Hallo Leute,
noch mal zurück zum Eingangsbeitrag vom Hulkmaedchen.
Der Gedanke Vollkasko zahlt bei Diebstahl in den ersten 24 Monaten den Neupreis ist schon mal verkehrt.
Diebstahl fällt immer in den Bereich der Teilkasko, aber auch hier gibt es bei den namhaften Gesellschaften eben bei Neufahrzeugen 24 Monate Neuwertersatz oder bei Gebrauchtfahrzeugen mit Kaufvertrag vom Händler 24 Monate bzw bei Allianz 12 Monate Kaufpreisersatz danach ist immer der Wiederbeschaffungswert das Maß aller Dinge.
Wozu Vollkasko: selbstverschuldete Schäden oder Mut-, böswillige Beschädigungen Dritter,
für alles andere (Feuer, Diebstahl, Sturm, Hagel, Wildschaden, Glasbruch) ist die Teilkasko zuständig.
Noch ein Punkt bei finanzierten Fahrzeugen - GAP-Deckung in der Kasko (Kreditsumme sinkt in den ersten Jahren relativ wenig, da die Monatsraten überwiegend Zinsen abdecken, der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ist im Schadensfall aber weit niedriger als der noch offene Kredit - diesen Fehlbetrag "füllt" dann diese GAP-Deckung auf).
DLzG
Gerhard