Habe ich jetzt aber eine ABE oder ein Teilegutachten für Teil XY und für Motorrad XY und baue dieses an Motorrad AB sieht es ggf. anders aus.
Ich kaufe für meine 1200er LC EZ. 2013 aus dem Zubehör einen Sonderlenker mit ABE. Der Lenker ist für die Baujahre 2013-2018 bzw. für die LC Modelle geprüft worden. Ich montiere diesen und muss nur die ABE mitführen wie du geschrieben hast.
Baue ich diesen "LC-Lenker" jetzt aber an eine 2012er Lufti, erlischt die Betriebserlaubnis weil dieses Modell in der ABE nicht genannt ist. Somit ist eine Einzelabnahme nötig obwohl es ein Gutachten / eine ABE gibt.
Ja, das ist ja wohl logisch, daß eine ABE nur für das Motorrad gilt das in der ABE aufgeführt ist und ansonsten eine Eintragung erfolgen muss……über sowas red ich erst gar nicht.
Bleib doch mal bei dem was interessant ist. Es gibt genug Veredler und Zubehörspezialisten die gefräste Brücken anbieten und die haben auch Materialgutachten die der TÜV akzeptiert weil die Jungs auch sonst bereits Teilegutachten haben……aber halt nicht für jede Version. Warum sollte sowas nicht eingetragen werden?
Eine gefräste Gabelbrücke aus 7075-T6 Alu hält sicher mehr aus als so manche aus geschmiedete oder aus Alu-Druckguss. Wenn jemand fräsen kann kommt was vernünftiges dabei raus.
Nicht jeder Prüfer beim TÜV/GÜS/KÜS, darf eine Einzelabnahme nach §21 machen, wenn man aber zu einer dieser TÜV stellen fährt kann es einem passieren, daß ein Kollege der keine §21 macht dennoch schlau daher redet, daher kann der eine “TÜV“ solche eintragungen und der andere nicht….oft weil einfach von unwissenden Falschaussagen getroffen werden.
Man muß mit dem reden der die Eintragung macht und der muß Motorrad affin sein und die Berechtigung haben Einzelabnahmen zu machen sonst macht es keinen Sinn.
Es gibt zig Beispiele die gefräste Gabelbrücken eintragen oder verlängerte Schwingen…..alles kein Hexenwerk, aber erfordert den richtigen Ansprechpartner und die nötige Qualifikation auf beiden Seiten.
HPN, SWT und viele viele Gespannbauer und Streetfighter-Umbauer sowie Classic-veredler machen das, warum also sollte das ncht gehen wenn man so jemanden nach einer Einzelanfertigung fragt. Wir reden indiesem Fall ja nicht davon das Rad neu zu erfinden, sondern davon einen Gabelbrücken-Nachbau mit 1mm größerem Klemmdurchmesser anzufertigen und einzutragen. Wenn der Hersteller der Gabelbrücke das nicht zum ersten mal macht, sondern auch andere bereits beim TüV vorgestellt hat, ist auch diese kein Problem.
Wenn natürlich Lieschen Müller zum ersten mal eine Gabelbrücke aus dem Vollen fräst und erst zum TüV geht wenn diese fertig ist und dann ein Materialgutachten dabei hat wird es sicher schwer.
Es gibt Hersteller die solche Einzelanfertigungen anbieten….inkl. TüV, also wo ist das Problem?
Links dazu hab ich ja schon eingestellt.
Gruß
Tom