Hi
Eigentlich geht es ja um Spiegel.
Wegen eines nicht STVO-konformen Spiegels erlischt keine BE. Das ist eine simple OWI, man bekommt eine Mängelanzeige und hat innerhalb von 7 Tagen das Mopped bei irgendeiner Dienststelle regelkonform vorzuzeigen.
Nur wenn jemand so doof ist, danach seinen Spezialspiegel wieder montiert und auch wieder erwischt wird: Dann werden die B... sauer.
Immer allerdings vorausgesetzt, dass nutr der Speiegl nicht genügt. Hat man das Ding auch noch geschmiedet und mit nadelspitzen Ecken verziert, dann kann es sein, dass die Weiterfahrt untersagt wird. Aber das liegt dann nicht am Spiegel sondern an der Beschaffenheit seiner Fassung
Wie serienmässig ein Auspuff ist oder welche ABE-Zeichen er hat ist den Grünen egal. Wenn er zu laut ist, ist er eben zu laut!
Bei der Beurteilung sind sie sehr vorsichtig. Die Vor-Ort-Messung ist ja nur ein Anhaltspunkt. Wenn da nach deren Meinung feststeht, dass das Ding zu laut ist, gibt es die berühmte Mängelanzeige.
Ist es der Serientopf und man beteuert nichts daran "verbessert" zu haben, kann es sein, dass man erst mal zu Fuss heimgeht und das sichergestellte Mopped per Anhänger zum TÜV reist (damit nicht daran gefummelt wird). Der stellt dann fest ob die Sherriffs Recht hatten. Mir ist kein Fall bekannt bei dem sie ein Mopped zu Unrecht zum TÜV karrten.
Sollte es sich tatsächlich um eine serienmässige, unveränderte Anlage handeln, so ändert das nix am "zu laut". Da kannste mitsamt dem Gutachten des TÜVs zum Händler/Hersteller gehen und anfangen zu streiten.
Es wurde bewiesen, dass das Fahrzeug zu laut ist. Vom Fahrer/Halter wurde keinerlei Beweis gefordert. Nicht mal, dass das Teil serienmässig ist. "Zu laut" unter Berücksichtigung der zulässigen Toleranzen genügt vollkommen.
gerd