Beweiskraft einer Aufzeichnung mit BMW Connected?

Diskutiere Beweiskraft einer Aufzeichnung mit BMW Connected? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Vorhin hat ein anderer Verkehrsteilnehmer mich fast in einen Unfall verwickelt. Die Stelle ist an einer Kuppe und von Richtung der anderen...
FlowRider

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Vorhin hat ein anderer Verkehrsteilnehmer mich fast in einen Unfall verwickelt. Die Stelle ist an einer Kuppe und von Richtung der anderen Teilnehmerin nicht einsehbar. Die versuchte, abzukürzen (roter Pfeil) und kam mir auf meiner Fahrspur entgegen. Der Bremsanlage der GS (und dem Fahrtraining) sei Dank ging es auf den letzten Meter gerade noch so gut aus.

Für den Fall, dass es doch gekracht hätte und die Gegenseite z.B. später einfach behauptet hätte, ich wäre zu schnell gewesen - wie beweiskräftig ist denn die Aufzeichnung der Geschwindigkeit in der Connected App? Sie ist nicht geeicht, aber eigentlich spiegelt sie doch nur die Fahrzeugdaten wider?
Meine Strecke auf der Karte ist leider doppelt, von Hin- und Rückfahrt, daher nicht ganz so gut zu erkennen.

3.jpg


Bildschirmfoto 2023-02-22 um 14.08.06.png
 
QVIENNA

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Eine pauschale Antwort ist natürlich schwer möglich. Wenn der Gegner schlau ist, besteht er zuerst einmal auf einem Gutachten. Und beim Gutachten wird dann herauskommen, dass die App „ein nettes Spielzeug“ und natürlich nicht geeicht ist. Dann gibt’s ein Gegengutachten, dass die App die Fahrzeugdaten 1:1 gespiegelt werden und wenn die nicht anerkannt werden, dann könnte man ja gleich alle Tachos ignorieren.

Abgesehen davon wird man die Behauptung man wäre zu schnell gewesen zurückweisen und Beweise anfordern. Die gibt’s nicht aber man kann seine eigenen Fahrzeugdaten vorlegen …

Hat man dann noch eine RS Versicherung kann man das Anwaltgezänke gemütlich aus der 2. Reihe beobachten.
 
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Michel1970

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Ich würde sagen, eine solche Aufzeichnung könnte maximal das "Zünglein an der Waage" sein.
Es ist halt keine offizielle "technische Aufzeichnung" wie z.B. eine digitales Kotrollgerät (Fahrtenschreiber) bei entsprechend zur Ausrüstung verpflichteten Fahrzeugen. Sie gibt, wie du sagst, die Fahrzeugdaten wider. Auch das Fahrzeug selbst ist nicht geeicht. Entsprechend gering wird die Beweiskraft sein, könnte aber durchaus zumindest einen Anhaltspunkt bieten.
Auch muss man die Art des Verfahrens berücksichtigen. Bei Unfällen kommt es, zumindest bei dadurch entstandenen Verletzungen, zu einem strafrechtlichen Verfahren, parallel dazu ist die Schadensregulierung Angelegenheit eines zivilrechtlichen Verfahrens.
Ich vermute, dass hier auch die Ansprüche an "Beweise/-mittel" unterschiedlich sein könnten.
Je nach Art des Verfahrens könnte es auch vom Richter abhängen, ob die Aufzeichnung ins Verfahren eingebracht werden kann.
Dashcamaufzeichnungen sind ja inzwischen auch teilweise als Beweismittel anerkannt worden, zumindest in Zivilverfahren.


