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finepixler
- Dabei seit
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Ist die Suche nach einem Endlager bereits gestartet?Ausgelagerte Auslagerung
Ist die Suche nach einem Endlager bereits gestartet?Ausgelagerte Auslagerung
Leider dürfen NEBELscheinwerfer NICHT ständig - also auch bei klarer Sicht - eingeschaltet sein.Sorry Jack, aber mein vor kurzem nicht von mir montierter Nebelscheinwerfer leuchtet in den Boden, darum muss er etwas höher.
Und drei Leuchten vorne werden besser wahrgenommen als einer. Da wirst du mir bestimmt zustimmen können.
Wenn dir ständig jemand mit "zu hoch" eingestellten Scheinwerfern entgegen kommt hast du wirklich ein Problem. Bei Nachtfahrten hilft es, den Blick nach rechts zu wenden, bis das Fahrzeug vorbei ist.
Habe ich so zumindest in der Fahrschule gelernt.
Bei deiner Schilderung siehst du nichts, das klingt nach einem grauen Star. Kontaktiere deinen Augenarzt, damit er das überprüft.
Ach Leut,Ach Leute, schaut bitte mal ins Regelwerk:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer.
Versucht doch mal bei BMW Nebelscheinwerfer zu bestellen. Das wird schwierig.
Danke. Genau diese Auslegung habe ich gesucht. Nach dem Buchstaben des Gesetzes ausmachen. Auf eigene Verantwortung eingeschaltet lassen. Im Konfliktfall zuerst Gespräch suchen und ansonsten im Anstand zahlen und 100 Meter weiter wieder anmachen. Meine Entscheidung.Nein......ich sach nix............
zum Thema: Ich halte es mit dem kompetenten Motorradpolizisten der ab Minute 4:10 seine persönliche Sicht auf Nutzung der "Zusatz-Nebel-"Scheinwerfer darlegt. Für mich sind das Fachleute
mit gesundem Menschenverstand. Ich weiss......das sehen einige wieder ganz anders.......
Ach Leute, schaut bitte mal ins Regelwerk:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer.
Versucht doch mal bei BMW Nebelscheinwerfer zu bestellen. Das wird schwierig.
Na, den Hinweis auf die 90er nehme ich nicht für mich in Anspruch, den gönne ich der aktuellen StVZO.Ach Leut,
du bist noch auf dem Stand der 1990er Jahre. Seit Einführung der EG Richtlinien sind bei Motorrädern mit europäischer Zulassung Doppelscheinwerfer erlaubt.
https://www.dekra.de/de/lichttechnik/
Anhang anzeigen 683847
Wie liebevoll ironisch du zielgruppengerecht den Apostroph verwendet hastSeit der "Praxis" vieler GS-Fahrer habe ich vollstes Verständnis für Kevin' s, Mustafa' s, Giovanni' s -habe hoffentlich niemand vergessen - Die mit ihren 3er-BMW's ihre Zusatznebelscheinwerfer (und sonstige blaue und rote) Lämpchen permanent angeschaltet lassen. Sie wollen schließlich auch nicht "übersehen" werden. Gleiches Recht für alle
Die Radfahrer hatten bestimmt keine Zusatzscheinwerfer, vielleicht nicht einmal eine Warnweste an, deshalb wurden sie übersehen.Gerade auf Landstraßen ist hier so der neue Trend, die zahlreichen Radfahrer ohne Rücksicht auf Gegenverkehr zu überholen - besonders Motorräder. "Die können doch ausweichen, die brauchen nicht so viel Platz". Da nutzt es mir, wenn das Motorrad optisch breiter wirkt.
Gestern bestimmt sechsmal so passiert. Mein Fehler: Fahren an Pfingsten zu Zeiten, wo andere wach sind.
Gerade auf Landstraßen ist hier so der neue Trend, die zahlreichen Radfahrer ohne Rücksicht auf Gegenverkehr zu überholen - besonders Motorräder. "Die können doch ausweichen, die brauchen nicht so viel Platz". Da nutzt es mir, wenn das Motorrad optisch breiter wirkt.
Gestern bestimmt sechsmal so passiert. Mein Fehler: Fahren an Pfingsten zu Zeiten, wo andere wach sind.
Schon 100 mal gesagt. Lass einfach mal ne GSA hinter dir fahren (am besten in einer Kolonne mit anderen GS(A).Gesehen werden ist gut und wichtig.
Physikalisch ist das mit Nebelscheinwerfer schwer zu begründen.
Auf unser gestrigen Route durch den Südschwarzwald sind wir einigen Radfahrern begegnet.Die Radfahrer hatten bestimmt keine Zusatzscheinwerfer, vielleicht nicht einmal eine Warnweste an, deshalb wurden sie übersehen.
Ah, es geht also darum, dass man vom Vordermann besser im Rückspiegel gesehen wird - nur, wen interessieren GSA im Rückspiegel?Schon 100 mal gesagt. Lass einfach mal ne GSA hinter dir fahren (am besten in einer Kolonne mit anderen GS(A).
Wenn Du dann nicht die mit den eingeschalteten Zusatzscheinwerfern deutlich heraussiehst, solltest Du nicht nur zum Augenarzt, sondern besser das Moped fahren ganz an den Nagel hängen.
Dein Beitrag ist ein klassisches Beispiel für : Google= Theorie, vers. Praxis....
Das wünsche ich mir schon seit mehr als 30 Jahren. Aber vorher kamen Assistenten für was weiß ich nicht alles.Ich würde meine zusätzlichen Scheinwerfer sofort nur noch absolut gesetzeskonform benutzen, wenn bei allen Fahrzeugen bei Nutzung der Nebelschlussleuchte die Geschwindigkeit automatisch auf 50km/h herunter geregelt werden würde (insofern denn mein altes Fahrschulwissen noch aktuell ist: Nebelleuchten erst ab 50m Sicht und weniger = max. 50km/h Geschwindigkeit).