![Franz Gans](/data/avatars/m/8/8900.jpg?1723231683)
Franz Gans
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"Das BGB ist ein Gesetz", ach jetzt komm', das ist sogar ein ganzes Gesetzbuch.Falsch! Das BGB ist ein Gesetz und nach den genannten §§ 242, 157 ist eben gesetzliche Regelung, dass ein Produzent eine gewisse Zeit nach Produktionsende Ersatzteile vorrätig haben muss. Die Länge dieses Zeitraumes richtet sich dabei nach der Art des Wirtschaftsgutes und wird von den Gerichten von Fall zu Fall festgelegt. Es gibt also sehr wohl eine ges. Regelung, welche den Produzenten zur Bevorratung mit Ersatzteilen verpflichtet. Erzähl doch einmal der Fa. Opel, dass es für die Bevorratung von Ersatzteilen keine ges. Regelung gibt. Die können dir ganz locker das Gegenteil beweisen, indem sie dir das Urteil vorlegen, welches sie 8 Jahre nach Produktionsende zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet hat.
CU
Jonni
"eine gewisse Zeit nach Produktionsende", aber keine zehn Jahre, sondern mal acht mal fuenfzehn, um bei Deinen Beispielen zu bleiben
"Die Länge dieses Zeitraumes richtet sich dabei nach der Art des Wirtschaftsgutes", also mit anderen Worten keine festen zehn Jahre?
Deine Behauptung lautete, es gebe eine gesetzliche Regelung, die Herstellern (von hochwertigen Wirtschaftsguetern) eine 10-jaehrige Belieferung mit Ersatzteilen auferlegt, und die gibt es offensichtlich _nicht_. Dass BGB fuer Buergerliches Gesetzbuch steht und Gesetze beinhaltet, ist mir uebrigens kein Geheimnis gewesen, aber dass da in diesen von Dir zitierten Paragraphen explizit etwas von 10 Jahren drinsteht, wird wohl eines bleiben muessen, sonst haetten sich die Richter nicht mal so und mal so festlegen koennen, sondern an den Wortlaut dieses Gesetzes halten muessen.
Ich bin viel zu wenig Jurist und auch zu wenig detailinteressiert um mich durch die genannten Paragraphen zu quaelen, aber vermute nach wie vor, dass die vom Gesetzgeber nicht als Instrument fuer diesen Fall der behaupteten 10-jaehrigen Ersatzteilbevorratung geschaffen, sondern von der Richterschaft dazu "herbeibemueht" wurden, weil es nichts genau passendes gab. In der Branche mit vielen teuren Klamotten, in der ich arbeite, wird die langjaehrige Ersatzteilversorgung zwar in den meisten Faellen durchaus ernst genommen, aber ganz offiziell nach sieben Jahren mehr oder weniger heruntergefahren bis aufgekuendigt. In Einzelfaellen ist auch schon mal nach vier Jahren Schluss, wobei dann meist eine kundenvertraegliche Loesung einer rabattierten Neubeschaffung angeboten wird. Von Rechtsfolgen ist mir dabei bis jetzt nichts bekannt geworden.
Viele Gruesse
Karl-Heinz