie und Praxis aufeinander.
Insofern sind die Menschen nicht mehr versichert und bekommen nur noch ein Notversorgung von der Kasse.

Besonders fies - AFAIK laufen die Beiträge weiter - d.h. es baut sich ein Schuldenberg auf, der die Rückkehr schwer bis unmöglich macht.
 
Pepsi

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Nein. Z.B. als Selbständiger, steht es dir vollkommen frei, dich krankenversichern oder nicht.(Blödes Wort)
Was u.a. dazu führt, dass viele Freischaffende (Künstler) nicht Sozialversichert sind.
Kleines aber feines Detail, es steht dir nicht frei sondern du nimmst dir es heraus. In Deutschland gibt es eine KV Pflicht! Ich hänge hier jetzt keinen Link an aber das ist ganz prima auf den offiziellen Kanälen der Bundesregierung nachzulesen. Gerade Künstler haben eine eigene Sozialkasse die meines Wissens auch verpflichtet ist.
 
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