Schaden kann es nicht.
Es sei denn, du warst zu schnell... :-) :giggle:
 
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Glenfiddich

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Gude,
...oder es könnte nach hinten los gehen und der Anwalt der Gegenseite möchte die Daten 10 min vor dem (Beinahe)Unfall einsehen und Rückschlüsse auf dein Fahrverhalten machen. Aber bestimmt bist du vom Roten Kreuz zum GrFB vorschriftsmäßig die erlaubten 60 - 80 km/h gefahren...:angel::lalala:
Gut, dass dir nix passiert ist. Die Stelle ist nicht ohne. Abhaken und das gute Wetter genießen.
Grüße glenfiddich
 
maxquer

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Eine pauschale Antwort ist natürlich schwer möglich. Wenn der Gegner schlau ist, besteht er zuerst einmal auf einem Gutachten. Und beim Gutachten wird dann herauskommen, dass die App „ein nettes Spielzeug“ und natürlich nicht geeicht ist. Dann gibt’s ein Gegengutachten, dass die App die Fahrzeugdaten 1:1 gespiegelt werden und wenn die nicht anerkannt werden, dann könnte man ja gleich alle Tachos ignorieren.

Abgesehen davon wird man die Behauptung man wäre zu schnell gewesen zurückweisen und Beweise anfordern. Die gibt’s nicht aber man kann seine eigenen Fahrzeugdaten vorlegen …

Hat man dann noch eine RS Versicherung kann man das Anwaltgezänke gemütlich aus der 2. Reihe beobachten.
Wenn das Gericht ein Gutachten anordnet, gibt es nur ein Gutachten in dem Gerichtsverfahren.
Auf diese Anordnung sollte man auch warten, da mit allen Gutachten, die man im Vorfeld selbst in Auftrag gibt, kann man Wände tapezieren, haben aber im Gerichtsverfahren keine Beweiskraft.

Gruß,
maxquer
 
Jonni

Jonni

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Keine Sorge, die Verkehrsunfallsachverständigen erledigen ihren Job sehr gut. Sie sind ausgesprochen gut darin, anhand es Unfallbildes die Aufprallgeschwindigkeit zu ermitteln. Daraus lässt sich dann auch die vor dem Unfallereignis gefahrene Geschwindigkeit der Unfallfahrzeuge exakt bestimmen.

CU
Jonni
 
Nordisch

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Wollen wir denn, dass die Fahrzeugdaten Beweiskraft haben?

Denn Daten, wie z. B. beim Auto die Zahl der elektromotorischen Gurtstraffungen (wie oft wird heftig gebremst?) oder die Einträge für zu hohe Motordrehzahl oder -temperatur (=Raser) in Verbindung mit den jeweiligen GPS-Daten liegen vor. Und wo Daten sind, will die auch jemand nutzen. Dafür gibt es genug Beispiele, wie hier gerade gezeigt wird.

Klar, wenn mir was passiert, hätte ich gerne eine eindeutige Situation, in der im optimalen Fall bewiesen wird, dass ich unschuldig bin. Aber wenn es dann tatsächlich die Fahrzeugdaten sind, die als Beweise genutzt werden, ist es nur noch ein kleiner Schritt, bis wir keine Blitzer bzw. Streckenkontrollen brauchen. Es gibt schon jetzt Versuche, dass Fahrzeuge in Zonen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch langsamer werden. Das wird die öffentliche Hand nicht wollen, gehen doch Einnahmen verloren. Aber zu jedem Fahrzeug eine Kontoverbindung mit automatischer Abbuchung wäre schon nett....
 
FlowRider

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Gude,
...oder es könnte nach hinten los gehen und der Anwalt der Gegenseite möchte die Daten 10 min vor dem (Beinahe)Unfall einsehen und Rückschlüsse auf dein Fahrverhalten machen. Aber bestimmt bist du vom Roten Kreuz zum GrFB vorschriftsmäßig die erlaubten 60 - 80 km/h gefahren...:angel::lalala:
Gut, dass dir nix passiert ist. Die Stelle ist nicht ohne. Abhaken und das gute Wetter genießen.
Grüße glenfiddich
Ja, kann in beide Richtungen gehen... zum Glück für mich war ich heute sogar noch drunter, mit den erlaubten 60 wäre es eng geworden. Die Straße ist nämlich ordentlich gesalzen.
Tatsächlich halte ich mich oben dran. Ich hab einen Freund bei der Rennleitung, der erzählt immer, dass sie diesen Abschnitt einfach lieben.

Die Frau stand kurz vor dem Kollaps. Fast hätte ich noch die Bergwacht rufen müssen :D Da hat sie mir fast wieder leid getan.
 
