G
Gast 7673
Gast
Ok, wenn Männe Halter des Fz ist, dann ist er auch Auftraggeber des RA.
Dass die Versicherung ihn beauftragt hat , könnte auch sein.
Dass die Versicherung ihn beauftragt hat , könnte auch sein.
Nö da liegst Du richtig. Wir sind uns einig. Halter ist Männe also auch Auftraggeber. Den Text des Aufforderungsschreibens lese ich jetzt nicht nach, sollte der RA sich für Frau X gemeldet haben, dann gibt es da sicher keinen Anspruch.Mag sein dass ich da falsch liege Di@k, aber ich denke ebenso wie palmstrollo.
Die Frau "war nicht der Fahrer" und der Halter ist sie nun auch nicht - somit ist sie in allen Belangen aussen vor.
Was sollte ihr RA also dann für sie einfordern können?
Ich behaupte er blickt einfach nicht durch, stellt unzulässige Forderungen und ist auch was den Halter betrifft fehlinformiert.
DAS würde ich garantiert nicht unter "Verbundarbeit" laufen lassen.
Hermann, lehne dich gemütlich zurück! Ich bin mir sicher dass in absehbarer Zeit die Vernunft siegen wird.
Ich sehe für dich momentan gar kein Problem, höchstens für die Anwälte. Die Zeche für den unnötigen Schriftwechsel wird irgendjemand zahlen müssen, fragt sich nur wer?!
Hallo,
scheint aber eher so zu sein, daß die Frau S. wohl die Versicherungsnehmerin ist, also Vertragspartner zum Versicherer. Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht zwangsläufig die gleiche Person sein. Insofern kann sie da schon mitspielen.
Gruss
Boogieman
sondern?cic!
(und ich meine nicht: "culpa in contrahendo")
Das hat er doch selbst gemacht.... BTW: Wer als Anwalt dann auch noch äußert, er wolle jemanden "fertig machen", zeigt auch noch fehlende Professionalität.(...)
...und wollte mich (O-Ton Nachbar) "fertig machen", da ich ihn in der Mail wie einen kleinen, dummen Junge hingestellt hätte.
(...)
Dann schreib dem Anwalt, wenn er Dich nu fertig machen will doch mal folgendes (aber bitte genau zitieren) : "Und im Übrigen halte ich es mit J.W.Goethe, Götz v Berlichingen, Reclam Heft Seite 71 Zeile 35."Yip, leider ja.
Ich habe gestern meinen Nachbarn getroffen, nachder dieser noch einmal mit dem Anwalt seiner Frau gesprochen hat.
Der Anwalt war ob meiner "Auslach"-Mail sehr erbost und wollte mich (O-Ton Nachbar) "fertig machen", da ich ihn in der Mail wie einen kleinen, dummen Junge hingestellt hätte. Der Nachbar hat letztlich das Ganze beendet. Hier kommt wohl nix mehr.
Lediglich mein Anwalt wird der Gegenseite wohl noch eine kostenpflichtige Anwort zukommen lassen
Hallo Allerseits,Lediglich mein Anwalt wird der Gegenseite wohl noch eine kostenpflichtige Anwort zukommen lassen
Da mein Nachbar als Halter des Fahrzeugs laut seiner Aussage keinen Auftrag zur "Eintreibung" gegeben hat und die Fahrerin als "nicht VN" dazu nicht berechtigt wäre, würde vermutlich der gegn. Anwalt auf den Kosten sitzen bleiben. Er hat vermutlich ohne Auftrag gehandelt....
2.) Wer soll denn erstatten? Die Frau, die freigesprochen wurde? Oder der Mann? Wer hat den Anwalt beauftragt? Oder der Rechtsanwalt selbst, weil er ohne Auftrag gehandelt hat?
Ganz egal, das ist doch jetzt den Aufwand nicht mehr wert, hake es ab und fertig, sonst hast am Ende noch du die Kosten deines Anwalts am Bein
Hallo,Wenn mir jedoch ein Anwalt eine Frist setzt und mit einer Klage droht, so gebe ich solch ein Schreiben lieber an meinen Anwalt