technofix
Die Bedingungen in der BM196 lesen sich fast wortgleich wie alle anderen Garantien, die ich kenne. Von daher erstmal alles in Ordnung. Wem das nicht passt, sollte halt nicht unterschreiben.Gibts nicht auf der Internetseite, auch nicht in der Filiale auf Nachfrage. Aussagefähig ist man dort auch nicht.
Und wenn man beim Garantiegeber CG Car-Garantie Versicherungs-AG anruft, erhält man die Auskunft "Wenden sie sich an unseren Vertriebspartner"
Nur im Vertrag gibts die Bedingungen. Merkwürdiges Geschäftsgebaren.
Ich hoffe, dass eine evtl. Schadenabwicklung professioneller abläuft.
"Der Käufer erhält vom Verkäufer (der Versicherung) eine Garantie", also man hat keinen Anspruch ggü. der Versicherung, sondern ggü. dem verkaufenden BMW Händler.
Meine Erachtens ist das auch ungünstig für den Kunden. (Schadenfall tritt im Ausland 2000km vom Verkäufer weg auf ....)
Im Gegensatz zu PKW, wo es einige "freie" Anbieter gibt, habe ich aber keinen anderen Anbieter fürs Motorrad gefunden. Die, die es gibt, schließen keine Verträge mit Endkunden.
Trotzdem finde ich den §3 (e) sehr spannend. Wenn man das streng auslegt, würde z.B. ein Gepäcksystem von Touratech schon zum Erlöschen der Garantie führen. Also nur original BMW Zubehör ist zulässig.