QVIENNA

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Wenn das Gericht ein Gutachten anordnet, gibt es nur ein Gutachten in dem Gerichtsverfahren.
Auf diese Anordnung sollte man auch warten, da mit allen Gutachten, die man im Vorfeld selbst in Auftrag gibt, kann man Wände tapezieren, haben aber im Gerichtsverfahren keine Beweiskraft.
Da würde ich nicht zwingend darauf wetten, habe gerade Gegenteiliges im Umfeld (nicht im Kfz Bereich).

Aber prinzipiell erledigen Verkehrsgutachter ihren Job schon recht ordentlich, alleine schon aufgrund ihrer Erfahrungen.
 
Klausmong

Klausmong

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Gude,
...oder es könnte nach hinten los gehen und der Anwalt der Gegenseite möchte die Daten 10 min vor dem (Beinahe)Unfall einsehen und Rückschlüsse auf dein Fahrverhalten machen. Aber bestimmt bist du vom Roten Kreuz zum GrFB vorschriftsmäßig die erlaubten 60 - 80 km/h gefahren...:angel::lalala:
Gut, dass dir nix passiert ist. Die Stelle ist nicht ohne. Abhaken und das gute Wetter genießen.
Grüße glenfiddich

Wobei es unerheblich beim Unfall ist, ob man 10 Minuten vorher einen Regelverstoß gemacht hat.
Es gilt ob zum Zeitpunkt des Unfalles und unmittelbar davor einer war.
 
maxquer

maxquer

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Da würde ich nicht zwingend darauf wetten, habe gerade Gegenteiliges im Umfeld (nicht im Kfz Bereich).

Aber prinzipiell erledigen Verkehrsgutachter ihren Job schon recht ordentlich, alleine schon aufgrund ihrer Erfahrungen.
Das gilt aber nicht, wenn sie im Vorfeld privat beauftragt werden.
Dann gelten sie vor Gericht grundsätzlich als parteiisch und damit als nicht verwertbar.
So ist es jedenfalls in Deutschland, wie das in Österreich ist, weiß ich nicht.

Gruss,
maxquer
 
trailsurfer

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Die GPS-Daten sind sicherlich nicht verlässlich genug für eine sichere Aussage. Die Aufzeichnungsrate, auch wenn sie sich an die Fahrdynamik anpassen sollte, wird nicht hoch genug sein, um ein exaktes Abbild des Geschehens liefern zu können. Die APP ist eine Hobbyanwendung, entsprechend wird der Aufwand und die Spezifikation bei der Entwicklung gewesen sein.
 
Andi#87

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wie beweiskräftig ist denn die Aufzeichnung der Geschwindigkeit in der Connected App?
Gar nicht, da sich die Daten im Nachhinein editieren lassen. Genau genug wären sie. Dasselbe Spiel wie mit den Videoaufzeichnungen
 
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Randyacres

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an der Stelle bist Du als Moppedfahrer immer der Depp ;o)

edit: hat zwar nix mit der Frage zu tun und ich war schon lange nicht mehr auffem Bersch, aber dafür früher jeden verdammten Tag und man kann vom Sandplacken aus kommend sehr wohl die Einmündung Richtung Rotes Kreuz zumindest so weit einsehen, dass man herannahende Fahrzeuge sehen müsste.

Ich will es nicht beschwören und aus dem Auto kann es evtl. anders sein, aber ich müsste mich schon sehr täuschen, wenn das anders wäre und man nichts sieht, wobei ich meist aus Deiner Fahrrichtung, also vom Roten Kreuz aus kommend gefahren bin
 
G

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Als ich im Sept 2021 im Kreisverkehr abgeschossen wurde hat mich Polizei und mein Anwalt gebeten die Aufeichnung zu behalten um sie ggf. zu meiner Entlastung einsetzen zu können. Der „Abschiessende“ hat offenbar alles mögliche zu Protokoll gegeben bezüglich meinem Fahrverhalten. Seine Beulen ab der Front und Lackspuren am Heck meiner GS hat das Problem der Schuldfrage dann so gelöst.
ich habe mal gehört solche Aufzeichnen sollen für Entlastungen eingesetzt werden können aber nicht für Belastungen.
 
trailsurfer

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Gar nicht, da sich die Daten im Nachhinein editieren lassen. Genau genug wären sie. Dasselbe Spiel wie mit den Videoaufzeichnungen
Die vom Betreiber angegebene Genauigkeit bei der Bestimmung des Standortes durch GPS liegt bei mehreren Metern. Da gilt für alle Betreiber (Navstar, Glonass, Galileo).
Höhere Genauigkeiten werden nur durch professionelle Systeme erreicht.

Die BMW APP wird in keinem Fall zeigen können, wo genau sich das Fahrzeug während der Messung befunden hat. Da gibt es immer einen recht großen Radius des vermutlichen Messortes. Der wird im Regelfall größer sein, als die Straße breit ist.
Wenn also die vom TE dargestellte Situation geklärt werden müsste, könnte ein Gutachten auch dazu führen, dass der TE auf der falschen Seite gefahren ist. Das macht ein Gutachter hoffentlich nicht, weil er wissen müsste, dass die GPS-Daten zu ungenau sind. Falls doch, so kann ihn die Gegenseite entsprechend "zerlegen".
 
Andi#87

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Vielleicht liest Du Dich mal schlau? Im Idealfall beträgt die GPS Genauigkeit knappe 3 Meter. Dazu kommt dann "Differenzial GPS", sowas wie "zeige auf Straße" und schon bist Du bei ca. 1 Meter Genauigkeit. Die Geschwindigkeit wird mit 0,05km/h genau angegeben. Also eigentlich sollte das reichen. Aber wie gesagt. Die Daten kann man easy in eine Excel Tabelle laden und Editieren..Somit...immer noch: NEIN

P.S.: Die Kreuzgenauigkeit mit GLOANS oder Gallileo hab ich hier jetzt nicht berücksichtigt. Wir konnten vor 10 Jahren mit GPS und Glonas und dem 276C schon Genauigkeiten von 20cm erreichen...im Amateurbereich 🤷‍♂️
 
trailsurfer

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Vielleicht liest Du Dich mal schlau? Im Idealfall beträgt die GPS Genauigkeit knappe 3 Meter. Dazu kommt dann "Differenzial GPS", sowas wie "zeige auf Straße" und schon bist Du bei ca. 1 Meter Genauigkeit. Die Geschwindigkeit wird mit 0,05km/h genau angegeben. Also eigentlich sollte das reichen. Aber wie gesagt. Die Daten kann man easy in eine Excel Tabelle laden und Editieren..Somit...immer noch: NEIN

P.S.: Die Kreuzgenauigkeit mit GLOANS oder Gallileo hab ich hier jetzt nicht berücksichtigt. Wir konnten vor 10 Jahren mit GPS und Glonas und dem 276C schon Genauigkeiten von 20cm erreichen...im Amateurbereich 🤷‍♂️
In den Spezifikation der GPS-Betreiber sind die Genauigkeiten zu finden.
Es stimmt, im Idealfall kann es genauer sein, nur ist dieser Idealfall aus den von der BMW-App gespeicherten Daten nicht heraus zu lesen, somit muss man bei diesen Daten die durchschnittlich erreichbaren Werte annehmen.
Bei "Zeige auf Strasse" wird in der Software des GPS-Gerätes, bzw. einer APP, "schöngerechnet". Bedeutet, die Aufzeichnung wird, obwohl sich die gemessenen Orte neben der Strasse befinden, auf die in der Karte eingezeichnete Strasse "gezogen". Da wird es dann, weil es den Anwender beruhigt, noch mal ungenauer. Auch diese Daten, welche sich durch den Einsatz von "Zeige auf Strasse" ergeben, werden in der BMW-App vermutlich nicht gespeichert. Warum auch ? Es sieht gut aus, wir fahren nicht über den Acker und wir freuen uns über die "Genauigkeit" des Systems.

Im P.S. beschreibst du erreichbare Genauigkeiten welche mit anderen Messmethoden ermittelt werden. Der TE, davon gehe ich aus, verwendet die BMW APP auf einem Smartphone.
 
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